Nr: 06
Name: Rathaus und Gemeinderat

Wie arbeitet der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger_innen einer Kommune. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, die in seinem Aufgabenbereich liegen und nicht dem alleinigen Zustandsbereich des/der Bürgermeister_in zugeordnet sind.

Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Gemeinderates regelt generell die Bayerische Gemeindeordnung. Sie definiert die Rechte und Pflichten des Gemeinderates und seiner Mitglieder. Weitere Festlegungen trifft die Geschäftsordnung, die jeder Gemeinderat zu Beginn einer Wahlperiode verabschiedet.

Die Fraktionen und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied haben das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen und Anträge einzubringen, über die der Gemeinderat entscheidet. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren. Über Anträge kann nur mit Ja oder Nein votiert werden. Eine Stimmenthaltung, wie wir sie aus Bundes- oder Landtag kennen, ist nach der Bayerischen Gemeindeordnung nicht zulässig.

Die Gemeinderatsmitglieder haben auch eine Reihe von Pflichten zu erfüllen, die Anwesenheits-, die Sorgfalts sowie die Verschwiegenheitspflicht. Die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und von Ausschüssen, in die die Rät_innen gewählt wurden, ist verpflichtend. Im Verhinderungsfall ist eine Entschuldigung erforderlich.

Die Sorgfaltspflicht soll garantieren, dass die Gemeinderatsmitglieder ihr Amt gewissenhaft wahrnehmen und inhaltlich vorbereitet an den Sitzungen teilnehmen. Zuletzt regelt die Verschwiegenheitspflicht, dass über Beratungspunkte, Abstimmungsverhalten und Inhalte, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, Stillschweigen gewahrt wird. Der/die Bürgermeister_in kann diese Verpflichtung aufheben, wenn der Grund für die Verschwiegenheit wegfällt.

Die  Ausschüsse

Der Gemeinderat kann  Ausschüsse bilden, denen er bestimmte Aufgaben überträgt. Es gibt vorberatende und beschließende Ausschüsse. Ihre personelle Besetzung soll den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat entsprechen.

Angelegenheiten, über die nur der Gemeinderat beschließen kann, können in einem Ausschuss lediglich vorberaten werden. Ein Beispiel: Der Finanzausschuss berät über den Haushalt; Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat.

Beschließende Ausschüsse können im Rahmen ihrer in der Geschäftsordnung festgelegten Befugnisse stellvertretend für den Gemeinderat Entscheidungen treffen, z.B. der Ausschuss für Kultur und Tourismus über Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs.

Häufig werden in kleineren Gemeinden  aber keine Ausschüsse gebildet. Dann übernimmt der gesamte Gemeinderat alle Aufgaben.Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt jedoch unter folgenden Bedingungen bestimmte Ausschüsse zwingend vor:

Den Rechnungsprüfungsausschuss bei Gemeinden über 5.000 Einwohner_innen.

Den Werkausschuss wenn die Kommune eigene (Stadt-)Werke besitzt.

Den Ferienausschuss wenn in der Geschäftsordnung sitzungsfreie Zeiten festgelegt sind.

Empfohlen werden nach der Mustergeschäftsordnung noch ein Finanz- und Personalausschuss, der häufig Hauptausschuss genannt wird sowie der Bauausschuss.

Nicht zuletzt sind die Mitglieder des Gemeinderates Ansprechpartner_innen für die Menschen, die in der Kommune wohnen und leben. Sie können Anliegen, Wünsche und Anregungen aufnehmen und in die Arbeit von Fraktionen und des Gemeinderates einfließen lassen. Sie erläutern aber auch Beschlüsse des Rates und können dafür werben.

Diese Nähe zu den Bürger_innen und ein wertschätzendes Miteinander können die politische Tätigkeit in einer Kommune zu einer abwechslungsreichen und interessanten Aufgabe machen.

In den letzten Jahren werden Gemeinderät_innen und andere Aktive in der Kommunalpolitik vermehrt angefeindet und mancherorts sogar persönlich bedroht oder gar angegriffen. In diesen Fällen sollten Bürger_innen zahlreich mit den Ratsmitgliedern Solidarität zeigen und Hass und Hetze widersprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

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