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Veranstaltungsnummer: 254014 – als .ics herunterladen
Schon lange haben verschiedene Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Teile der Wirtschaft auf ein Lieferkettengesetz gedrungen. Ein solches Gesetz verpflichtet Unternehmen, auch bei ihren Zulieferbetrieben dafür zu sorgen, dass diese keine Kinderarbeit nutzen und Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Ein entsprechendes Gesetz auf EU-Ebene steht bereits in den Startlöchern. In Deutschland hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der noch vor der Sommerpause vom deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Das Gesetz wäre ein wichtiger Schritt zu mehr globaler Gerechtigkeit. Bislang oblag es den Unternehmen, einen solchen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung freiwillig zu leisten (Stichwort Corporate Social Responsibility oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung). Kontroversen um das Gesetz gibt es hinsichtlich des Umfangs der Lieferkette, die abgesichert werden soll, und die Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen durch Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Ebenso umstritten ist die Frage für welche Unternehmen genau das Gesetz Anwendung finden soll. Umweltverbände plädieren für einen höheren Stellenwert der Nachhaltigkeit.Was beinhaltet das Gesetz genau? Wie kann es wirksam gestaltet und umgesetzt werden? Was bedeutet es für Unternehmen in Brandenburg? Welche Unternehmen werden von dem Gesetz betroffen sein?
Wednesday, 23 June 202117:30 to 19:00
Attendance fee keine
Online
Anne Seyfferth potsdam@fes.de
Contact address
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro BrandenburgHermann-Elflein-Str. 30/3114467 PotsdamTel. 0331-292555, 275880 und 297619Fax 0331-2803356