Internationale Politik und Gesellschaft Online
International Politics and Society 1/2002

 

 
 
 

 


Islam und Muslime in Deutschland
Johannes Kandel*

Die Islamisten unter den drei Millionen Muslimen in Deutschland streben Autonomie für eine nach eigenen Normen lebende Islam-Gemeinde an. Sie lehnen Integration ab. Aber auch die Konservativ-Moderaten, die in den Verbänden dominieren, tun sich schwer mit dem säkularen Staat, in dem der Schutz der Religion Grenzen hat. Eine gesellschaftliche Debatte über die Prinzipien des multikulturellen Zusammenlebens tut Not.

Junge, gut ausgebildete Männer arabischer Herkunft haben die Gräueltat begangen. Sie verstanden sich selbst als „strenggläubige Muslime“ und folgten minutiös den Terroranweisungen ihrer Organisation, die sie mahnte, vorher zu beten, und ihnen das Paradies versprach. Fassungslosigkeit prägte die Reaktionen unmittelbar nach dem Anschlag und danach setzte eine Flut von Analysen und Kommentaren ein, um das Unbegreifliche zu erklären. Andere reagierten rustikaler. In Großbritannien verging kaum ein Tag ohne Attacken auf Muslime. Kinder wurden angepöbelt, Schweinsköpfe vor Moscheen abgeladen, Exkremente in Briefkästen muslimischer Briten gesteckt. Ähnliches ereignete sich in den Niederlanden, wo gar Moscheen in Flammen aufgingen. In Deutschland ergossen sich wüste Drohungen und Beleidigungen über die muslimische Minderheit, während sich Politiker, kirchliche Würdenträger und Initiativen des Dialoges zwischen Christen und Muslimen gegen die emotionalen Ausbrüche stemmten.

Vier Erklärungsmuster

In der Debatte um die Rolle des Islam in den Ereignissen des 11. September 2001 lassen sich vier Reaktionsweisen und Erklärungsmuster ausmachen.

„Der Islam ist an allem schuld!“ (Die fremdenfeindliche Erklärung)

Der Islam wird pauschal verdächtigt. Differenzierungen nationaler, regionaler, kultureller und theologischer Art sind nicht bekannt, bzw. werden nicht zur Kenntnis genommen. Der Islam wird als globale Bedrohung unserer Zivilisation angesehen, Terrorismus ist nur die Speerspitze einer tödlichen Gefahr aus dem „Orient“, sekundiert von der „fünften Kolonne“, d.h. der Muslime in Europa. Jeder barttragende Muslim, jede schleierverhüllte Muslima ist ein Angriff auf unsere Werte und ein Sicherheitsrisiko.

„Das hat mit Islam, bzw. Religion gar nichts zu tun!“ (Die pragmatisch-politische Erklärung)

Die Attentäter werden als politische Extremisten und Psychopathen dargestellt. Es wird unterschieden zwischen „Islamismus“ als extremistischer politischer Ideologie und dem Islam als Religion. „Islamismus“ ist politische Ideologie, getragen von einer sozialen und politischen Bewegung gegen die ökonomische, politische kulturelle Dominanz des „Westens“. Die Art der Verbindung zwischen Islam und Islamismus wird in der Regel nicht thematisiert. Die Terroristen sind in erster Linie Anti-Amerikaner und Globalisierungsgegner, Intellektuelle, die sich als „Rächer der Enterbten“ gerieren. Sie fühlen sich auserkoren, dem „globalen Kapitalismus“ als dem Hauptfeind der Menschheit entgegentreten zu müssen. Führungsnation des „planetarischen Turbokapitalismus“ sind die USA. In ihrer Wahrnehmung sind die USA an dem Elend der Dritten Welt und vor allem der verarmten arabischen Massen schuld. Die USA stützen zudem den „aggressiven Judenstaat“ im Nahen Osten, gleichgültig wie dieser sich verhält. Religion spielt bestenfalls als ferne Kulisse eine Rolle. Die starke Beziehung der Attentäter zu ihrer Religion wird zwar nicht ausgeblendet, aber individual- oder sozialpsychologisch als Wahnsinn gedeutet.

