Blog FEShistory „Krankheit kennt keinen Unterschied“ – Der Streik der IG Metall 1956/57 in Schleswig-Holstein 27.10.2026 Markus Boerchi Vor 70 Jahren streikten die Beschäftigten der Metallindustrie in Schleswig-Holstein 16 Wochen lang. Sie erreichten wichtige Zugeständnisse auf dem Weg hin zu einer Gleichberechtigung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Streikposten vor Werkstor während Streik in der Metallindustrie Schleswig-Holstein (1956) Bild: Urheber: FES/AdsD, Sign. 6/FOTB007987 Eine gewerkschaftliche Errungenschaft auf dem Prüfstand In Tageszeitungen und Talkshows wird im Jahr 2026 vielfach die Frage diskutiert, wie die deutsche Wirtschaft angekurbelt werden könne. Ein Argument, das ein Teil der Diskutierenden immer wieder vorbringen, ist die Wiedereinführung eines Karenztages bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, also die Nichtzahlung von Lohn am ersten Krankheitstag. Den Anstoß für diese Debatten lieferte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, als sie diese Maßnahme als Teil einer „Agenda 2030“ während einer Grundsatzrede vorstellte. Ihre allenfalls rhetorische Frage: Setze die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag nicht die falschen Anreize? Die Reaktionen kamen prompt, und es waren vor allem die Gewerkschaften, die massive Kritik äußerten, ging es bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall doch nicht um irgendein Thema, sondern um eine hart erstrittene gewerkschaftliche Errungenschaft in der frühen Bundesrepublik. Warum streiken, wenn die Wirtschaft boomt? Doch wie kam es dazu? Im Gegensatz zum Jahr 2026 waren die Auftragsbücher der Werften in den Ostseestädten Kiel und Flensburg 1956 auf Jahre hinaus außerordentlich gut gefüllt. Die Wirtschaft boomte, und um dem Arbeitskräftemangel beizukommen, waren bereits erste Anwerbeabkommen geschlossen worden, um ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen. Plakatmotiv "Krankheit kennt keinen Unterschied - deshalb: Lohnfortzahlung bei Krankheit für alle Arbeitnehmer" Bild: Urheber: FES/AdsD/DGB, Sign. 6/PLKA006623 Plakatmotiv "...auch für den Arbeiter! Bei Krankheit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber! Sicherheit für die Familie. DGB" (1957) Bild: Urheber: FES/AdsD/DGB, Sign. 6/PLKA021454 In dieser grundsätzlich günstigen Lage stimmten die Mitglieder der IG Metall in Schleswig-Holstein in einer Urabstimmung mit 77,5 Prozent für den Streik, dessen zentrales Ziel die Einführung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter:innen war. Außerdem forderte die Metallgewerkschaft eine Erhöhung der Urlaubstage und die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes. Das Anliegen der Lohnfortzahlung ging über die sonst üblichen Tarifauseinandersetzungen um höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten hinaus und markierte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Angleichung der Rechte von Angestellten und Arbeiter:innen. Denn während die Beschäftigten in den Werkshallen für die ersten drei Tage der Krankheit keinen Lohn und danach nur etwa 50 Prozent ihres ursprünglichen Lohns als Krankengeld bekamen, wurde den Angestellten ihr Gehalt bei Krankheit in voller Höhe bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Viele Arbeiter:innen schleppten sich aber selbst dann noch zu ihren Arbeitsplätzen, wenn sie krank waren, da sie einen Lohnausfall während der Karenztage und den anschließend gekürzten Lohn nicht einfach kompensieren konnten. Krankheiten wurden so verschleppt und Arbeitsunfälle häuften sich. Die Arbeitgeberseite lehnte die Forderung der IG Metall ab. Sie verwies auf erhebliche finanzielle Belastungen und warnte zugleich davor, eine Lohnfortzahlung ohne Karenztage könne Fehlanreize setzen und das „Krankfeiern“ fördern. Für die IG Metall hingegen stand weit mehr auf dem Spiel als eine Verbesserung einzelner Arbeitsbedingungen. Im Kern ging es um die Beseitigung einer seit Langem bestehenden Ungleichbehandlung von Arbeiter:innen gegenüber Angestellten, und damit um eine grundlegende Frage sozialer Gerechtigkeit. Filmabende statt Resignation: Wie die IG Metall den Streikalltag gestaltete Als der Streik am 24.10.1956 begann, lagen die Sozialpartner in ihren jeweiligen Vorstellungen weit auseinander, und so vergingen einige Wochen, ohne dass große Fortschritte erzielt werden konnten. Der IG Metall war bewusst: Je länger der Arbeitskampf dauerte, desto stärker musste sie mobilisieren, auch über das übliche Maß hinaus. Und so gingen Arbeitskampf und Kulturprogramm Hand in Hand. Regelmäßige öffentliche Filmvorführungen durch mobile Filmwagen, Revue-Veranstaltungen in großen Festhallen, Musikabende, Schachturniere, Kinderfeste, eigens für die Ehefrauen der Werftarbeiter organisierte Modeschauen und „Hausfrauennachmittage“ sowie gemeinsame Weihnachtsessen. Die Zahl der Streikenden erreichte in der Spitze rund 34.000. Sie und ihre Familien nahmen die zahlreichen Veranstaltungen als eine willkommene Abwechslung vom Streik wahr. Sie konnten sich austauschen und gegenseitig zum Durchhalten ermutigen. Die Arbeitgeberseite sah in diesen neuartigen Unterhaltungsangeboten für die Metaller:innen, neben den aus ihrer Sicht zu hohen Streikgeldern, einen der maßgeblichen Gründe, warum dieser Streik so lange durchgehalten werden konnte. Der Streik als Medienereignis Der Streik war aber keineswegs nur in den Städten der bestreikten Betriebe ein bestimmendes Thema. Die überregionale Presse berichtete ausführlich über die Entwicklungen des sich in die Länge ziehenden Arbeitskampfes, und auch Rundfunk und Fernsehen griffen ihn auf. Selbst große ausländische Tageszeitungen im Vereinigten Königreich, den USA und der Sowjetunion berichteten darüber. Sowohl die IG Metall als auch die Arbeitgeberseite versuchten die Presse für ihre Zwecke zu nutzen und ihre Sicht der Dinge zu verbreiten. In den Zeitungen erschienen neben Großinseraten auch Interviews mit Experten und Akteuren des Streikgeschehens. Hierbei zeigt sich, dass die Botschaften der Arbeitgeberverbände in der überregionalen Medienöffentlichkeit eine deutlich größere Resonanz entfalteten als die der Gewerkschaften. Der Streik wurde als potenzielle Gefahr für den wirtschaftlichen Wiederaufbau und das „Wirtschaftswunder“ betrachtet, weshalb Fragen sozialer Gerechtigkeit in den Hintergrund rückten. Außerhalb des sozialdemokratischen Arbeiter:innenmilieus fanden die gewerkschaftlichen Streikforderungen nur bedingt Akzeptanz, was das Durchhaltevermögen der Streikenden umso bemerkenswerter erscheinen lässt. Motto-Wagen mit Karikatur während Streik in der Metallindustrie Schleswig-Holstein. (1956) Bild: Urheber: FES/AdsD, Sign. 6/FOTB007988 Hilfe von nebenan und aus der Ferne: Solidarität im Streikwinter Einen Streik über so einen langen Zeitraum wie in Schleswig-Holstein durchzuhalten, erfordert viel Durchhaltevermögen und die Unterstützung anderer Menschen. Zwar gewährte die IG Metall neben dem üblichen Streikgeld weitere Zusatzleistungen für die Streikenden, um die alltäglichen Kosten decken zu können. Dennoch waren Zeichen der Solidarität willkommen. Als der Streik schon mehr als zehn Wochen anhielt, trafen aus dem ganzen Bundesgebiet Solidaritätspakete und Weihnachtsgeschenke für die Metaller:innen im nördlichsten Bundesland ein. Die Pakete enthielten Wurstwaren, Konserven und Schokolade. Auch für die Kinder lagen Kleinigkeiten bei. Im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus sammelten Menschen Geld, das den Streikenden vor Ort zur Verfügung gestellt wurde. Zusätzlich