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wie können positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung rechtssicher eingesetzt werden?
Dies war die Ausgangsfrage des von der Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragten Rechtsgutachtens „Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung“, das von Professorin Constanze Janda, Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Milena Herbig, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung erarbeitet wurde.
In Ihrem Gutachten analysieren die beiden Juristinnen systematisch alle rechtlich relevanten Aspekte. Dabei kommen sie zu dem Schluss: Die in vielen Behörden anzutreffende Sorge, dass Maßnahmen zur Förderung einer Belegschaft, die die Einwanderungsgesellschaft in Deutschland zutreffender widerspiegelt, rechtlich nicht zulässig seien, ist unbegründet.
Die Publikation möchte all jenen, die sich für mehr migrationsbezogene Vielfalt in der Verwaltung und damit Repräsentation und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen einsetzen, eine aktive Unterstützung in ihrer Arbeit sein. Herzlich laden wir Sie ein, die Publikation zu lesen, zu teilen und zu diskutieren und weisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Fachveranstaltung „Mehr Vielfalt für den Staat: politisch notwendig und rechtlich möglich“ am 2. Juni in Berlin hin, für die Sie sich noch bis zum 24.5.2022 anmelden können.
Mit freundlichen Grüßen
Susan Javad und Katharina Klaußner-Blank
Friedrich-Ebert-Stiftung
Abt. Analyse, Planung und Beratung
Hiroshimastraße 17
D-10785 Berlin