Weltwirtschaft und Unternehmensverantwortung

Lieferkettengesetz stärkt Frauen

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Baustein, um Frauen und ihre Arbeit in globalen Lieferketten sichtbarer zu machen und sie zu schützen.

Auch nach monatelangen Debatten, wird Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten nicht effektiv der Kampf angesagt. Teile der CDU/CSU sowie der Wirtschaftsverbände verhindern nach wie vor das Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten weltweit verpflichtet. Dabei steht das Vorhaben im gemeinsamen Koalitionsvertrag der Regierung. Verhindert wird damit der wichtige Schritt Globalisierung gerechter und nachhaltiger zu gestalten. Genauso wird die Chance verpasst, weltweit Frauen besser vor Diskriminierungen und Gewalt zu schützen.

Menschenunwürdige Arbeiten weltweit

Für viele Beschäftigte sind unfaire Löhne, Ausbeutung, Kinderarbeit, Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte oder mangelhafte Feuer- und Gebäudesicherheit Alltag. Betroffen sind häufig Frauen und Mädchen, wie beispielsweise der verheerende Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch mit 1134 Toten und 2500 Verletzten in 2013 zeigte. Auch deutsche Unternehmen ließen dort produzieren.

In der Textilindustrie arbeiten circa 80 Prozent Frauen. Auch in anderen Branchen, wie der Elektro- und der Automobilbranche arbeiten Frauen - vor allem in der Endverarbeitung. Weniger Lohn für gleichwertige Arbeit, unzureichende Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen, fehlende soziale Absicherungen und keine Aufstiegschancen sowie sexualisierte Gewalt – sind Beispiele für Diskriminierungen, die viele Frauen am Anfang der Lieferketten tagtäglich erfahren. Patriarchale Gesellschaftsstrukturen verstärken ihre prekäre Lage häufig noch zusätzlich. Auch der hohe Produktionsdruck, den Unternehmen erzeugen, wirkt sich zusätzlich negativ auf sie aus. Fest steht: für einen nachhaltigen Schutz braucht es endlich strukturelle Veränderungen.

Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt

Das Lieferkettengesetz greift in ausbeuterische Strukturen ein. Es ist ein wichtiger Baustein, um Frauen und ihre Arbeiten sowie unterschiedlichen Situationen in globalen Lieferketten sichtbarer zu machen und sie zu schützen. Damit das gelingt, muss ein Gesetz so gestrickt sein, dass Unternehmen in allen Bereichen ihrer Sorgfaltspflicht Geschlechtergerechtigkeit mitdenken. Konkret müssen Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren Risikoabschätzungen geschlechtsspezifisch vorzugehen, insbesondere was die Gefahr von sexistischer Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz betrifft. In diesem Zusammenhang muss außerdem der Zugang zu sicheren Beschwerdestellen, an die sich Betroffene im Fall von Diskriminierungen wenden können, gewährleistet werden. Ebenso muss der anschließende Schutz sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte ein Lieferkettengesetz transnational agierende Unternehmen dazu verpflichten, die sexuelle und reproduktive Gesundheit ihrer Arbeiter_innen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette als Aspekt des Arbeitsschutzes anzuerkennen. Gleiches gilt für Endgeldgleichheit. Das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte, der sogenannten UN-Treaty, zeigt bereits erste Wege auf, wie Geschlechtergerechtigkeit und unternehmerische Sorgfaltspflicht stärker verbunden werden müssen.

Schritt zur geschlechtergerechteren Globalisierung

Das Lieferkettengesetz allein kann die Globalisierung nicht geschlechtergerechter machen. Auch Handels- und Steuerpolitik müssen stärker mit Geschlechtergerechtigkeit zusammengedacht werden. Doch das Gesetz ist zweifelsohne ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Frauen und Mädchen weltweit und somit ein Schritt hin zu einer geschlechteregerechteren Globalisierung. Allein dieser Aspekt, sollte die Regierung zum schnellen Handeln bewegen.  

Am 27. Oktober 2020 veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Marie-Schlei-Verein das Online-Fachgespräch: »Ohne Alternative: Geschlechtergerechte Liefer- und Produktionsketten: Wie wir Wirtschaft, Menschenrechte und Gender zusammendenken müssen!«.

Lesen Sie die vollständige Dokumentation.


Ansprechpartnerin

Franziska Korn
Franziska Korn
+49 30 269 35-7469

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