FES impuls
§ 64 StGB zu reformieren reicht nicht - Plädoyer für ein Gesamtkonzept Suchtbehandlung im Strafvollzug
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für diesen Herbst steht die Reform des Sanktionenrechts auf der rechtspolitischen Agenda. Als Beitrag zu dieser Diskussion setzt sich die AG Sanktionenrecht der Friedrich-Ebert-Stiftung in einer Reihe von Impulspapieren mit verschiedenen Reformaspekten auseinander.
Wir freuen uns Ihnen anbei das zweite dieser Impulspapiere § 64 StGB zu reformieren reicht nicht – Plädoyer für ein Gesamtkonzept Suchtbehandlung im Strafvollzug zuzusenden. Wir betrachten darin zum einen die bisherigen Reformvorschläge, welche vor allem darauf abzielen, die Entziehungsanstalten quantitativ zu entlasten und Fehlanreize zu beseitigen. Wir schauen aber auch bewusst darüber hinaus und regen an, die Gesamtproblematik der Suchtbehandlung straffälliger Personen ganzheitlich in den Blick zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Müller-Hennig und Indira Kroemer
für die AG Sanktionenrecht der FES
Recht und Sicherheit
Referat Beratung
Friedrich-Ebert-Stiftung
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Analyse, Planung und Beratung