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Veranstaltungsnummer: 204813 – als .ics herunterladen
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Als im November 2011 die erschreckende Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bekannt wurde, löste das Ausmaß der Verbrechen mit bundesweit mindestens zehn Toten in der deutschen Öffentlichkeit Trauer und Betroffenheit aus. In der Folge versprach nicht nur Bundeskanzlerin Merkel bedingungslose Aufklärung.Nach fünf Jahren steht das Versagen der Ermittlungsbehörden für die meisten Beteiligten außer Zweifel. Öffentlich wird nun infrage gestellt, was bisher als gesichert galt: dass zum harten Kern des NSU nur diese drei Menschen gehörten, so hatte es die Bundesanwaltschaft schon Tage nach Aufdeckung des NSU erklärt.Die Thüringer Ausschussvorsitzende Dorothea Marx betont, dass sie die Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht mehr teile: "Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es nicht nur die drei gewesen sein können". Die Morde, die Sprengstoffanschläge, die Banküberfälle - für Marx ist es nicht mehr plausibel, dass nur die beiden Männer, unterstützt von Zschäpe, diese 27 brutalen Taten begangen haben. Sollte Marx Recht haben, dann liefen NSU-Terrorist_innen noch immer frei herum - und die Gefahr des rechten Terrors in Deutschland wäre noch größer als bisher angenommen.Es ist zu vermuten, dass es neben den in München Mitangeklagten Mittäter im strengen Sinne gegeben hat, Menschen also, die die Morde aktiv unterstützen. Die Bundesanwaltschaft bleibt dagegen bei ihrer ursprünglichen Einschätzung. Sie verweist darauf, dass es für einen größeren Täterkreis keine Belege gibt. Das Oberlandesgericht München hatte es in den dreieinhalb Jahren Prozess mit mauernden Verfassungsschützern und schweigenden Szenezeugen zu tun, und Richter Manfred Götzl hat die Zeugen mit einer an Zermürbungstaktik grenzenden Geduld befragt - aber er hat selbst bei offensichtlichen Lügen von jeglicher Strafe abgesehen. Das hat immer wieder Verwunderung ausgelöst. Polizei und Verfassungsschutz machten haarsträubende Fehler bei der Suche nach den Dreien. Die Behördenunfähigkeit streift haarscharf die Grenze zur Strafvereitelung. Doch eindeutige Beweise für den Vorsatz, die Drei zu schützen, gibt es letztlich nicht.Dass im Prozess noch Aufsehenerregendes geschieht, ist nicht zu erwarten. Viele Nebenkläger sind angesichts dessen desillusioniert. "Das Gericht beschränkt sich darauf, den Angeklagten die individuelle Schuld nachzuweisen. Aber wir fordern, dass das Gericht im Rahmen der Strafprozessordnung auch aufklärt, wie die rechte Szene damals durch Polizei und Verfassungsschutz ermutigt wurde, welche Kenntnisse der Verfassungsschutz über das Trio und sein Umfeld nach dem Untertauchen hatte, leider vergebens", sagt der Münchener Anwalt Yavuz Selim Narin. Auch die zahlreichen Untersuchungsausschüsse, ob in Hessen oder Thüringen, Sachsen oder Baden-Württemberg stehen vor einer Mauer des Schweigens - bei den Rechtsradikalen ebenso wie bei den Behörden. Je länger alles im Nebel bleibt, desto entschlossener sind der Nebenkläger Narin, die Ausschussvorsitzende Marx und der Gutachter Prof. Hajo Funke jetzt erst recht nicht aufzugeben.
Thursday, 3 November 201619:00 to 21:00
Attendance fee keine
Futterstraße 1599084 Erfurt
Paul Pasch erfmail@fes.de
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KaisersaalFutterstraße 1599084 Erfurt