„Religion führt zu Gewalt“ (Die aufgeklärt-säkularistische Erklärung)

Religion wird in diesem Erklärungsansatz zur treibenden Kraft des Bösen, sie enthält stets den Stoff zu Aggression und Gewalt und treibt Menschen durch ihre Verpflichtung auf das „Letzte“, das „Unbedingte“ (Gott) in totale Knechtschaft bis hin zum Märtyrertum. Das Selbstopfer ist der Höhepunkt des religiösen Wahnsinns. Religion wird zum monströsen Sicherheitsrisiko für die säkulare, „aufgeklärte“ westliche Welt. Der Islam ist eine besonders „unaufgeklärte“ Religion, er bietet Islamisten und Terroristen eine Fülle von Anknüpfungspunkten und Legitimationen für ihre totalitären Ideologien.

„Das ist eine Perversion des Islam“ (Die Degenerations-Erklärung)

Diejenigen, die von der Perversionsthese ausgehen, müssen eine Idealgestalt des Islam, einen „authentischen“ Islam kennen, an dem „Perversionen“ zu messen sind. Das meint z.B. die große alte Dame der Islamwissenschaft, Annemarie Schimmel, wenn sie davon spricht, dass, wollen wir den Islam beurteilen, wir uns auf „die islamische Lehre in ihrer klassischen, reinen Form“ beziehen sollten.[1] Es gibt demnach einen authentischen Kernbestand von Glaubenswahrheiten, den alle Muslime in der Welt teilen. Eine dieser Grundwahrheiten lautet: Der Islam ist, schon im Wortsinne, „Frieden“. Der Islam ist substanziell eine friedliche Religion. Islam heißt eintreten für Frieden, Gerechtigkeit und die Wohlfahrt der Menschen. Die Terroristen haben den Islam in furchtbarer Weise instrumentalisiert und vergewaltigt und sich dadurch außerhalb der „umma“ gestellt. Sie sind keine Muslime. Sie sind „Nihilisten“.[2] Wenn sie sich auf den Koran beziehen, so irren sie total, reißen Stellen aus dem Zusammenhang, verdrehen ihren Sinn. Die Interpretation des Koran sollte man den Experten, den Koranwissenschaftlern überlassen.[3] In diesem Erklärungsmuster wird auch, wie in dem zweiten, zwischen „Islamismus“ als extremistischer politischer Ideologie und dem Islam als Religion unterschieden. Islamismus ist demnach eine Degeneration des Islam, er benutzt die Religion zynisch für politische Zwecke. Die Religion „als solche“ ist aber ganz anders. Dies ist z.B. die These, die Bassam Tibi seit Jahren in seinen Büchern vertritt und die inzwischen als common sense gelten kann.[4]

Notwendige Fragen: Religionen und Gewalt

Vor dem Hintergrund dieser Erklärungsversuche muss in einer politischen Streitkultur die Frage erlaubt sein, welche religiösen Deutungsmuster und theologischen Denkfiguren, von welchen Gruppen und Personen eingesetzt, eine Legitimation von Gewalt zulassen und unter welchen historischen Bedingungen Menschen derartige Legitimationsmuster aktivieren. Natürlich hat der Islam etwas mit Fundamentalismus zu tun, ebenso wie die katholische Kirche etwas mit der Inquisition zu tun hatte. Zu beachten sind aber die Unterschiede zwischen den Religionen, ihre sehr verschiedene Religionsgeschichte und aktuelle Entwicklung. Sicherlich haben alle Religionen auch eine „dunkle Seite“, nur sind die Bedingungen sehr verschieden, wann diese wieder zum Vorschein kommt. Wir können nicht Christentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus, Sikhismus oder moderne destruktive Psycho-Kulte in einen Topf werfen,[5] sondern müssen uns schon die Mühe machen, die religiösen Gehalte aufzuspüren, die unter spezifischen historischen und gesellschaftlichen Bedingungen zur Instrumentalisierung und Rechtfertigung von Gewalt taugen. Das Miteinander von verschiedenen Religionen und Kulturen kann nur gelingen, wenn kritischen Anfragen nicht ausgewichen wird. Horst Hirschler bringt es auf den Punkt: „Wer aus berechtigter Sorge um ein tolerantes Miteinander der Religionen die problematischen Seiten der Gottesbilder verharmlost, schadet diesem toleranten Miteinander.“[6]

Was am 11. September geschah und weiter geschieht, welche Entwicklungen sich in islamischen Staaten und der Türkei abzeichnen, beeinflusst unsere Beziehungen zu Muslimen in Deutschland sehr direkt. Vor diesem Hintergrund ist eine Bestandsaufnahme islamischen Lebens in Deutschland und eine kritische Diskussion der damit verbundenen Chancen und Probleme dringend erforderlich. Nicht, dass dies nicht schon geschehen wäre, aber die gegenwärtige Situation zwingt zu besonderer Sorgfalt in Analyse und Beurteilung. Um es vorweg zu sagen: Es gibt keine Alternative zu einem säkularen demokratischen Staat und einer zivilen Gesellschaft, in der Religionen und Kulturen in Anerkennung fundamentaler demokratischer Verfassungsprinzipien friedlich miteinander wetteifern.

