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Name: Rathaus

Was ist Kommunalpolitik?

Inhalt:

  • Kommunale Selbstverwaltung
  • Aufgaben der Verbands- und Kreisverwaltung
  • Die Kommunalwahl
  • Die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune

Prof. Gunnar Schwarting, Verwaltungswissenschaftler

Was ist Kommunalpolitik?


Kommunalpolitik gilt als die "Schule der Demokratie".

Viele, die später politische Verantwortung in einem Land, auf Bundesebenen oder in Europa getragen haben oder tragen, haben am Beginn ihres politischen Lebens ein kommunales Mandat ausgeübt.

In der Kommunalpolitik haben sie gelernt, sich mit den unmittelbaren Anliegen der Menschen vor Ort auseinanderzusetzen und politische Entscheidungen in direktem Kontakt zu erläutern, manchmal auch gegen Kritik zu verteidigen.

In Rheinland-Pfalz gibt es vier unterschiedliche Kommunalebenen (Gebietskörperschaften):

  • Ganz hautnah ist die Lokalpolitik in der Ortsgemeinde.

  • Mehrere Ortsgemeinden sind in einer Verbandsgemeinde zusammengefasst, die als Verwaltung die Ortsgemeinden bei ihrer Arbeit unterstützt.
    Daneben gibt es einige größere Städte und Gemeinden, die verbandsfrei sind, also keiner Verbandsgemeinde angehören.

  • Ortsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden bilden zusammen den Landkreis - oft wird dafür als Fachbegriff der "kreisangehörige Raum" verwendet.

  • Schließlich gibt es die kreisfreien Städte, die (fast) alle Aufgaben erledigen, die im kreisangehörigen Raum auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften aufgeteilt sind.


Ortsgemeinden, Verbands- und verbandsfreie Gemeinden sowie die kreisfreien Städte werden insgesamt als Gemeinden bezeichnet. Werden die Landkreise hinzugenommen, wird der Oberbegriff "Kommunen" verwendet.
 

Kommunale Selbstverwaltung

Die Kommunen in Deutschland verwalten ihre Angelegenheiten selbst. Diese Selbstverwaltung ist ein wertvolles Gut, das es in vielen Ländern der Welt so nicht gibt.

Die Kommunen in Deutschland haben das Recht für ihr Gebiet und die dort lebenden Menschen alle Angelegenheiten, die diese örtliche Gemeinschaft angehen, zu regeln. Das ist im Artikel 28 des Grundgesetzes und in allen Verfassungen der Länder so festgelegt.

Allerdings: Völlig frei sind die Kommunen bei ihrer Tätigkeit nicht. Sie sind an die Gesetze des Bundes und der Länder, inzwischen auch an Regeln der Europäischen Union gebunden. Die Kommune kann also nicht die Mehrwertsteuer außer Kraft setzen oder die Form und den Inhalt eines Reisepasses verändern.

Deshalb stöhnen auch manche Kommunalpolitiker_innen, dass bereits (zu) viel durch Bund und Land bestimmt sei. Doch, das sei aus eigener Erfahrung versichert: Es gibt genug in einer Kommune zu entscheiden.

Für ihre Arbeit hat jede Kommune in Deutschland die sogenannten fünf Hoheiten:

  • Sie kann sich selbst und ihre Arbeit organisieren: z.B. wo steht das Rathaus? Wann hat es geöffnet? Welche Behördengänge können elektronisch abgewickelt werden? Welche Einheit in der Verwaltung kümmert sich um welche Aufgabe? …

  • Sie hat ihr eigenes Personal und entscheidet über dessen Einsatz und Aufgaben. Sie entscheidet auch über die Ausbildung von Nachwuchskräften und über Neueinstellungen.
  • Sie verfügt über eigene Geldmittel und entscheidet darüber, welche Mittel für welche Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. (Haushalt)

  • Sie besitzt die Planungshoheit für das Gemeindegebiet: Sie legt z.B. fest, wo in der Gemeinde was gebaut werden kann und wo nicht. Genauso befindet sie über die Standorte öffentlicher Einrichtungen (Bürgerbüro, Schwimmbad, Grünanlagen, …).

  • Zur Durchsetzung ihrer Planungen kann die Gemeinde eigenes Recht für das Gemeindegebiet schaffen. Solche Satzungen regeln z.B. die Frage wer die Straßenreinigung durchführt, ob Gaststätten die Flächen vor ihrem Lokal im Sommer nutzen dürfen oder ob es einen verkaufsoffenen Sonntag geben soll.
     

Aufgaben der Verbands- und Kreisverwaltung

Weitgehend unbekannt ist vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker_innen, dass sie ihre Gemeinde mithilfe der Verbandsgemeinde- oder Kreisverwaltung (hauptamtlich) verwalten, d.h. sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, den Personalausweis ihres Gemeindemitglieds zu verlängern.

