Ergraute Herrschaften in düsteren Verwaltungszimmern - Vorurteile im Check
Meine Freundin Lea ist clever, schlagfertig und weltgewandt. Sie spricht vier Sprachen, kennt sich mit vietnamesischen Reiskochern aus und wollte mal als Wanderhebamme nach Kasachstan. Vor zwei Wochen ist sie in den Gemeinderat einer kleinen Gemeinde im schwäbischen Baden-Württemberg gewählt worden. Einer sehr kleinen Gemeinde. „Du willst nicht wirklich mit starrsinnigen Senior_innen über die Neugestaltung des Kinderspielplatzes in einem schwäbischen Vorort diskutieren? Deine Freizeit mit endlosen Gemeinderatssitzungen verplempern? Du bist doch noch jung. Mach‘ was Spannendes!“ So oder so ähnlich hätte meine Antwort ausgesehen, wenn ich sie mir aus freundschaftlicher Verbundenheit nicht verkniffen hätte. An einem Ort, der nach wie vor an der Tradition der „Kehrwoche“ festhält, löst Lena mit ihren 26 Jahren und ihren Idealen sicher nicht viel mehr als wildes Kopfschütteln aus. Bestimmt! Weil NRW nicht Baden-Württemberg ist und Lea die nächsten Wochen anderes zu tun hat, als diesen Blogeintrag zu lesen, will ich ehrlich sein: Kommunalpolitik ist doch ganz schön verstaubt, oder? Wenn ich an Kommunalpolitiker_innen denke, dann sehe ich langsam aber stetig ergrauende oder schon gänzlich ergraute Herrschaften in einem düsteren Verwaltungszimmer sitzen und Overhead-Projektor-Folien studieren. Oder sind das etwa Vorurteile?
Das Grundgesetz garantiert den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung
Eigentlich weiß ich gar nicht, was ein Kommunalparlament macht. Welche Rechte und Pflichten haben seine Mitglieder? Wie wird man überhaupt Ratsmitglied? Ich mache mich auf die Suche nach Antworten. Zuerst lese ich, dass die Kommunalwahlen in NRW 2020 ausnahmsweise und einmalig nach sechs und nicht, wie üblich, nach fünf Jahren stattfinden. Der Grund: Die Wahl der Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister soll am selben Tag stattfinden. Klingt gut, beantwortet aber noch keine meiner Fragen. Also recherchiere ich weiter.
Um herauszufinden, was auf angehende Kommunalpolitiker_innen zukommt, erscheint mir ein Vergleich zwischen Bundestag und Kommunalrat sinnvoll – schließlich sprechen wir häufig von Kommunalparlamenten. Das ist aus juristischer Perspektive nicht richtig. Während der Bundestag und seine Abgeordneten über Gesetze beraten und abstimmen (Legislative), gehören Gemeinderäte zur ausführenden Gewalt, zur Verwaltung (Exekutive). Das liegt in erster Linie daran, dass Kommunen als Gebietskörperschaften verstanden werden und damit nicht im engeren Sinne zum Staat gehören. Sie gehören zur untersten Stufe der Landesverwaltung und können deswegen auch keine Gesetze im staatsrechtlichen Sinne erlassen, gleichwohl aber Satzungen auf den Weg bringen. Die wiederum haben eine ähnliche Funktion wie Gesetze. Also doch ein bisschen wie ein Parlament! Allgemein wird die Arbeit der Kommunalräte schon im Grundgesetz Artikel 28 geregelt. Hier wird den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung garantiert: Gemeinden haben also das Recht ihre örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbstständig zu regeln.
Gemeinderat und Verwaltung sind wie Motor und Getriebe. Es läuft nur rund, wenn beides funktioniert
Kommunalräte müssen überall in Deutschland eng mit der Kommunalverwaltung zusammen arbeiten. Der Gemeinderat gibt mit seiner politischen Arbeit die Richtung vor, die Verwaltung setzt seine Entscheidungen praktisch um. Es ist ein wenig wie Motor und Getriebe. Das Auto fährt nur, wenn beides zusammenläuft!