 

Zusammenleben mit einer religiösen Minderheit

(Es gibt keine Alternative zu einem säkularen demokratischen Staat und einer zivilen Gesellschaft, in der Religionen und Kulturen in Anerkennung fundamentaler demokratischer Verfassungsprinzipien friedlich miteinander wetteifern.)

Mehr als 3,2 Millionen Muslime leben unter uns. Sie kamen als Migranten aus verschiedenen Staaten oder sind Deutsche, die zum Islam konvertierten (ca. 50.000). Eine große Bandbreite religiöser Richtungen ist vertreten: Sunniten, Schiiten, Aleviten und Ahmadis. Die letzten gehören nach ihrem Selbstverständnis auch zur großen Familie des Islam, obwohl sie von den anderen Gruppen ausgegrenzt und in Pakistan seit 1974 blutig verfolgt werden. Die ethnisch größte Gruppe sind die Türken mit ca. 2,1 Millionen, die ihrerseits zu 90 Prozent Sunniten sind. Das bunte und für den Beobachter von außen mitunter verwirrend-irritierende Erscheinungsbild des Islam in Deutschland wird von ungefähr 2200 muslimischen Vereinen bestimmt. Die Mehrzahl von ihnen ist im „Zentralrat der Muslime“, dem „Islamrat“, der „Türkisch-Islamischen Union, der Anstalt für Religion (DITIB)“ und dem „Verband Islamischer Kulturzentren“ organisiert.[7] Sie verstehen sich als Religionsgemeinschaften, kulturelle Gruppen und politische Lobbyisten. Ihre religiösen, kulturellen und politischen Orientierungen scheinen ähnlich breit gefächert zu sein, wie wir es aus den 56 Staaten in der Welt kennen, in denen Muslime die Mehrheit der Bevölkerung oder zumindest eine sehr starke Minorität stellen. Extremistische politische Ideologien  werden zur Zeit nur von einer kleinen Minderheit offensiv vertreten (1-2 Prozent), entfalten aber durchaus große Öffentlichkeitswirksamkeit, freundlich assistiert von sensationslüsternen Medien. Die aggressiven Auftritte der barttragenden und kopftuchverhüllten AnhängerInnen des selbsternannten „Kalifen“ von Köln, Metin Kaplan, bei seinem Prozess in Düsseldorf sind nur ein Beispiel von vielen. Der Verfas-sungsschutzbericht 2000 geht von knapp 32.000 Personen aus, die islamistischen Organisationen angehören, von denen wiederum nur ein kleiner Teil, unmittelbar gewaltbereit ist.

Der Islam ist seit vielen Jahren in Deutschland präsent und in unserem Alltagsleben immer stärker erkennbar. In über zwei tausend Gebetsstätten rezitieren Muslime den Koran, unterrichten ihre Kinder, treffen sich zum Gespräch und zur Regelung ihrer Angelegenheiten. Muslimische Frauengruppen organisieren selbstbewusst ihre Interessen und engagieren sich in Sozialarbeit, Erziehung und Bildung. Der Ruf des Muezzin erschallt lautsprecherverstärkt von den Minaretts, sozialverträglich und im Einklang mit den deutschen Immissionsschutz-Bestimmungen. Es vergeht kaum ein Tag ohne „Dialog“ mit den Muslimen. Evangelische und katholische Akademien, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Universitäten und eine Fülle an christlich-islamischen Initiativen laden zum Gespräch über den Glauben und das praktische Zusammenleben in einer religiös und kulturell immer pluralistischer werdenden Gesellschaft. Im „interreligiösen Dialog“ parlieren die Funktionseliten religiöser Organisationen freundlich über Gemeinsamkeiten der „abrahamitischen“ Religionen. Pfarrer treffen sich mit Imamen und christliche Gemeinden besuchen benachbarte Moscheen. In einigen Bundesländern wird seit Jahren über die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht gestritten. Die wissenschaftlichen Publikationen zum Islam sind nicht mehr zu überschauen. Volkshochschulen führen in islamische Mystik ein. Imame erzählen von Allah und Mohammed in öffentlichen Schulen. Zum Fastenbrechen an Ramadan erscheinen Kirchenführer in muslimischen Gebetsstätten. Politiker treten bei Versammlungen islamischer Organisationen auf und sprechen Grußworte. Die Bundesregierung hat eine ausführliche Darstellung zum Islam in Deutschland erarbeitet und hält „eine harmonische Eingliederung der muslimischen Zuwanderer und ihrer in Deutschland aufgewachsenen Kinder in die deutsche Gesellschaft für eine friedliche und zivile Bürgergesellschaft“ für „unerlässlich“ und offensichtlich auch möglich.[8] Doch das Bild trügt. Wir leisten uns beredtes Schweigen, Zögerlichkeit im Umgang mit manifesten Problemen bis zur Tabuisierung von Konflikten. Das gibt zur Sorge Anlass.

