Bildungsurlaub

Ihr Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Weißes Icon eines geschlossenen Buchs mit Lesezeichen neben einem Koffer auf orangefarbenem Grund.
Urheber: FES

Was ist Bildungsurlaub?

Beschäftigte und Auszubildende in Nordrhein-Westfalen haben einen rechtlichen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung. Geregelt wird dies im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Bildungsurlaub bedeutet somit, dass Sie für die Teilnahme an anerkannten Seminaren von der Arbeit freigestellt werden und Ihr Arbeitsentgelt in voller Höhe fortgezahlt wird.

Das Ziel dieser Regelung ist es, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und die in einer Demokratie angestrebte Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern. Wichtig für Ihre Planung: Dieser Anspruch umfasst in der Regel fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr und besteht völlig unabhängig von Ihrem regulären Erholungsurlaub. 

In der Übersicht unten finden Sie alle zertifizierten Angebote des Landesbüros Nordrhein-Westfalen, die Sie persönlich sowie beruflich weiterbringen.


Ihr gutes Recht:

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist gesetzlich festgeschrieben. Fast alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen können sich jährlich fünf Tage für ihre politische und berufliche Weiterbildung freistellen lassen.

So einfach geht es:

Wir zeigen Ihnen den Weg in fünf klaren Schritten. Von der Auswahl des Seminars über die Freistellung durch Arbeitgeber*innen bis zur Teilnahme begleiten wir Sie zuverlässig durch den Prozess.

Unsere Seminare:

Hier finden Sie Themen, die bewegen. Entdecken Sie unsere nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zertifizierten Seminare und wählen Sie aus unserem vielfältigen Angebot direkt hier das für Sie passende Thema aus.


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Ihr Weg zum Bildungsurlaub

Ob Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können, hängt von wenigen Voraussetzungen ab. Ihr Beschäftigungsverhältnis muss seinen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und seit mindestens sechs Monaten bestehen. Zudem sollte Ihr Betrieb in der Regel mehr als zehn Beschäftigte haben. Ihr Anspruch umfasst fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Falls Sie regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, passt sich dieser Anspruch entsprechend an. Wichtig ist zudem, dass Sie im laufenden Kalenderjahr noch keine Arbeitnehmer*innenweiterbildung bei früheren Arbeitgeber*innen wahrgenommen haben.

Suchen Sie sich in unserem Programm eine Veranstaltung aus, die ausdrücklich als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW gekennzeichnet ist. Nach Ihrer Online-Anmeldung senden wir Ihnen zeitnah die erforderlichen Unterlagen für Ihre Arbeitgeber*innen zu. Mit diesen Dokumenten können Sie die Freistellung offiziell beantragen. Damit ist Ihre Teilnahme verbindlich eingeplant.

Reichen Sie die Bescheinigung „Mitteilung für Ihren Arbeitgeber“ spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich bei Ihren Arbeitgeber*innen ein. Diese haben nach der Zustellung drei Wochen Zeit, die Weiterbildung zu genehmigen. Sollte es Probleme bei der Anerkennung geben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Nach dieser Bestätigung ist Ihr Platz im Seminar verbindlich gesichert und Sie können die weiteren Details für Ihre Teilnahme planen.

Nach der Zusage durch Ihren Betrieb überweisen Sie die fällige Teilnahmegebühr gemäß den Angaben in Ihrer Anmeldebestätigung. Dieser Betrag muss von Ihnen persönlich gezahlt werden. Wir organisieren für Sie die Unterkunft sowie Verpflegung vor Ort, damit Sie sich ganz auf die politischen Inhalte sowie den Austausch konzentrieren können. Die Anreise planen sowie organisieren Sie bitte eigenständig. Sollten Sie die Unterkunft nicht nutzen, bitten wir um eine rechtzeitige Stornierung, da eine Reduzierung der Pauschale in diesem Fall möglich ist. Kontaktieren Sie uns dazu bitte frühzeitig.

Nehmen Sie vollständig am Seminar teil, um am Ende Ihre offizielle Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Schließen Sie Ihre Weiterbildung ab, indem Sie dieses Dokument Ihren Arbeitgeber*innen als Nachweis vorlegen. Damit ist der Prozess der Arbeitnehmerweiterbildung für dieses Jahr erfolgreich beendet.

Ihre Frage zum Bildungsurlaub wurde noch nicht beantwortet?

Gerade bei der rechtlichen Situation oder dem Ablauf der Beantragung gibt es oft Klärungsbedarf. Unser Team im Landesbüro NRW unterstützt Sie gerne dabei, offene Fragen zu klären und den Weg in Ihr Wunschseminar zu finden. Kontaktieren Sie uns unter: bildungsurlaub-nrw@fes.de

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