FES impuls
Die Ersatzfreiheitsstrafe – Reform oder Abschaffung?
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die Ampelregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag dazu bekannt „das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen“ zu reformieren. Nun stehen die ersten Schritte auf diesem Weg an: Das Bundesministerium der Justiz hat einen ersten Entwurf in die Ressortabstimmung eingebracht. Im Herbst soll dazu ein Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert werden.
Um die Reformbemühungen zu begleiten hat die Friedrich-Ebert-Stiftung zu Beginn des Jahres eine AG Sanktionenrecht eingerichtet. In einem ersten Impulspapier zur Ersatzfreiheitsstrafe https://www.fes.de/lnk/ersatzfreiheitsstrafe werden die Einsichten zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vorgestellt: Aus grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen spricht vieles dafür, § 43 StGB komplett abzuschaffen. Zudem werden auch weniger weitreichende Reformoptionen analysiert, die die Belastung der Justiz und der Betroffenen durch die Ersatzfreiheitsstrafe reduzieren könnten.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und bedanken uns bei den Mitgliedern der AG für die engagierten und konstruktiven Beiträge zur Erstellung des Impulspapiers.
Beste Grüße
Marius Müller-Hennig und Indira Kroemer
Team Recht und Sicherheit der Friedrich-Ebert-Stiftung
Recht und Sicherheit
Referat Beratung
Friedrich-Ebert-Stiftung
Abt. Analyse, Planung und Beratung
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