 

Leben im säkularen Staat – Herausforderung und Chance für Muslime

(Innerhalb des organisierten Islam in Deutschland gibt es erhebliche Interessendivergenzen und die inner-islamischen Auseinandersetzungen sind auch Zeichen für einen Machtkampf um die „authentische“ Auslegung des Islam.)

(Man vermisst eine lebendige Auseinandersetzung um die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion im Lichte des Koran, der Tradition und den aktuellen Erfahrungen).

Mehr als eine Milliarde Muslime leben in islamischen Staaten („dār-al-Islām“), fünfzehn Millionen sind es in Westeuropa mit steigender Tendenz. Zuwanderung findet weiter statt.  Wie können Muslime als Minderheit in westlichen Staaten und Gesellschaften leben, die eine andere Verfassungs- und Rechtsordnung haben, deren religiöse und kulturelle Traditionen sehr verschieden sind und die im Verständnis des orthodoxen Islam als „dār-al-harb“ (Land des Krieges) gelten? Was heißt „Integration“ im politisch-normativen und praktisch-alltagsweltlichen Sinn? Dies ist zunächst eine Anfrage an die Muslime. Sie müssen im Lichte ihrer Offenbarungsschrift, dem Koran, den Traditionen sowie den Erfahrungen von Muslimen früherer Generationen ihren Weg in einen säkularen Staat und in eine sich rasch modernisierende Gesellschaft finden.

Der Prozess der Selbstreflexion wird ihnen nicht leicht gemacht. Die deutsche Mehrheitsgesellschaft hat der Tatsache, dass Muslime zuwanderten, blieben und ihre religiösen und kulturellen Traditionen pflegen wollten, lange Zeit sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es reichte, wenn die „Gastarbeiter“ unauffällig für den Wohlstand schafften. Unkenntnisse über den Islam, Vorurteile und eine diffuse Abwehrhaltung sind auch heute noch weit verbreitet. Umgekehrt wissen auch Muslime zu wenig über Geschichte, Religion und Kultur der Mehrheitsgesellschaft und finden in nur geringem Maße zu wirklich vertiefter Auseinandersetzung. Ein Teil von ihnen bearbeitet Identitätsprobleme mit einer vermeintlich paradoxen Doppelstrategie: Rückzug und Selbstbehauptung. Man zieht sich verstärkt auf die eigenen islamischen Gemeinschaften zurück und verlangt gleichzeitig gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen. Unter dem wirtschaftlichen und sozialen Druck in Zeiten des Umbruchs, bei wachsenden sozialen Polarisierungen und Diskriminierungen, finden viele Rückhalt und Trost in ihrer traditionellen Religion. Aber die Zeit ist vorbei, wo Muslime stillschweigend die Missachtung ihrer religiösen Bedürfnisse hingenommen haben. Insbesondere die jüngeren, selbstbewussteren Muslime, darunter eine erstaunlich wachsende Zahl von jungen Frauen, sind nicht mehr bereit, in einer nur geduldeten Randexistenz zu verweilen. Sie wollen in Deutschland dauerhaft leben und verlangen Zugang zu den Kernbereichen und Funktionssystemen unserer Gesellschaft. Sie erwarten Respekt für ihre religiösen Überzeugungen. Religiöse Organisationen übernehmen in immer stärkerem Maße die Rolle politischer Lobbyisten für „religiöse Identität“.

