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in Deutschland besteht mit Blick auf die Erfassung der von Beschäftigten geleisteten Arbeitszeit dringender Handlungsbedarf. Hintergrund sind zwei Urteile – das eine des Europäischen Gerichtshofs von 2019, das andere ausgesprochen durch das Bundesarbeitsgericht im Herbst 2022 – zu dieser Thematik, die nur auf den ersten Blick trocken und rein bürokratisch wirkt.
Denn: Die korrekte Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ist ganz wesentlich für die Beurteilung, inwiefern Mindestarbeitsnormen – wie der gesetzliche Mindestlohn, aber auch Ruhe- und Pausenzeiten – eingehalten werden. Daher ist das Thema Arbeitszeiterfassung aus Perspektive der einzelnen Beschäftigten von großer praktischer Bedeutung. Gleichzeitig hat das Thema jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche Dimension, denn schließlich geht es hier auch um nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.
Insofern stellt sich die Frage, wie die aktuell geltenden Regelungen mit Blick auf Arbeitszeiterfassung in Deutschland im Sinne der durch den EuGH formulierten Anforderungen reformiert werden können?
In diesem Diskussionszusammenhang lohnt sich ein Blick nach Spanien, wo die Rechtssache, auf deren Grundlage das EuGH-Urteil zustande kam, ihren Anfang nahm. Da die spanische Gesetzgebung im Bereich der Arbeitszeiterfassung der deutschen vor Mai 2019 weitgehend entsprach, mittlerweile aber als konform mit den EuGH-Kriterien gilt, sind die spanischen Erfahrungen hier von besonderem Interesse.
In Zusammenarbeit mit dem FES-Büro Spanien möchten wir Ihnen über zwei Interviews Einblick geben, wie das Thema Arbeitszeiterfassung aktuell in Spanien geregelt ist, welche praktischen Herausforderungen in diesem Zusammenhang zu nennen sind und welche Empfehlungen für die deutsche Reformdebatte abgeleitet werden können.
Interview mit Gregor Erlebach,
Anwalt für Arbeitsrecht in der spanischen Großkanzlei Cuatrecasas, die u.a. viele in Spanien operierende deutsche Unternehmen vertritt
Interview mit Raúl Olmos Mata,
Gewerkschaftssekretär der größten spanischen Gewerkschaft Comisiones Obreras (CCOO), deren Klage in der Rechtssache C-55/18 die Grundlage für die EuGH-Entscheidung war
Mit freundlichen Grüßen
Susan Javad
Referentin für Arbeit, Qualifizierung und Mitbestimmung
Referat Politische Beratung
Friedrich-Ebert-Stiftun