half die Stadtgesellschaft mit, die Entbehrungen in Grenzen zu halten. Viele Vermieter stundeten die Mietzahlungen, und auch der Krämerladen oder Friseur ums Eck ließen die Betroffenen anschreiben. Neben der direkten materiellen Unterstützung signalisierten diese kleinen Gesten der Solidarität den Streikenden: Ihr seid nicht allein, wir unterstützen euch! Demokratie im Streik Nach der ersten Urabstimmung am 24. Oktober 1956, in der sich die IG Metall-Mitglieder für den Streik aussprachen, sollte es noch drei weitere Abstimmungen dauern, bis die Arbeit am 15. Februar 1957 wieder aufgenommen wurde. Es überrascht nicht, dass die Stimmberechtigten der Empfehlung der IG Metall folgten, und das unzureichende Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Urabstimmung Anfang Januar ablehnten. Der Vorschlag sah keine Bezahlung der Karenztage vor und auch sonst wurde den gewerkschaftlichen Forderungen kaum Rechnung getragen. Dass die Stimmberechtigten auch das aktualisierte Angebot bei der dritten Urabstimmung Ende Januar ablehnten, ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Zum einen mussten die Streikenden und ihre Familien schon seit mehreren Wochen Einschränkungen und einen geringeren finanziellen Spielraum erdulden. Für viele Menschen gestaltete sich diese Zeit sehr schwierig. Die Ehefrauen der streikenden Metaller bekamen eigens an sie gerichtete Briefe der Unternehmen, in denen auf die angebliche Sinnlosigkeit des Streiks verwiesen wurde, der psychologische Druck nahm immer mehr zu. Unter diesen widrigen Umständen wäre es nur nachvollziehbar gewesen, wenn die Streikenden dem Angebot zugestimmt hätten, um wieder in einen „normalen“ Arbeitsalltag zurückzukehren. Zum anderen widersetzten sich die Stimmberechtigten bei der dritten Urabstimmung der Empfehlung ihrer Gewerkschaft, die die Annahme des aktualisierten Angebots empfohlen hatte. Dieses Vorgehen war äußerst unüblich. Die IG Metall nahm das Votum überrascht zur Kenntnis, akzeptierte es jedoch. An den Urabstimmungen lassen sich basisdemokratische Aushandlungsprozesse ablesen, die für die 1950er Jahre nicht selbstverständlich waren. Die enorm hohen Wahlbeteiligungen von jeweils über 97 Prozent verdeutlichen den festen Willen der Abstimmungsberechtigten zur Partizipation und zur Durchsetzung ihrer Interessen. Dass die Streikenden damit bewusst weitere Entbehrungen in Kauf nahmen und sich zugleich gegen die eigene Gewerkschaftsführung stellten, macht ihr Votum umso gewichtiger. Die Führung der IG Metall wiederum zeigte, dass sie ihre demokratischen Grundsätze auch dann ernst nahm, wenn das Abstimmungsergebnis nicht ihrer eigenen Vorstellung entsprach. Dieses Zusammenspiel aus Mitgliederwillen, Bindung an das Votum und Konfliktfähigkeit stellt einen zentralen demokratischen Aspekt des Streiks in Schleswig-Holstein dar. Der Streik der Jahre 1956/57 verdeutlicht, dass Demokratie in der frühen Bundesrepublik nicht nur im Parlament stattfand, sondern Beschäftigte und Gewerkschaften diese im Berufsalltag einforderten und darüber hinaus bereit waren, sie auch mit Leben auszufüllen. Kundgebungsteilnehmer in der Reitallee; Demonstration für Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auch für Arbeiter, 01.05.1957 Bild: Urheber: FES/AdsD, Sign. 6/FOTB007692 Mehr als ein Streik: Das Vermächtnis von 1956/57 Mit dem Ende des Streiks 1956/57 war jedoch das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch nicht beendet und auch die juristischen Folgen sollten die IG Metall noch für einige Jahre beschäftigen. Als Ergebnisse des Streiks konnten mehr Urlaubstage und eine bessere Urlaubsvergütung durchgesetzt werden, vor allem jedoch eine Verbesserung der Karenztagregelung: Ab dem vierten Arbeitstag erhielten die Arbeiter:innen nun einen Zuschuss