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Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen - Test News 1

Die Berater-Affäre weitet sich aus: Nach SPIEGEL-Informationen ermittelt die Justiz, ob externe Experten als Scheinselbstständige im Verteidigungsministerium tätig waren. Dort kursieren Gerüchte über dubiose Buddy-Systeme.

Urheber: Bernd Raschke

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird die Affäre rund um den exzessiven Einsatz von Unternehmensberatern nicht los. Jetzt gerät die CDU-Politikerin sogar ins Visier der Justiz. Nach SPIEGEL-Informationen prüft die Staatsanwaltschaft Berlin, ob der dauerhafte Einsatz von Unternehmensberatern im Wehrressort den Tatbestand der vorsätzlich verursachten Scheinselbstständigkeit erfüllt.

Justizsprecher Martin Steltner sagte, die Staatsanwaltschaft prüfe, ob es einen Anfangsverdacht gebe. Die Ermittlungen der Justiz wurden durch eine Anzeige gegen die Ministerin vom 30. September ausgelöst, die offenbar von einem Insider aus dem Umfeld ihres Hauses stammt.

Als scheinselbstständig bezeichnet man Personen, die zwar als selbstständige Unternehmer auftreten, aber nur einen Auftraggeber haben. Wird dies festgestellt, muss der Auftraggeber die entsprechenden Sozialleistungen für den Arbeitnehmer nachzahlen. Wird ein Vorsatz nachgewiesen, kann der Arbeitgeber juristisch belangt werden.

Einen solchen Vorsatz unterstellt die Anzeige gegen von der Leyen. Demnach "wurden über einen längeren Zeitraum Berater eingesetzt, die dort wie Mitarbeiter beschäftigt" gewesen seien.

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