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Kommunaltag 2018: Kommunale Kriminalprävention (KKP) - was kostet sie?

Seit 1992 arbeitet das Land Brandenburg mit dem Konzept „Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)“. Durch den KKV-Erlass des Innenministeriums von 1995 wurden die institutionalisierte Zusammenarbeit von Polizei und Kommune sowie das Modell „Sicherheitspartner“ landesweit eingeführt. Eine Weiterentwicklung des Konzeptes stellen das Eckpunktepapier „Kommunale Kriminalprävention (KKP)“ als strategischer Handlungsrahmen sowie die Einzelregelung „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg“ vom 1. Juni 2017 dar.

Kommunale Kriminalprävention (KKP) im örtlichen Bereich umfasst die gemeinsamen Aktivitäten verschiedener staatlicher und nicht staatlicher Akteure sowie der Einwohnerschaft, auf lokaler Ebene Kriminalität und Kriminalitätsfurcht zu reduzieren. In manchen Kommunen in Brandenburg funktioniert die Umsetzung glänzend, in anderen ist sie aus verschiedenen Gründen zum Erliegen gekommen.

„Was kostet das?“ oder „Was das wieder kostet!“ lauten oftmals Fragen und vorgefertigte Feststellungen im kommunalen Raum. Die Veranstaltung zeigte auf, dass Kriminalprävention kostengünstig bis kostenneutral ist und vor allem Sinn macht. Sie beleuchtete sowohl allgemeine Ziele als auch konkrete Hilfestellungen vor Ort.

Zu Gast waren u.a.der Minister für Inneres und Kommunales, Karl Heinz Schröter sowie Landeskriminaldirektor Michael Scharf, Peter Urban vom Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und Kay Kasüschke vom Landespräventionsrat. Außerdem Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg und der Geschäftsführer des Landkreistages Brandenburg. Dr. Paul Peter Humpert.

Mit Erfahrungen vor Ort und Praxisbeispielen waren zudem die Preisträger des Landesinvestitionspreises 2017 dabei - das Netzwerk "Sichere Adresse Neuenhagen", die Sicherheitspartnerschaft Fichtenwalde und Mitarbeiter_innen des Präventionsrates der Stadt Senftenberg.

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