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Die "Ich-wills-wissen-Wochen" der Friedrich-Ebert-Stiftung

Was ist Bildungsurlaub?

  • Ihre Chance sich bei vollem Gehalt 5 Tage im Jahr mit einem Themenfeld beschäftigen zu können
  • Die Teilnahmepauschale zahlt der Arbeitnehmer, die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber
  • Wer bekommt Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer_innen und Azubis in NRW, die mindestens seit 6 Monaten im Betrieb sind
  • Betriebe ab 10 Mitarbeiter_innen
  • Regelungen im ArbeitnehmerWeiterbildungsgesetz NRW
  • Wie wird man freigestellt?
  • Bildungsurlaub aussuchen und bei uns anmelden
  • 6 Wochen vorher Antrag bei dem/der Arbeitgeber_in stellen
  • Reise planen

Wenn Sie sich politisch informieren und mitreden wollen, finden Sie im Jahresprogramm der Akademie für ArbeitnehmerWeiterbildung der Friedrich-Ebert-Stiftung fünftägige Bildungsangebote zu aktuellen Themen an unterschiedlichen Orten in NRW. buchen Sie bei uns Ihre persönliche „Ich-wills-wissen-Woche“ der Friedrich-Ebert-Stiftung!

Die Demokratie braucht interessierte und engagierte Bürger_innen wie Sie!

Bitte kontaktieren Sie unser Team, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung!

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Rechtliches zum Bildungsurlaub – das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW regelt alle wichtigen Details zum Bildungsurlaub. Hier finden sich Einzelheiten zum Umfang, Inhalt und Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen.

Im §5 AWbG wird der vorgeschriebene Weg zum Bildungsurlaub beschreiben. Dieser unterteilt sich im wesentlichen in folgende Schritte:

  • Erhalt der Unterlagen der Seminarveranstalters: laut Gesetz müssen Sie dem Arbeitgeber vorab das Programm der Bildungsveranstaltung sowie einen Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung nach AWbG zuleiten. Beide Dokumente erhalten Sie von uns nach Eingang Ihrer Anmeldung und bis spätestens sieben Wochen vor Seminarbeginn.
     
  • Antragstellung beim Arbeitgeber: In NRW muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht aus NRW kommen, spätestens drei Monate vor Seminarbeginn die Friedrich-Ebert-Stiftung informieren, ob Sie Bildungsurlaub einreichen möchten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung wird für Sie daraufhin den Antrag bei dem jeweiligen Bundesland stellen. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Bundesland, anhand des Seminarprogramms, selbst entscheidet, ob dieses als Bildungsurlaub anerkannt wird. Im Falle einer Anerkennung wird Ihnen die Bescheinigung zugesandt.

    Wichtig ist es dabei, darauf zu achten, dass der Antrag vollständig eingereicht wird (Programm, Nachweis über Anerkennung, Antragsschreiben).
     
  • Prüfen der Reaktion des Arbeitsgebers: Innerhalb von drei Wochen muss der Arbeitgeber laut gesetzlicher Regelung auf Ihren Antrag reagieren. Sollte der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, kommt es auf die Gründe und die Einhaltung der Frist durch den Arbeitgeber an. Abhängig hiervon sind verschiedene Schritte möglich. Der DGB NRW beschreibt in einem Leitfaden präzise das weitere Vorgehen.
     
  • Teilnahmenachweis: Nach dem Seminarbesuch muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Seminarteilnahme schriftlich nachweisen. Hierzu erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die beim Arbeitgeber einzureichen ist.

Nutzen Sie diese Möglichkeit der Weiterbildung.

Wir freuen uns auf Sie!

Leitung
Jochen Reeh-Schall
0228 / 883-7115
E-Mail-Kontakt

Referent
Alexander Klenk
0228 / 883-7133
E-Mail-Kontakt

Kontakt
Godesberger Allee 149
53175 Bonn



 

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