dies ist die zweite Ausgabe unseres Newsletters – und die erste nachdem wir am 01. März in Russland zur „unerwünschten Organisation“ erklärt wurden. Diese Entscheidung setzt russische Staatsbürger:innen, die mit der FES zusammenarbeiten, der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Wir reihen uns damit in eine lange Liste von Organisationen und Medien ein, deren Arbeit auf die Förderung der Demokratie gerichtet ist und die im heutigen Russland ebenfalls "unerwünscht" sind.
Wir lehnen die Entscheidung des russischen Generalstaatsanwalts entschieden ab. Alle anderen Organisationen, die für unerwünscht erklärt wurden, sowie die Akteure, die sich trotz des beispiellosen Drucks weiterhin für die Demokratie einsetzen, haben unsere Solidarität. Aber wir verstehen auch die rechtlichen Risiken, die sich aus der Interaktion mit uns für russische Staatsangehörige ergeben könnten. Möchten Sie in Folge dieser Entwicklung den Newsletter nicht mehr erhalten, bitten wir Sie darum, sich bei uns zurückzumelden.