Abteilung Analyse, Planung und Beratung

Ämter ohne Aktenordner?

Digitalisierung im Öffentlichen Dienst

Bild: von iStock/stphillips

Die Digitalisierung macht vor keinem unserer Lebensbereiche halt – auch nicht vor dem Arbeitsmarkt. Dabei wird nicht nur der private Sektor mit Veränderungen konfrontiert, sondern auch der öffentliche Dienst. Wir alle interagieren tagtäglich mit ihm. Er ist die Schnittstelle zwischen Bürger_innen und Staat. Mit 4,6 Millionen Angestellten ist er der größte Arbeitgeber Deutschlands. Die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und die damit einhergehenden Transformationsprozesse vom Analogen zum Digitalen betreffen deshalb nicht nur uns als Bürger_innen, sondern auch eine Vielzahl von Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Nutzer_innen und Angestellte der öffentlichen Verwaltung stehen deshalb im Fokus der Studie „Ämter ohne Aktenordner? – E-Government & Gute Arbeit in der digitalisierten Verwaltung“.

E-Government in Deutschland: Luft nach oben

Unter dem Begriff E-Government versteht man die Digitalisierung des Verwaltungsapparats. Bürger_innen und Unternehmen sollen Verwaltungsleistungen elektronisch zugänglich gemacht werden.

Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland im Bereich „digitale Verwaltungsservices“ immer noch relativ schlecht ab und belegt lediglich Platz 19. Damit liegt Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnittswert. Es gibt also noch große Potentiale, die ausgeschöpft werden können und auch sollten.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt bis 2022 die wichtigsten seiner Verwaltungsleistungen über ein einheitliches Portal online bereitzustellen. Hierfür wurde 2013 das E-Government-Gesetz und 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet. Um das selbstgesteckte Ziel zu erreichen, muss jenseits der rechtlichen und technischen Grundlagen aber auch das Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung teilweise neu strukturiert und ausgerichtet werden.

Für die Bürger_innen und Unternehmen ist die Digitalisierung der Verwaltung meist vorteilhaft. Sie profitieren vor allem von kürzeren Bearbeitungszeiten und besserer Verfügbarkeit der Dienstleistungen. Mit Hilfe der Digitalisierung kann die Verwaltung schneller und beteiligungsfreundlicher agieren. Viele Bürger_innen wünschen sich mehr Möglichkeiten ihre Anliegen online zu bearbeiten und einzureichen. Bis jetzt ist die vollständige Online-Erledigung meist nicht möglich und ein persönliches Erscheinen auf dem Amt unumgänglich.

Ein Positivbeispiel für die Digitalisierung eines Verwaltungsprozesses ist die elektronische Steuererklärung (ELSTER) in Deutschland. Sie wurde im Jahre 1999 eingeführt und bis 2006 stetig weiterentwickelt. Seitdem kann die Steuererklärung von Bürger_innen und Unternehmen online eingereicht werden. Innerhalb von 14 Jahren (im Zeitraum 2003 bis 2017) ist der Anteil elektronischer Steuererklärungen von einer Million auf mehr als 22 Millionen angestiegen.

Digitalisierung und Beschäftigung: Was auf die Angestellten zukommt

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die für die Bürger_innen und Unternehmen vorteilhaft und wünschenswert ist, bringt allerdings auch einschneidende Veränderungen im Anforderungsprofil und Arbeitsalltag der Angestellten im öffentlichen Dienst mit sich. Für sie wird die Arbeit technikabhängiger, teilweise monotoner und damit auch belastender. Sie müssen deutlich mehr Zeit am Bildschirm verbringen und die jetzt schon wenigen Möglichkeiten zur Bewegung verringern sich weiter.

Auch die soziale Interaktion zwischen den Angestellten reduziert sich. Durch die zunehmende Automatisierung der Verwaltung verschwinden bestimmte Aufgabenfelder. Vor allem Berufe mit hohem Routineanteil sind davon betroffen und werden gegebenenfalls durch Technologien vollständig ersetzt werden. Andererseits entstehen durch die Digitalisierung ganz neue Aufgabenbereiche.

Damit verschieben sich aber auch die Qualifikationsanforderungen. Mit Blick auf die öffentliche Verwaltung bedeutet das, dass vermehrt hochqualifizierte Arbeitnehmer_innen benötigt werden. Die Nachfrage nach Arbeitnehmer_innen auf Helfer- und Fachkraftniveau wird jedoch sinken.

Insgesamt betrachtet, ist das Substitutionsniveau im öffentlichen Sektor im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen niedrig, da der Anteil der Stellen mit hohem Routineanteil geringer als in der Gesamtwirtschaft ist. Bedroht sind vor allem sachbearbeitende Tätigkeiten mit mittlerem Anforderungsniveau. Soziale und erzieherische Berufe sowie Berufe im Sicherheitssektor, beispielsweise bei der Polizei oder der Feuerwehr, hingegen tragen ein geringes Substitutionsrisiko.

Wie digitale Arbeit auch gute Arbeit wird

Fortschreitende Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung geht per se nicht mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen einher. Um Verbesserungen zu gewährleisten, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein.

Vor allem muss die Arbeitsteilung zwischen Mensch und Technik ganz bewusst gestaltet werden. Es ist wichtig, dass der Gesamtprozess in der Verantwortung des Menschen liegt. Für die Angestellten muss die Möglichkeit bestehen, den Arbeitsprozess weiterhin selber zu planen und zu überwachen. Technologien sollen diesen lediglich unterstützen und bestenfalls vereinfachen.

Arbeit wird durch Digitalisierung zeit- und ortsunabhängig. Das kann vorteilhaft für Arbeitnehmer_innen sein, da sie dadurch ihre Arbeit flexibler gestalten können, z.B. auch im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass es dabei nicht zu einer Entgrenzung der Arbeit kommt. Angestellte dürfen nicht immer für den Arbeitgeber erreichbar sein.

Des Weiteren kommt es durch Digitalisierung zu einer erhöhten Transparenz von Arbeit. Vorgesetzte können beispielsweise überprüfen, wer welche Aufgabe wann erledigt hat und wie viel Zeit dafür benötigt wurde. Es darf durch die technischen Möglichkeiten nicht zu einer übermäßigen Kontrolle und Überwachung kommen. Regeln und einheitliche Verfahren können dabei helfen.

Der Gesetzgeber, vor allem aber auch die Tarifparteien müssen dafür Sorge tragen, dass die Rechte der Arbeitnehmer_innen in der digitalen Transformation gewahrt werden. Nur so wird auch im öffentlichen Dienst aus digitaler Arbeit gute Arbeit.

Ansprechpartner_in in der FES: Stefanie Moser und Max Ostermayer

 

Zanker, Claus

Ämter ohne Aktenordner

E-Government & Gute Arbeit in der digitalisierten Verwaltung
Bonn, 2019

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