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Das gewerkschaftliche Jahrhundertprojekt: 2001 wird ver.di gegründet

Pascal Annerfelt

Trotz enormer politischer, organisatorischer und juristischer Herausforderungen fusionierten vor 25 Jahren fünf Gewerkschaften zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Wie und warum kam es zu diesem Zusammenschluss?

Als am 19. März 2001 in Berlin die Gründung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit einem Gründungskongress vollzogen wird, dürfte den Beteiligten ein Stein vom Herzen gefallen sein. Hinter ihnen liegen mehrere Jahre Debatten und Planungen und bis zuletzt die Sorge, ob ausreichend Mitglieder der Einigung zustimmen würden.

Die Vereinigung von fünf zuvor eigenständigen Gewerkschaften – unter ihnen mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) ein bislang eigenständiger, mit dem DGB konkurrierender Spitzenverband – zu einer solch großen Multibranchengewerkschaft stellt ein Novum in der deutschen Geschichte dar. Auch hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung des Zusammenschlusses ist ver.di ein Solitär. Doch wie kam es dazu?

Sozioökonomischer Wandel unbekannten Ausmaßes

In den 1990er Jahren verstärkt sich ein wirtschaftlicher und sozialer Wandel, der die von Wachstum und Wohlstand geprägte deutsche Nachkriegsordnung einem radikalen Wandel unterzieht. Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und die Neoliberalisierung der Politik wirken wie ein Brandbeschleuniger für einen schon länger laufenden strukturellen sozioökonomischen Wandel. 

Während immer mehr Arbeitsplätze verloren gehen, verschieben sich die klassischen Branchengrenzen und es entstehen gänzlich neue Wirtschaftsbereiche wie die Informationstechnologie. Die klassische Industriegesellschaft wandelt sich schrittweise zur modernen Dienstleistungsgesellschaft. Durch die massenhafte Privatisierung öffentlicher Daseinsfürsorge werden auch die dazugehörigen Jobs verlagert oder vernichtet.

Krise der Gewerkschaften und der Tarifautonomie

Die Lage der deutschen Gewerkschaften verschärft sich rasant. Die deutsche Wiedervereinigung hat ihnen ein großes Mitgliederplus im Osten beschert, aber auch viele organisatorische und finanzielle Ressourcen gebunden. Wenige Jahre später haben sie weniger Mitglieder als zuvor. 

Viele deutsche Gewerkschaften haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen und müssen ihre Organisationsstrukturen reformieren. Durch die zunehmende Tarifflucht der Arbeitgeber erodiert der Flächentarif. Gewerkschaften sind dadurch zunehmend gezwungen, Haustarife zu erkämpfen, was zeit- und kostenintensiv ist. Die tarifliche Erschließung neuer Branchen gestaltet sich auch zumeist schwierig. 

Es kommt zu zwischengewerkschaftlichen Verteilungskämpfen und tarifpolitischen Zuständigkeitskonflikten. Konkurrenz besteht vor allem zwischen der branchenübergreifend tätigen, nach dem Berufsverbandsprinzip organisierten DAG und den DGB-Gewerkschaften. Aber auch letztere geraten immer wieder aneinander.

Hamburger Erklärung

Schon länger wird über eine organisatorische Neuaufstellung der Gewerkschaften im Dienstleistungssektor diskutiert. In anderen europäischen Staaten findet sie bereits statt. Seit seinem Amtsantritt 1987 betreibt der DAG-Vorsitzende Roland Issen eine behutsame, aber systematische Annäherung an den DGB. Er hat erkannt, dass die vier Jahrzehnte zuvor stattgefundene Spaltung von DGB und DAG überwunden werden muss, um sich gemeinsam den anstehenden Herausforderungen zu stellen.

Die Vorschläge reichen von lockeren Verbünden über Kartelle bis zur Konzentration auf eine große Dienstleistungsgewerkschaft im DGB. Die Reformdebatten gipfeln in der sog. Hamburger Erklärung vom 4.10.1997. In ihr sprechen sich die Vorsitzenden der Gewerkschaften DAG, der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), der Deutschen Postgewerkschaft (DPG), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Industriegewerkschaft Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst (IG Medien) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) „für einen Prozess der Neustrukturierung gewerkschaftlicher Interessenvertretung“ aus. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands haben sich gegen das Projekt entschieden, die GEW steigt später aus.

