Nr. 193 - Eine Zahl mit großer Wirkung 25.06.2026 Alexander Isele Historischer Erfolg für Arbeiter*innen von Lieferdiensten, Hausarbeit oder Transport: Das ILO-Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie setzt erstmalig internationale Schutzstandards. Bild: Urheber: picture alliance / photothek.de | Thomas Imo Jahrelang haben Gewerkschaften dafür gekämpft, der Plattformwirtschaft Zügel anzulegen. Nun haben sie einen historischen Erfolg errungen: Auf der 114. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (ILC) in Genf verabschiedeten Regierungen, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen das ILO-Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie. Diese ersten internationalen Arbeitsnormen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen in der Plattformwirtschaft sind ein Meilenstein in dem rasant wachsenden Sektor. Beigetragen zum Erfolg haben Gewerkschaften aus Afrika, die mit geeinter Stimme ihre Position in die Verhandlungen einbrachten und im Vorfeld der ILC im Arbeitermonat Mai mit einer überregionalen Kampagne zur Regulierung der Plattformwirtschaft die Stimmung setzten. Digitale Arbeitsplattformen, darunter Fahrdienstvermittlungen, Lieferdienste, Hausarbeit, Online-Freelancing und andere App-basierte Dienste, haben weltweit die Arbeitswelt verändert. Zwar haben diese Plattformen neue Einkommensmöglichkeiten geschaffen, doch sind viele Arbeitnehmer*innen weiterhin mit niedrigen Löhnen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, mangelndem sozialem Schutz, algorithmischer Kontrolle und Einschränkungen ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen konfrontiert. Auch in ganz Afrika wächst die Plattformwirtschaft rasant, insbesondere in den Bereichen Transport, Zustellung, Logistik, Hausarbeit und Online-Dienste. Tausende von Arbeitnehmer*innen sind für ihren Lebensunterhalt auf digitale Plattformen angewiesen, oft ohne angemessenen rechtlichen Schutz. Die Verabschiedung des Übereinkommens 193 schafft einen globalen Rahmen, um diese Herausforderungen anzugehen und menschenwürdige Arbeit für Plattformarbeiter*innen zu fördern. Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich sicherzustellen, dass Plattformarbeiter*innen grundlegende Arbeitsrechte und Schutzmaßnahmen genießen, darunter:Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen, damit sich Plattformarbeiter*innen organisieren und gemeinsam verhandeln könnenSchutz vor Diskriminierung und Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und BelästigungFaire und transparente Arbeitsbedingungen, einschließlich des Zugangs zu klaren Informationen über Arbeitsbedingungen und VergütungAlgorithmische Transparenz und Rechenschaftspflicht, was eine Überwachung automatisierter Entscheidungssysteme erfordert, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen habenSchutz der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Plattformarbeiter*innenZugang zu sozialer Absicherung, einschließlich Maßnahmen zur Einkommenssicherung und zur sozialen AbsicherungWirksame Streitbeilegung und Zugang zur JustizDatenschutz und Persönlichkeitsrechte für Arbeitnehmer*innen, die über digitale Plattformen tätig sindDas Übereinkommen Nr. 193 bietet afrikanischen Regierungen, Gewerkschaften und Sozialpartnern die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in aufstrebenden Sektoren zu stärken. Prekäre und informelle Arbeitsformen können reduziert und der Sozialschutz ausgeweitet werden. Letztlich ermöglicht es, eine inklusive digitale Transformation zu fördern und sicherzustellen, dass technologische Innovationen zu menschenwürdiger Arbeit und sozialer Gerechtigkeit beitragen. Dazu muss das Übereinkommen Nr. 193 allerdings erst in nationales Recht eingehen, die Ratifizierung ist daher der entscheidende nächste Schritt. Auch hier spielen Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen und die Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle, um den jeweiligen Regierungen gegenüber den nötigen Druck auszuüben, das Übereinkommen möglichst schnell zu ratifizieren und eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Die FES wird eng mit Gewerkschaftspartnern zusammenarbeiten, darunter ITUC-Africa, ITF, UNI, IndustriALL und Organisationen von Plattformarbeiter*innen, um über das Übereinkommen zu sensibilisieren und dabei zu unterstützen, dass es in ganz Subsahara-Afrika ratifiziert und umgesetzt wird. Ein historischer Schritt ist getan. Die Herausforderung besteht nun darin, sicherzustellen, dass das Versprechen des Übereinkommens Nr. 193 in echte Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern*innen in ganz Afrika mündet. Kontakt Bild: Urheber: FES | Bundesfoto / Chiara Dazi Alexander Isele +49 30 26935-7435 Alexander.Isele(at)fes.de