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Name: Themen und Perspektiven

Was können Kommunen für die Vereine vor Ort tun?

Vereine und Initiativen prägen das Leben in den Gemeinden ganz entscheidend mit. Deshalb ist es Aufgabe der Kommunen, diese Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen.

Eine Gemeinde kann bürgerschaftliches Engagement auf verschiedene Weise fördern, unterstützen und anerkennen.

Zahlungen an Vereine und Initiativen sind eine freiwillige Leistung der Kommune. Weil selbst Gemeinden mit knapper Kasse am Grundsatz der Vereinsförderung festhalten, gilt in vielen Fällen: Umso knapper der jeweilige Haushalt, desto begehrter sind die Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt unter den potenziellen Empfer_innen. So reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nur selten aus, um alle Wünsche bzw. Anträge auch nur halbwegs zu erfüllen.

Die Bürgermeister_innen und Mitglieder des Gemeinderates stehen daher oft vor der Frage, wer welche Leistungen in welchem Umfang erhalten soll: Der Verein mit den meisten Mitgliedern (und potenziellen Wähler_innen), eine freie multikulturelle Jugend-Theatergruppe oder eine rührige Initiative älterer Menschen, die regelmäßig Hausaufgabenbetreuung im Ort anbieten möchte?

Beispiele kommunaler Förderung

Die Möglichkeiten einer Gemeinde sind so vielfältig wie die geleistete Arbeit etablierter Vereine, freier Kulturinitiativen, Selbsthilfegruppen und engagierter Einzelpersonen - um nur einige lokale Akteure zu nennen.

So kann eine  Kommune beispielsweise die laufenden Kosten eines Sportvereins für Kinder-und Jugendangebote mit einem Festbetrag fördern. Oder sie bezuschusst die örtliche Blaskapelle oder Musikschule bei der Anschaffung neuer Musikinstrumente. Auch eine Beteiligung an Investitionen eines Kunstvereines, der für  seinen Ausstellungsraum ein energiesparendes Beleuchtungssystem kaufen möchte, sind denkbar – ebenso wie ein Kostenzuschuss  beim Einbau einer neuen Heizung im Sportvereinsheim.

Grundsätzlich gilt: Gelder für Vereine, Initiativen und kulturelle Angebote können gezahlt werden, wenn der Gemeinderat ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen hat und die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalt der Gemeinde eingestellt wurden.

Einer Rockband, bildenden Künstler_innen oder der genannten Theatergruppe ist vielleicht schon mit  Arbeits- oder Proberäumen zu geringer Miete geholfen; die Hausaufgabenbetreuung findet unbürokratisch Platz in der örtlichen Schule. Baut die Kommune beispielsweise ein neues Rathaus oder erweitert sie ihre Mehrzweckhalle, kann sie bis zu zwei Prozent der Bauwerkskosten für „Kunst am Bau“ aufwenden. Dazu muss sie allerdings einen Wettbewerb ausschreiben.

Auch persönliche Anerkennung und Aufmerksamkeit kann die Arbeit von Vereinen und Initiativen auf gemeindlicher Ebene wertschätzen. So gehört es in vielen Gemeinden dazu, dass der oder die Bürgermeister_in zu großen Vereinsfeiern kommt und/oder zu besonderen Jubiläen und Erfolgen gratuliert. Auch der Gemeinderat kann besonders engagierte Bürger_innen hervorheben und beispielsweise mit einer besonderen Medaille ehren. Dabei geht es stets darum, Zeichen des Respekts vor bürgerschaftlichen Leistungen und kulturellem Engagement zu setzen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

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