Die Ratsmitglieder sind aus politischer Sicht also doch so etwas wie Parlamentarier_innen. Soweit so gut, aber welche Aufgaben haben sie denn nun genau? Das Themenspektrum ist weit: ob Parkanlage oder Kindergartengebühr, ob Schwimmbad oder Kanalisation – Kommunalpolitiker_innen befassen sich mit den unterschiedlichsten Themen. Typisches Beispiel: Die Verwaltung kann die Kosten für das einzige Hallenbad der Umgebung nicht mehr decken, während die Parteien aber bestrebt sind, das Angebot zu erhalten. Damit die Ratsmitglieder dieses große Spektrum an Themengebieten überhaupt bearbeiten können, finden sie sich in Ausschüssen zusammen. Wer zum Beispiel beruflich schon in der Buchhaltung arbeitet, für den bietet sich der Finanzausschuss an. Ähnlich wie im Bundestag, geht auch in der Kommunalpolitik nichts über den Finanzausschuss. Hier wird vorentschieden, welche Projekte bezahlt werden und welche das Nachsehen haben. Es gibt übrigens nur wenige Ausschüsse, die eine Gemeinde verpflichtend einrichten muss. Sonst gilt: Jedrängender ein Thema, desto eher wird ein Ausschuss hierzu gebildet.
In einigen Gemeinden haben auch sachkundige Bürger_innen ein Stimmrecht
Um Fachwissen und Expertise zu gewinnen, werden neben den Ausschussmitgliedern auch sogenannte sachkundige Bürger_innen hinzugezogen. Auch sie haben – je nach Satzung der Gemeinde – ein Stimmrecht.
Der Rat kommt mindestens alle zwei Monate zusammen, meistens aber häufiger. Zum Beispiel dann, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion über ein bestimmtes Thema beraten möchte. Abgesehen von einer regelmäßigen Teilnahme an Ratsversammlungen und der Arbeit in den Ausschüssen, haben Ratsmitglieder noch viel weitreichendere Rechte und Pflichten.
Ratsmitglieder haben weitreichende Rechte und Pflichten
Um der Demokratie auf kommunaler Ebene ein Gesicht zu geben, steht dem Kommunalparlament eine Leitungs- und Kontrollfunktion zu. Es trifft in den Ausschüssen und im Rat die wesentlichen Entscheidungen und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung. Die einzelnen Ratsmitglieder haben ein Rede- und Stimmrecht (Mitwirkungsrecht) und das Recht auf Information: Ratsmitglieder beantragen Akteneinsicht und stellen mündliche oder schriftliche Anfragen. Letzteres erinnert an die kleinen und großen Anfragen im Bundestag. Auf diese Weise kontrolliert die Opposition dort die Regierung. Außerdem wird Ratsmitgliedern das Recht auf Freistellung durch die Arbeitgeber_innen garantiert. Bei einem geschätzten Aufwand von 20 bis 40 Wochenstunden kommunalpolitischer Arbeit, scheint mir gerade das für Berufstätige wichtig.
Ratsmitglieder müssen vom Arbeitgeber zur Ausübung ihres Mandats freigestellt werden
Die Ratsmitgliedschaft ist ein Ehrenamt, das nicht vergütet wird. Gewährt wird dennoch eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung. Wie hoch diese Entschädigungen sind, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde und hängt wesentlich von ihrer Größe ab. Eventuelle Dienstausfälle, z.B. bei Selbstständigen, müssen ausgeglichen werden. Auch Urlaubsanspruch können Ratsmitglieder geltend machen: Acht Tage pro Wahlperiode. Zur Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Ratsmandat können Ratsmitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber außerdem einen Urlaubsanspruch geltend machen.
Wie machen sich Ratsmitglieder fit für Kommunalpolitik?