Fünf Freundinnen müsst ihr sein

Somit bleiben schließlich fünf Gewerkschaften übrig: Die noch eigenständige DAG, die zweitgrößte DGB-Gewerkschaft ÖTV, die 1949 vom DGB als direkte Konkurrenz zur DAG gegründete HBV, die DPG und die erst 1989 aus der IG Druck und Papier sowie der Gewerkschaft Kunst entstandene IG Medien.

Allein die Größenunterschiede der fünf Gewerkschaften sind enorm. DAG, HBV und DPG sind sich hinsichtlich der Anzahl an Mitgliedern (jeweils um die 450.000) und Hauptamtlichen (500 bis 1.000) recht ähnlich. Die IG Medien ist mit ca. 180.000 Mitgliedern und etwa 300 Beschäftigten deutlich kleiner als die ÖTV mit ihren 1,5 Millionen Mitgliedern und 2.450 Hauptamtlichen. 

In der DPG sind (noch) vor allem Beamt:innen organisiert, in der HBV und DAG weit überwiegend Angestellte, in der IG Medien mehr klassische Arbeiter:innen. Auch die finanzielle Situation reicht, je nach Gewerkschaft, von gut bis kritisch.

Schwieriger Einigungsprozess

Nicht nur aufgrund der Unterschiede in Organisationskultur und Finanzkraft sind die innergewerkschaftlichen Widerstände groß. Die Identifikation mit der eigenen Gewerkschaft und ihrer Geschichte ist zumeist hoch. Ebenso die Befürchtung, dass die eigene Tradition und die Interessen der Berufsgruppen in der neuen Großorganisation untergehen werden. Die DAG hat bislang Angestellte aller Branchen organisiert, während die anderen vier Gewerkschaften alle Berufsgruppen bestimmter Branchen vertreten. Das besondere Organisationsprinzip der DAG verschwindet also mit der Gründung von ver.di und der neuen Aufteilung in Fachbereiche. 

Bis zuletzt ist fraglich, ob das notwendige Zustimmungsquorum von 80 Prozent der Delegierten der Verschmelzungskongresse erreicht werden wird, vor allem bei der ÖTV. Ihr Vorsitzender Herbert Mai tritt nach einer verlorenen Testabstimmung zurück, der spätere erste ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske übernimmt für ihn.

Doch die historische Notwendigkeit einer großen Dienstleistungsgewerkschaft überzeugt schließlich auch die Mehrheit der Mitglieder. Dahinter stehen drei Jahre andauernde Annäherungs- und Überzeugungsarbeit, zahllose Arbeitsgruppentreffen und Konferenzen.

Allein die Erarbeitung einer neuen, gemeinsamen Satzung ist eine Mammutaufgabe. Es müssen zum Beispiel Übergangsregelungen für die unterschiedlichen Beitragssätze und Satzungsleistungen gefunden werden. Auch die Hauptamtlichen und ihre betrieblichen Interessenvertretungen müssen an Bord geholt werden.

Juristische Meisterleistung

In den Jahren zuvor gab es weitere Gewerkschaftsfusionen: 1996 entstand die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und 1997 die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Die Industriegewerkschaft Metall übernahm 1998 die Gewerkschaft Textil-Bekleidung und 1999 die Gewerkschaft Holz und Kunststoff. Diese Zusammenschlüsse sind jedoch von Umfang und Komplexität her nicht vergleichbar mit der ver.di-Gründung. Die bisherige rechtliche Gestaltung von Gewerkschaftsfusionen hat sich als nicht mehr praktikabel und rechtlich zu riskant erwiesen.