Doch wir wissen wenig über die religiöse Lebensführung und die politischen Orientierungen der „schweigenden Mehrheit“, d.h. jener Muslime, die sich nicht in Moscheevereinen und Verbänden organisiert haben und die unauffällig-friedlich in Deutschland leben. Der größte Teil von ihnen lebt einen schlichten „Volksislam“, der weit entfernt ist von den theologischen und rechtswissenschaftlichen Diskursen der Gelehrten. An den zahllosen, meist sehr intellektuellen, interreligiösen und interkulturellen „Dialogen“ nehmen sie nicht teil. Wir wissen nicht, wie sie sich das Zusammenleben von Minderheit und Mehrheit vorstellen. Sie haben keine Stimme. Ein kleinerer Teil der „schweigenden Mehrheit“ interessiert sich wenig für Religion und hält sich von ihren Ritualen fern, ähnlich wie viele getaufte, aber nicht „praktizierende“ Christen auch.

Im öffentlichen Diskurs über Religion und Kultur aus Sicht der Minderheit dominieren gut organisierte religiöse und politische Vereine, bzw. deren Dachverbände. Ihre Mitglieder umfassen zehn bis fünfzehn Prozent der Muslime in Deutschland. Innerhalb dieses organisierten Islam gibt es erhebliche Interessendivergenzen und die inner-islamischen Auseinandersetzungen sind auch Zeichen für einen Machtkampf um die „authentische“ Auslegung der religiösen und kulturellen Traditionen des Islam.[9] Idealtypisch lassen sich zwei theoretische Grundpositionen im Verhältnis Islam – säkularer Staat erkennen:

·        Das nicht-islamische Deutschland ist „Feindesland“, „Land des Krieges“. („Dār-al-harb“) Aber es nützt dem Islam, wenn die säkularen Rahmenbedingungen aus taktischen Gründen akzeptiert werden. Es lässt sich so relativ ungestört Mission betreiben zum Zwecke der „Islamisierung“. Deutschland soll Teil des „Haus des Islam“, d.h. „Haus des Friedens“, werden. Einige, noch marginale Gruppen, verschärfen die Anforderungen: Sie akzeptieren den säkularen Staat nur dann, wenn er die vollständige Geltung des islamischen Rechts („Scharia“) innerhalb der säkularen Rechtsordnung in islamischen Rechtsbezirken und Parallelgesellschaften zulässt.

·        Das nicht-islamische Deutschland ist kein „Land des Krieges“, es ist „islamfreundlich“. Deutschland ist ein „Land des Vertrages“ („Dār-al-āhd“), es gewährt den „Gläubigen“ Lebensraum. Der Staat des Grundgesetzes bietet mit der Religionsfreiheit die beste Grundlage für Schutz und Entfaltung des religiösen Lebens der muslimischen Minderheit. Muslime betonen, dass Deutschland kein religionsloser, laizistischer Staat sei. Sie nehmen insofern die Präambel des Grundgesetzes mit ihrer Bezugnahme auf die „Verantwortung vor Gott“ noch Ernst. Es war kein Zufall, dass der „Zentralrat der Muslime“ die christlichen Kirchen in ihrem Protest gegen die Abschaffung gesetzlicher Feiertage unterstützte.

Islamisten favorisieren die erste Grundposition. Sie können sich das Leben gläubiger Muslime nur in einem islamischen Staat vorstellen. „Säkularität“ ist für sie gleichbedeutend mit einer anti-religiösen Ideologie des Säkularismus und einer laizistischen Ordnung, die alles Religiöse aus der Öffentlichkeit in die Privatsphäre verbannen will. Wenn Muslime in einem solchen Staat leben, aus welchen Gründen auch immer, müssen alle ihre Anstrengungen („djihad“) auf Geschlossenheit der eigenen Reihen, Mission der „Ungläubigen“, Islamisierung und Wiederherstellung einer theokratischen Ordnung („hakimiyyat Allah“) gerichtet sein. Sie lehnen „Integration“ im Sinne der Akzeptanz der Wertgrundlagen des säkularen, demokratischen und pluralistischen Staates ab. Ihr Ziel ist die Errichtung islamischer Kolonien inmitten der „Ungläubigen“, ein „Ghetto-Islam“, der langfristig auch zu einem eigenständigen Rechtsbezirk mit Geltung der Scharia werden sollte. In wünschenswerter Deutlichkeit beschreibt der marokkanische Imam Abu Saif aus Berlin seine Vision für die Berliner Muslime: Sie sollten sich, so schlägt er vor, „außerhalb der Stadt ein Gelände suchen“ und dort „Moschee, Markt Madrasa, Werkstätten, Küchen, Bäckerei, Schlachterei und Hospital nach dem Vorbild des Imarets im Osmanischen Reich“ etablieren.[10] Das ist die Vorstufe zu einem islamischen „Staat im Staate der ‚Ungläubigen’“.