der Arbeitgeber, mit dem sie 90 Prozent des Nettolohns erreichten. Damit war ein erster, in seiner Bedeutung jedoch nicht zu unterschätzender Schritt auf dem Weg zur Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall getan und damit der Gleichstellung mit Angestellten, also ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit. Einige Monate nach dem Streik verpflichtete der Bundestag per Gesetz Arbeitgeber dazu, kranke Arbeiter:innen mit einem Zuschuss zu unterstützen: Ab dem dritten Fehltag 90 Prozent des Lohns, ab 1961 waren es 100 Prozent ab dem zweiten Fehltag. Bis die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der heute bekannten Form 1969 gesetzlich vom Bundestag beschlossen wurde, dauerte es jedoch noch einige Jahre. Neben allen Errungenschaften hatte der Streik für die IG Metall auch noch ein unangenehmes juristisches Nachspiel. Im Vorfeld des Arbeitskampfes übersah die Gewerkschaft ein Detail und missachtete eine Friedenspflicht bis zur Ausrufung des Arbeitskampfes. Die Arbeitgeberseite suchte deshalb die juristische Auseinandersetzung und bekam Recht. Das Gericht sprach eine Strafe von 38 Mio. DM gegen die IG Metall aus. Letztendlich einigten sich die Beteiligten jedoch außergerichtlich, und die Gewerkschaft kam mit einem blauen Auge davon. Der Kampf um die hart erkämpfte Lohnfortzahlung war damit keineswegs beendet. 1996 kürzte die schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 100 auf 80 Prozent. Die Gewerkschaften reagierten mit massiven Protesten und machten die Verteidigung der Lohnfortzahlung zu einem zentralen Konflikt. Erst 1999 nahm die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder die Kürzung zurück und stellte die volle Entgeltfortzahlung wieder her. Im Gegensatz zu anderen Arbeitskämpfen der Wirtschaftswunderjahre wertete die IG Metall den Streik in Schleswig-Holstein als Erfolg. In der Mitgliederwerbung und politischen Bildungsarbeit der Gewerkschaft spielt er auch heute noch eine bedeutende Rolle. Wenn also heute über Karenztage und Lohnfortzahlung diskutiert wird, lohnt sich der Blick zurück nach Schleswig-Holstein. Der Streik von 1956/57 war weit mehr als ein regionaler Tarifkonflikt. Er ebnete den Weg für die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Beschäftigten und verdeutlicht bis heute, dass soziale Fortschritte oft das Ergebnis von Solidarität, demokratischer Beteiligung und beharrlichem Engagement sind. Markus Boerchi, Universität Augsburg Empfohlene Quellen und Literatur: • IG Metall (Hrsg.): Dokumentation. Streik der Metaller. Schleswig-Holstein 1956/57, Frankfurt a. M. 1978.• IG Metall (Hrsg.): STREIK-Nachrichten des Metallarbeiterstreiks in Schleswig-Holstein vom 24. Oktober 1956 bis 14. Februar 1957, Frankfurt a. M. 1976.• Kittner, Michael: Arbeitskampf. Geschichte, Recht, Gegenwart, München 2005.• Koch-Baumgarten, Sigrid: Medien im Tarifkonflikt. Akteurs- und Medienframes im Streik um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1956/57, Berlin 2013.• Stamp, Friedrich: Arbeiter in Bewegung. Die Geschichte der Metallgewerkschaften in Schleswig-Holstein, Paderborn 1997. Im Archiv der sozialen Demokratie werden die Akten der IG Metall aufbewahrt, in denen auch zum Streik von 1956/57 recherchiert werden kann. In der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung finden sich zudem die Zeitschriften der IG Metall, die oben erwähnten Streik-Nachrichten aus Schleswig-Holstein sowie weitere Quellen und Literatur zum Thema. Kontakt Sie haben eine Rückmeldung zum Beitrag oder möchten mehr über unsere Publikationen und Veranstaltungen erfahren? Public History public.history(at)fes.de Sie möchten selbst bei uns recherchieren oder haben ein allgemeines Anliegen? 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