Mehr Vielfalt für den Staat: Politisch notwendig und rechtlich möglich
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rund 25 Prozent der deutschen Gesellschaft hat einen statistisch erfassten Migrationshintergrund. Bisher spiegelt sich diese Vielfalt jedoch nur zu einem Bruchteil in den Institutionen, die den Staat repräsentieren und den demokratischen Alltag organisieren und verwalten.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien trägt diesem Missverhältnis Rechnung, indem u.a. eine Diversity-Strategie für die Bundeverwaltung angekündigt wird. Eine zentrale Rolle für einen Veränderungsprozess in Richtung interkultureller Öffnung und mehr Diversität kommt dabei positiven Maßnahmen zu, also Maßnahmen, die Personalrekrutierung so gestalten, dass strukturelle Nachteile für unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen abgebaut werden. Doch bestehen in vielen Verwaltungseinheiten Unsicherheiten, inwiefern positive Maßnahmen tatsächlich rechtssicher eingesetzt werden können.
Das von der Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragte Rechtsgutachten „Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung“ geht dieser Frage nach und erörtert die Rechtssicherheit positiver Maßnahmen unter Einbeziehung aller juristisch relevanten Aspekte. Es möchte Personalverantwortliche in allen öffentlichen Verwaltungseinheiten ermutigen, die notwendigen Veränderungsprozesse für mehr Vielfalt und Repräsentativität in ihrem Wirkungsrahmen aktiv zu initiieren und mitzugestalten.
Das Programm zur Fachveranstaltung finden Sie hier.
Wir freuen uns, Ihnen das Gutachten vorstellen zu können und es im Rahmen der Gesamtthematik „interkulturelle Öffnung und mehr Diversität für die öffentliche Verwaltung“ mit Ihnen zu diskutieren. Wenn Sie Interesse an diesem Austausch haben, melden Sie sich bitte bis zum 24.05.2022 hier an.
Mit freundlichen Grüßen
Susan Javad und Katharina Klaußner-Blank
Friedrich-Ebert-Stiftung
Referat Beratung
Abteilung Analyse, Planung und Beratung