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Grundförderung für Ausländer/innen

Die globale Community

Die Grundförderung für Ausländer/innen unterscheidet sich inhaltlich nicht von der für Deutsche. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für ein leistungsstarkes Studium, ein umfassendes Seminarprogramm, das die sozialen und fachlichen Kompetenzen stärkt sowie individuelle Beratung vor Ort durch mehr als 400 Vertrauensdozent/innen.

Wir motivieren auch unsere ausländischen Stipendiat/innen, sich außerhalb des Studiums für ihre Ideale zu engagieren – das kann für ihr eigenes Land sein, für deutsche oder internationale Themen. Für Ausländer/innen ist es oft schwierig, sich an ihrem Hochschulort gesellschaftlich zu engagieren, da sie mit den sozialen und kulturellen Gegebenheiten manchmal noch nicht vertraut sind. Gerade unsere Hochschulgruppen sind deshalb interessant – dort sind Ansprechpartner/innen, die helfen, ein gesellschaftliches Projekt zu verwirklichen.

Auch ehemalige ausländische Stipendiat/innen sind wertvolle Ansprechpartner/innen – sie sind leicht über unsere Online-Community zu kontaktieren und geben gerne ihre eigenen Erfahrungen weiter.

Wie hoch ist die Förderung?
Ausländische Stipendiat/innen erhalten monatlich 650 Euro und die Kosten für die Krankenkasse. Wir bieten außerdem einen Familienzuschlag von 276 Euro für Stipendiat/innen mit Kind. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie werde ich FES-Stipendiat/in?
Wir fördern ausländische Bewerber/innen, die bereits in Deutschland studieren oder promovieren - und zwar an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule. Wir erwarten überdurchschnittliche schulische und studienbezogene Leistungen und erste benotete Leistungsnachweise. Ein Engagement im Sinne der Werte der sozialen Demokratie ist eine weitere Voraussetzung.

Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, auch wenn das Studium auf Englisch absolviert wird. Bis zu 40 Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa nehmen wir jährlich in unser Förderprogramm auf.

Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens...

  • bei Bachelorstudiengängen
    bis Ende 3. Semester
  • bei Diplom-/Magister-/
    Staatsexamensstudiengängen
    bis Ende 6. Semester
  • bei Aufbau-/Masterstudiengängen (4 Semester)
    bis Ende 1. Semester

 

Mehr Infos auf unseren Bewerbungsseiten

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Aufgepasst! Die FES vergibt in den Jahren 2012 und 2013 zusätzliche Stipendien an Studierende und Promovierende aus Ägypten und Tunesien. Weitere Informationen

 

Artikelaktionen

Deutsche Sprachkenntnisse:
Auch wenn Sie ein Studium in englischer Sprache absolvieren – mit Ihrer Bewerbung müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Wir akzeptieren eine mit mindestens DSH-2 bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", den "Test Deutsch als Fremdsprache" bestanden mit mindestens Stufe 4 und die "Zentrale Mittelstufenprüfung" des Goethe Instituts.

Weitere Infos zu den Prüfungen:
SH: www.fadaf.de
TestDaF: www.testdaf.de
Zentrale Mittelstufenprüfung: www.goethe.de

Wir fördern keine Studienabschlussphasen oder Studienaufenthalte außerhalb Deutschlands.

Bitte beachten Sie: Nach unserer Aufforderung sollte es - auch in Ihrem Interesse - schnell gehen. Für die Zusammenstellung der Unterlagen haben Sie dann drei Wochen Zeit, für die Gutachten ggf. nach Rücksprache mit uns sechs Wochen.

Voraussetzungen und Fristen auf einem Blick

Information in Englisch