  • Dabei gibt es eine gewisse Arbeitsteilung: Oft bereitet die Verwaltung Sachverhalte auf, über die der Rat nach eingehender Diskussion befindet. Die Verwaltung kann den Gemeinderäten jedoch keine Weisungen erteilen.

  • Wird im Gemeinde- oder Kreisrat über einen Antrag aus der Mitte des Rates abgestimmt, wird dieser Beschluss an die Verwaltung zur Umsetzung weitergeleitet. Die Verwaltung unterstützt also die Arbeit der gewählten Kommunalpolitiker_innen.

  • Die Arbeit der Kommune wird nach Abschluss des Jahres geprüft. Die Kommunalaufsicht, eine Behörde  des Landes, kontrolliert die Rechtmäßigkeit der von der Kommune getroffenen Beschlüsse und der Aktivitäten der Verwaltung.
     

Die Kommunalwahl

Die Kommunalwahl unterscheidet sich zunächst nicht von einer Landtags- oder Bundestagwahl.
Sie muss

  • allgemein sein, d.h. allen Wahlberechtigten den Zugang zur Wahl ermöglichen;
  • frei sein, d.h. niemand darf bei seiner Wahlentscheidung Zwang unterliegen;
  • gleich sein, d.h. jede Stimme besitzt das gleiche Gewicht;
  • geheim sein, d.h. bei der Wahlhandlung darf niemand einsehen, wie jemand abgestimmt hat.


Allerdings weist die Kommunalwahl einige Besonderheiten auf:   

  • Die wichtigste ist das Wahlrecht der am Ort wohnenden Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Mitgliedsland der EU.

  • Darüber hinaus gibt es die Direktwahl der Spitzenposition in der Gemeinde (Bürgermeister_in); dies gibt es weder auf der Landes- noch auf der Bundesebene.

  • Nun kommt eine weitere Besonderheit in Rheinland-Pfalz hinzu: Hier gibt es hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister_innen. Die Hauptamtlichen werden für acht Jahre, die Ehrenamtlichen für fünf Jahre gewählt.


Für den Gemeinderat werden Listen von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht. Diese Listen enthalten die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die für die Partei/Gruppe zur Wahl antreten.

Seit etwa zwanzig Jahren haben die Wählerinnen und Wähler nicht nur die Möglichkeit, eine dieser Listen anzukreuzen. Sie können ihre Stimmen auch unmittelbar einzelnen Personen innerhalb der Listen geben. Daher ist der Wahlzettel für die Gemeinderatswahl so umfangreich. Je nachdem, wo man wohnt, werden am Wahltag mehrere Wahlen gleichzeitig durchgeführt.

Beispiel:
Ich wohne in der Ortsgemeinde A, die zur Verbandsgemeinde B gehört und im Landkreis C liegt. Dann wähle ich

  • den/die Ortsbürgermeister_in
  • den Ortsgemeinderat
  • den Verbandsgemeinderat
  • den Kreistag


Da in Rheinland-Pfalz die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl erfolgt, ist die Auszählung der Stimmen eine anspruchsvolle Aufgabe für die vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.


Die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune

Kommunalpolitik besteht aber nicht nur aus Rat und Verwaltung. Die Einwohnerinnen und Einwohner nehmen auch unmittelbar am kommunalen Geschehen teil. Sie äußern sich in Vereinen, Interessengruppen und Bürgerinitiativen zu vielen Fragen der Kommunalpolitik.

Die gewählten Kommunalpolitiker_innen im Rat müssen sich mit diesen Anliegen auseinandersetzen. Das ist oft nicht einfach, da die Wünsche einer Gruppe mit den Vorstellungen Anderer nicht immer übereinstimmen. So will z.B. der Sportverein eine Flutlichtanlage installieren, um den Trainingsbetrieb auszuweiten; die Anwohner_innen hingegen möchten vielleicht in den Abendstunden Ruhe in ihrer Nachbarschaft haben.

Es ist die Aufgabe in der Kommunalpolitik, zwischen diesen Anliegen abzuwägen, Kompromisse zu finden, mit den Bürger_innen darüber zu sprechen und dann Entscheidungen zu treffen.
 

Fazit:

Kommunalpolitik ist spannend, lehrreich, manchmal auch anstrengend, aber immer lohnend!



Hier geht's zum Kurzfilm zu den Aufgaben einer Gemeinde/Kommune
Hier geht's zur Broschüre "Kommunalpolitik verstehen, für junges Politikverständnis
Hier geht's zur Textsammlung "Grundwissen Kommunalpolitik"

 

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