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Die Interne Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Tätigkeit im In- und Ausland der FES betreffen und unter Deutsches und Europäisches Recht fallen, entgegen. Sie ist ebenfalls eingebettet in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie).
Die Interne Meldestelle der FES ist angesiedelt bei und vertreten durch:Leitung des Referates Revision/Antikorruption, Birgit K. Schultz
Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege Ihr Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.
Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der FES, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der FES (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Debatten der FES etc.) können hier ebenfalls nicht weiter bearbeitet werden.
Meldeberechtigt sind Beschäftigte der FES, Beschäftigte in den Büros der FES im In- und Ausland sowie weitere Personen, die mit der Tätigkeit der FES in Kontakt gekommen sind (z.B. Honorarkräfte, Seminarleiter_innen, Kooperationspartner_innen, Dienstleister_innen, Teilnehmer_innen an Bildungsformaten der FES).
Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Für die Beschäftigten der FES inklusive ins Ausland entsendete Beschäftige wurde zusätzlich eine Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen.
hinweis@fes.de
Zum Formular
Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.
Der Meldeprozess umfasst 4 Schritte:
Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem inhaltlichen Schwerpunkt Ihrer Meldung gefragt.
Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zur besseren Einordnung des Vorfalls. Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch einen Anhang mit bis zu 5 MB mitsenden. Denken Sie bitte daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir Sie, dass Sie sich im Anschluss Ihren eigenen, geschützten Postkasten einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei Bedarf Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.
Sie erhalten Antworten von hinweis@fes.de ohne, dass Sie dort identifiziert werden können.
Festnetz +49 30 269357026
Anschrift: Revision der FES / Birgit K Schultz/vertraulich Hiroshimastraße 17 D 10785 Berlin
Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit Sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle in einem persönlichen Gespräch. nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf (bitte keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stellegeben Sie bitte auch dieses an.
Die Geschäftsführung der FES unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie links oben auf unserer Einführungsseite den Button „Meldung abgeben“