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die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter entwickelt sich insgesamt positiv, bleibt jedoch stark von strukturellen Rahmenbedingungen abhängig – insbesondere für Frauen mit Sorgeverantwortung. Gleichzeitig hat sich der politische Rahmen verändert: Seit dem 1. April 2025 fallen neu eingereiste Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine automatisch unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Mit Blick auf das Auslaufen des temporären Schutzstatus im März 2027 könnte der Rechtskreiswechsel damit mittelfristig für alle noch in Deutschland befindlichen Geflüchteten aus der Ukraine im temporären Schutz relevant werden.
Vor diesem Hintergrund untersucht unser neuer Impuls von Kseniia Gatskova und Sekou Keita, wissenschaftliche Mitarbeitende am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welche potentiellen Folgen diese Entwicklung haben kann – etwa mit Blick auf Arbeitsmarktzugang, Gleichstellung, Armutsrisiken und gesellschaftliche Teilhabe.
Der Text macht deutlich, welche integrations- und gleichstellungspolitischen Herausforderungen sich aus möglichen Leistungskürzungen, veränderten Förderstrukturen und zunehmender Unsicherheit für Geflüchtete und Betriebe ergeben könnten – und welche Faktoren, wie gezielte Förderung, Planungssicherheit und soziale Teilhabe für nachhaltige Arbeitsmarktintegration besonders relevant bleiben.