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Bürgerbegehren

Bürgerbegehren ebenso wie der Bürgerantrag und der Bürgerentscheid sind auf kommunaler Ebene Instrumente der direkten Demokratie. Auf Landes- und Bundesebene heißt es Volksbegehren. 

Bürgerbegehren heißt der Antrag auf einen lokalen Bürgerentscheid. Landesgesetze regeln die Bedingungen, insbesondere Zulässigkeiten, Fragestellungen, notwendige Anzahl der Unterstützungsunterschriften usw. 

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