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Veranstaltungsnummer: 257954 – als .ics herunterladen
Große Erwartungen hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) während seiner Entstehungsphase geweckt: Endlich ein gerechtes Teilhabegesetz für alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Enttäuschung war umso größer, als sich das BTHG „nur“ als Gesetz zur „Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe“ herausstellte. Denn Schwerpunkt des Bundesteilhabegesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und damit die Änderungen des Eingliederungshilferechts SGB XII. Dadurch sollten insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung stärkere Berücksichtigung finden. Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser erkannt und berücksichtigt werden, schreibt das BTHG vor, dass Menschen mit Behinderungen als Berater_innen von vornherein in die Bedarfsermittlung und Antragstellung eingebunden sind. Was bedeutet das alles für die Betroffenen und wer sind die leistungsberechtigten Personenkreise? Wie profitieren Menschen mit Behinderungen vom BTHG? Wer sind die Nutznießer, wer die Leidtragenden? Wie wurde das Gesetz in den letzten 5 Jahren umgesetzt und welche Vorteile hat das BTHG den Menschen mit Behinderung gebracht? Ist das BTHG wirklich ein Teilhabegesetz und wird es bundesweit und bundeinheitlich angewendet? Wie wird das Bayerische Teilhabegesetz im Freistaat angewendet?Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit dem BTHG und der Bayerischen Fassung gemacht?Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussion!
Tuesday, 22 March 202217:30 to 19:30
Attendance fee keine
Online
Eva Nagler eva.nagler@fes.de
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Büro RegensburgLilienthalstr. 893049 RegensburgTel: 0941-788354-58Fax: 0941-788354-10www.fes.de/bayern