FES diskurs Wer bestellt, bezahlt? – Neues Gutachten zum Bund-Länder-Finanzausgleich
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es gibt viel zu tun, wenn Deutschland zukunftsfähig und nachhaltig werden soll. Insbesondere in den Bereichen Wohnen, Infrastruktur, Digitalisierung und Umweltschutz gibt es Aufholbedarf. Doch diese Bereiche haben alle eines gemeinsam: die entscheidende Rolle der Kommunen bei Planung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten. Deshalb kranken Innovation und soziale Teilhabe nicht zuletzt an strukturellen Disparitäten zwischen den Kommunen. Die mangelnde finanzielle Ausstattung vieler Kommunen ist dabei der Ausgangspunkt von Schieflagen und Knappheiten bei Personal, technischer Ausstattung, Know-how und Vernetzungsfähigkeit.
Derartige regionale Ungleichheiten und resultierende strukturelle Spannungen sollte unter anderem der Bund-Länder-Finanzausgleich helfen abzubauen. Gemäß der aktuellen Regelung werden Ausgleichszahlungen aber nach der Finanzkraft der Kommunen bemessen, nicht nach deren Finanzbedarf. Und das obwohl der Bund über Jahrzehnte sukzessive Kosten, insbesondere für Sozialleistungen, auf die Kommunen übertragen hat.
Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer analysiert vor diesem Hintergrund den geltenden Finanzausgleich aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Im Zentrum stehen das Konnexitätsprinzip und die Frage, ob wirklich gilt: „Wer bestellt, bezahlt.“
Weiter Informationen sowie das Gutachten zum Download finden Sie hier: FES diskurs | Wer bestellt, bezahlt? – Neues Gutachten zum Bund-Länder-Finanzausgleich
Mit freundlichen Grüßen
Max Ostermayer Referent Klima-/Umwelt-/Energie-/Strukturpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Analyse, Planung und Beratung