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Kapazitätsrecht und Hochschulfinanzierung

Veranstaltung am 22. Oktober 2018

Das Kapazitätsrecht enthält Regelungen, mit denen das Ausbildungsvolumen einer staatlichen Hochschule festgestellt werden kann. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht vieler Länder bei zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wurde das Kapazitätsrecht meist angepasst.

Die Möglichkeiten, Änderungen beim Kapazitätsrecht herbeizuführen, werden sehr unterschiedlich beurteilt.

A. Borgwardt: Reformierung des Kapazitätsrechts

Artikel „Elitär statt egalitär“, 1.8.18

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