Besuche die FES bei Twitter, Icon von IconDock.com. The company logos in the icons are copyright of their respective owners. Besuche die FES auf YouTube, Icon von IconDock.com. The company logos in the icons are copyright of their respective owners.
Sie sind hier: Startseite > Stipendien > Stipendienprogramme > Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer/innen

Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer/innen

Start zum starken Abschluss

Unsere Stipendiat/innen haben viele Gemeinsamkeiten: Sie möchten fachlich zu den Besten gehören und wünschen sich eine Förderung, die ihnen ein intensives Studium ermöglicht. Sie setzen sich für gesellschaftspolitische Ziele ein und möchten sich persönlich weiter entwickeln.

Unsere Grundförderung ist auf diese Bedürfnisse zugeschnitten: Sie bietet finanzielle Sicherheit und die Einbindung in eine Gemeinschaft, die sich für gesellschaftliche Ziele engagiert. Ein umfassendes Seminarprogramm ermöglicht es, die eigenen sozialen und fachlichen Kompetenzen zu stärken. Die Themen ermöglichen ihnen, neue Perspektiven auf Politik und Gesellschaft zu gewinnen und sich konkret auf ihre Berufslaufbahn vorzubereiten.

Persönlich werden sie von den Mitarbeiter/innen der Studienförderung betreut, die informiert und engagiert ihr Studium begleiten. Unsere mehr als 400 Vertrauensdozent/innen beraten vor Ort in wissenschaftlichen Fragen, unsere Hochschulgruppen bieten Raum für den gesellschaftspolitischen Einsatz der Stipendiat/innen. Mentor/innen teilen ihre Erfahrungen, geben Tipps und unterstützen die Studierenden individuell.

Wie hoch ist die Förderung?
Stipendiat/innen erhalten monatlich bis zu 597 Euro, die Berechnung erfolgt analog BAföG und richtet sich u.a. nach dem Einkommen der Eltern. Hinzu kommt ein monatliches Büchergeld von 150 Euro, das alle Stipendiat/innen einkommensunabhängig zur freien Verfügung erhalten. Je nach Situation der Bewerberin/des Bewerbers leisten wir auch einen Beitrag zur Krankenversicherung von bis zu 62 Euro und zur Pflegeversicherung von bis zu 11 Euro pro Monat. Verheiratete oder Stipendiat/innen mit Kind können einen Familienzuschlag von 155 Euro pro Monat erhalten. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Aufenthalte im Ausland während der Förderzeit unterstützen wir ausdrücklich: durch Zuschüsse zu Reisekosten, Studiengebühren und zur Auslandskrankenversicherung – vor allem für Studien-/Forschungsaufenthalte, Sprachkurse und Praktika bis zu zwölf Monaten.

Was wird erwartet?
Der persönliche Einsatz für die Gesellschaft hat bei uns einen hohen Stellenwert. Als politische Stiftung erwarten wir von unseren Stipendiat/innen neben überdurchschnittlichen Studienleistungen ein unseren Werten entsprechendes Engagement, z.B. Tätigkeit als Schulsprecher/in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden und NGOs oder in zum Umfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung passenden politischen Organisationen.

Darüber hinaus gibt es bundesweit mehr als 60 Hochschulgruppen, die die Geförderten weitgehend selbst organisieren. Die Gruppenmitglieder treffen sich regelmäßig, tauschen sich aus und setzen eigene Themenschwerpunkte. Jede/r Stipendiat/in kann sich aktiv in die Gruppen einbringen.

Wie bewerbe ich mich?
Bewerben können sich Deutsche und Bildungsinländer/innen. Das heißt, auch solche Ausländer/innen, die nach § 8 BAföG Ansprüche auf Leistungen geltend machen könnten.

Mehr Infos auf unseren Bewerbungsseiten

 

Artikelaktionen

Die Förderung richtet sich an Deutsche und Bildungsinländer/innen entsprechend § 8 BAföG. Wir fördern Erst- und Masterstudiengänge in allen Fachbereichen. Alle Bewerber/innen, die in Deutschland studieren, müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sein.

Ihre Bewerbung können Sie jederzeit abschicken. Am besten Sie bewerben sich so früh wie möglich, spätestens jedoch...

  • bei Bachelorstudiengängen
    bis Ende 3. Semester
  • bei Diplom-/Magister-/
    Staatsexamensstudiengängen
    bis Ende 6. Semester
  • bei Masterstudiengängen (4 Semester)
    bis Ende 1. Semester
Bitte beachten Sie: Nach unserer Aufforderung sollte es - auch in Ihrem Interesse - schnell gehen. Für die Zusammenstellung der Unterlagen haben Sie dann drei Wochen Zeit, für die Gutachten ggf. nach Rücksprache mit uns sechs Wochen.

Voraussetzungen und Fristen auf einem Blick