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zehn Jahre ist er nun alt, der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland.
Demnächst drei Jahre ist es her, dass er auf politische Initiative deutlich auf damals 12 Euro erhöht wurde. Bis dahin war es im Rahmen der Mindestlohnkommission, die für seine Festlegung zuständig ist, leider nicht gelungen, der Lebensrealität in Deutschland angemessene Erhöhungen zu beschließen.
Auch in den jüngst abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen spielte der gesetzliche Mindestlohn eine wichtige Rolle und fand in Form eines Vertrauensbekenntnisses der Koalitionäre in die Mindestlohnkommission Eingang in ihren Vertrag. Nun muss bis Ende Juni die nächste Verhandlungsrunde der Mindestlohnkommission abgeschlossen werden und es bleibt abzuwarten, wie partnerschaftlich die Sozialpartner, die die Kommission bilden, sich diesmal auf eine Erhöhung verständigen werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen das neue Impulspapier „10 Jahre Mindestlohn: Ein Jubiläum als politischer Auftrag“ von Nicole Mayer-Ahuja zur Lektüre empfehlen.
Es macht deutlich: Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hatte einen positiven Effekt auf die Einkommen der Beschäftigten, gerade auch Frauen und Migrant_innen und hat – nicht zuletzt nach der politisch initiierten Anhebung 2022 – zu einem deutlichen Rückgang des Niedriglohbereichs in Deutschland beigetragen. Doch er alleine ist nicht die Lösung, wenn Armut trotz Arbeit abgebaut und vermieden werden soll. Das Thema Minijobs, das nicht ein einziges Mal Erwähnung im aktuellen Koalitionsvertrag findet, wäre hierfür mindestens mitzuberücksichtigen.
Hoffnungsvoll stimmt dagegen das Vorhaben der Koalitionspartner, eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung einzuführen. Denn nur mit einer fälschungssicheren Arbeitszeiterfassung lässt sich überhaupt überprüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn wie auch andere Löhne und Arbeitsschutzauflagen eingehalten werden.
Insofern ist das diesjährige Jubiläum der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auch ein Auftrag an die Politik und die Sozialpartner: Ein fairer Arbeitsmarkt muss partnerschaftlich gestaltet werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein zentrales, nicht aber das einzige Element, das hierfür in den Blick genommen werden muss.
Mit besten Grüßen aus der FES
Susan Javad und Benjamin Schmidt
Referat Politische Beratung und Impulse