Für die in ihrer Mehrzahl als sog. nichtrechtsfähige Vereine geltenden Gewerkschaften gibt es im deutschen Recht keine die Fusion regelnden Normen. Seit 1995 können jedoch eingetragene Vereine nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) verschmelzen. Die dabei eintretende Gesamtrechtsnachfolge führt zu einem automatischen Übergang der Mitglieder und Vermögenswerte und vor allem: Sämtliche zuvor abgeschlossene Tarifverträge gelten weiter.

Doch dafür müssen sich die fünf Gründungsgewerkschaften übergangsweise beim Vereinsregister anmelden. Ein Novum in ihrer Geschichte. Doch der Weg über das UmwG und die damit verbundene Rechtssicherheit sind alternativlos. Zudem bieten die Verfahrensvorschriften und Fristenregelungen des UmwG eine ordnende und handlungsleitende Struktur, welche politische und organisatorische Entscheidungen im Gründungsprozess erleichtert.

Go-ver.di!

Besonders deutlich wird dies anhand der Go-ver.di (Gründungsorganisation ver.di). Da man sich für eine Verschmelzung zur Aufnahme entscheidet, aber keine der fünf Gewerkschaften die anderen übernehmen soll, muss zunächst die neue, aufnehmende Gewerkschaft gegründet werden.

Gem. § 1 Abs. 3 der Satzung von Go-ver.di besteht ihr Zweck darin, „das Zusammenwachsen der Mitgliedsgewerkschaften insbesondere durch ihre verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ziel ihrer Verschmelzung zu bewirken.“ Sie soll einen „Einstieg in eine neue Stufe organisatorischer und politischer Verbindlichkeiten“ bieten und die neue Gewerkschaft vorbereiten. 

Go-ver.di hat somit mehr als die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und nimmt eine wichtige politische und organisatorische Rolle in der Vorbereitung der ver.di-Gründung ein. Sie steht im Zentrum der Koordination des Verschmelzungsprozesses.

Was bleibt?

Auch wenn ver.di in den vergangenen 25 Jahren gut ein Drittel ihrer Mitglieder verloren hat und weiterhin vor großen tarifpolitischen und organisatorischen Herausforderungen steht, war die Gründung letztlich alternativlos. 

Der klassische Angestelltenberuf als Daseinsgrund der DAG verschwindet zunehmend, der ursprüngliche Organisationsbereich der DPG – die Deutsche Bundespost – besteht nicht mehr. Die Grenzen zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, zwischen alten und neuen Branchen verschieben sich immer wieder.

Dem lässt sich, trotz aller Schwierigkeiten einer komplexen Matrixorganisation, langfristig und strategisch nur mit einer Multibranchengewerkschaft begegnen. 

Pascal Annerfelt, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung 

Lesehinweise

Keller, Berndt: Multibranchengewerkschaft als Erfolgsmodell?, Zusammenschlüsse als organisatorisches Novum - das Beispiel ver.di, Hamburg 2004.

Kempen, Otto Ernst/Lörcher, Klaus/Platow, Helmut/Tiefenbacher, Helmut/Trümner, Martina: ver.di - die neue Dienstleistungsgewerkschaft, koalitions- und tarifrechtliche Aspekte, in: Jahrbuch des Arbeitsrechts 39 (2002), S. 65–79.

Simon, Hartmut: Gespräche mit Roland Issen, Berlin 2017.

Zur eigenen Hintergrundrecherche:

Zahlreiche Beiträge in den Gewerkschaftlichen Monatsheften zwischen 1990 und 2001, online abrufbar unter: https://library.fes.de/gmh/jahresin.html

Die Archivalien von ÖTV, DAG, DPG, HBV und IG Medien finden sich im Archiv der sozialen Demokratie (AdsD).

Weitere Quellen im AdsD:

Im AdsD finden sich zudem Interviews mit drei der fünf Vorsitzenden der Gründungsgewerkschaften von ver.di, nämlich mit Detlef Hensche (IG Medien), Roland Issen (DAG) und Margret Mönig-Raane (HBV). Sie können hier recherchiert und in Ausschnitten angesehen werden: https://www.zeitzeugen.fes.de/ In voller Länge können sie im Lesesaal angeschaut werden. 

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