Die KommunalAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) macht ein breites Angebot, das besonders – wenn auch nicht ausschließlich – für kommunale Mandatsträger_innen hilfreich ist. Mithilfe der Broschürenreihe „Grundwissen Kommunalpolitik" und „Texte der KommunalAkademie“ können sich Engagierte im Eigenstudium weiterbilden. Wem das nicht genügt, dem seien die Konferenzen und Seminare der KommunalAkademie ans Herz gelegt: Fachliche Themen werden hier ebenso erörtert wie kommunikative und persönliche Skills: Ratsmitglieder können sich in Rhetorik und Gesprächsführung üben, Neues lernen für die Öffentlichkeitsarbeit und den Einsatz von Social Media, Kommunalpolitiker_innen in Führungspositionen finden passend zugeschnittene Führungstrainings. Vielleicht ist hier schon etwas für Sie dabei?
Mir wird klar, wer Ratsmitglied ist oder werden möchte, der muss zuallererst einmal bereit sein, Zeit zu investieren. Wer für die Themen seiner Stadt brennt, dem wird es leicht fallen zu lernen, wie Kommunalpolitik in der eigenen Gemeinde funktioniert. Mentor_innen aus der politischen Praxis können den Einstieg erleichtern. Alles Weitere scheint mir dann mit der Zeit ebenfalls erlernbar. Jede_r kann Ratsmitglied werden! Theoretisch. Denn in einer Demokratie geht alle Gewalt vom Volke – also der Gemeinde – aus. Wer in den Rat möchte, muss sich zunächst zur Wahl stellen. Wie das funktioniert, finde ich schnell heraus.
Wer in den Rat will, der muss sich auch zur Wahl stellen
Dafür muss ich in Deutschland 18 Jahre alt sein und meinen Wohnsitz mindestens drei Monate im entsprechenden Wahlgebiet haben. Die Praxis zeigt: in der großen Mehrheit der Fälle gehören die Kandidat_innen einer Partei oder Wählerinitiative an (in der Theorie sind Einzelbewerbungen von Parteilosen zwar auch möglich, aber eher ungewöhnlich). Kein Wunder, denke ich mir, schließlich muss ja auch erst einmal jemand von meiner Kandidatur erfahren und das scheint mir im Verbund einer Partei deutlich einfacher als Haustürwahlkampf im Alleingang. Politik ist auch auf kommunaler Ebene Teamsport!
Kommunalpolitik ist Teamsport
Und sonst? Gibt es nichts, was ein Ratsmitglied unbedingt können muss? Nein. Mir scheint, jede_r kann Kommunalpolitik machen. Wer nicht zu den charismatischsten Rednern gehört, der wird bei vielen Debatten im Bundestag feststellen, dass das selbst dort keine Voraussetzung ist. Wer sich schon einmal in diese Richtung vorbereiten will, dem bietet die FES Rhetorikschulungen für Kommunalpolitiker_innen an: Hier können Sie lernen, wie sicheres Auftreten aussieht und wie es Ihnen gelingt, Ihren Inhalt verständlich und mit Nachdruck zu formulieren.
Kommunalpolitik verwandelt ein Stückchen Erde dieser Welt in mein Zuhause
Was ich selbst mitnehme aus meiner Recherche? Zweierlei:
1. Ratsmitglieder haben die Chance ihr Lebensumfeld aktiv zu gestalten: Wo der Fahrradweg gebaut und welches Neubaugebiet ausgeschrieben wird.
2. Kommunalpolitik ist kein Selbstläufer. Es braucht die ergrauten, älteren Herren, aber auch - und noch viel mehr - jungen Frauen und Männer, die den Gemeinden neue Impulse verleihen und aus irgendeinem Ort in NRW ein Zuhause machen!
PS: Baden-Württemberg hat schon gewählt und Lea hat es geschafft... Vielleicht schlummert in Ihnen ja auch eine Lea?
Sind Sie neugierig geworden? Hier finden Sie weitergehende Informationen rund um Fragen der Kommunalpolitik.
FES: Grundwissen Kommunalpolitik
Gemeindeordnung für das Land NRW. Textausgabe 2020, SGK- Schriftreihe (Band 41)
FES: Kommunalpolitik verstehen: Für ein besseres Politikverständnis in NRW
Weitere Beiträge aus dem Blog der KommunalAkademie finden Sie hierKommunalAkademie Blog