Islamisten politisieren und instrumentalisieren Religion. Sie betreiben „Identitätspolitik“, indem sie religiöse und kulturelle Differenzen zu antagonistischen Gegensätzen zwischen „Gläubigen“ und „Ungläubigen“ stilisieren. Religiöse Symbole wie der lautsprecherverstärkte Gebetsruf oder das Kopftuch werden zu unwandelbaren Dogmen religiöser Praxis deklariert und der anders- oder nicht-gläubigen Nachbarschaft demonstrativ klargemacht: Wenn ihr diese Symbole „religiöser Identität“ und „kultureller Differenz“ nicht akzeptiert, dann seid ihr „Ausländerfeinde“ und wollt den (!) Islam unterdrücken. Islamisten erheben den Anspruch auf ein religiöses und kulturelles Deutungsmonopol. Allein ihr Koranverständnis ist maßgeblich, „wahr“ und „richtig“. Die islamische Religionsgeschichte und der inner-islamische Diskurs der Theologen und Rechtsgelehrten interessiert sie nicht. Theologischer und politischer Pluralismus im Islam führt für sie zu Häresie und Abfall vom Glauben. Fazit: Islamistische Identitätspolitik schafft Verfeindung, Verfeindung schafft Konflikt und Konflikt kann eskalieren, eine für die Mehrheitsgesellschaft nicht gerade beruhigende Vorstellung.

Konservativ-moderate Muslime, die in den großen Dachverbänden dominieren, vertreten einen Islam, der den Auslegungen der großen Rechtsgelehrten („ulema“) folgt. Sie tun sich mitunter schwer mit dem säkularen Staat, finden aber die Religionsfreiheit ganz komfortabel. Dazu der saudische Arzt Nadeem Elyas, Vorsitzender des „Zentralrats der Muslime“: „Nur in einer islamischen Mehrheitsgesellschaft kann ein islamischer Staat als Form gewählt werden. Für islamische Minderheiten ist ein säkularer Staat  aber eine akzeptierte Staatsform, solange die Religionsfreiheit gewährleistet ist.“[11] Es gibt keinen Zweifel, dass Elyas und der Zentralrat der Muslime den „interreligiösen“ und „interkulturellen“ Dialog befürworten und sich engagieren. Doch müssen sie sich mit einem objektiven Dilemma auseinandersetzen. Sie sind Teil einer weltumspannenden islamischen Gemeinschaft, der „umma“, die ihre theologischen, ethischen, rechtlichen und auch z.T. politischen Leitlinien nicht aus einem islamisch-europäischen Diskurs bezieht. Das kann zu einem Hindernis für die Integration werden, wenn die Bindung an religiöse, kulturelle und politische Traditionen der islamischen Herkunftsländer eigenständige Reflexionen über einen Islam im europäisch-säkularen Kontext behindert oder gar erstickt. Doch gerade im europäischen Kontext wären kritische Diskussionen zum Verhältnis von Islam und säkularem Staat besonders wichtig.[12]

Orthodox-islamische Theologen und Rechtsgelehrte und Islamisten legen den Koran im Sinne eines ganzheitlichen Anspruchs auf den einzelnen Gläubigen aus. Die vorherrschende staatstheoretische und gesellschaftliche Tradition des Islam, so die Behauptung, sei das „Modell Medina“, „das Ideal eines von der Autorität Gottes geführten Gemeinwesens, in dem Religion und Politik zu einer ununterscheidbaren Einheit verknüpft waren, und zwar derart, dass das religiöse Gesetz das Leben in allen Bereichen unmittelbar bestimmen sollte.“ [13] Diese Interpretation kennt keine Trennung von Staat und Religion, von „profan“ und „religiös“, obwohl sich weder im Koran, noch in den „autoritativen klassischen islamischen Quellen“ das Konzept der Einheit von Religion und Politik, Staat und Religion finden lässt. Islamwissenschaftler Navid Kermani sieht die behauptete Einheit von Staat und Religion gar als „genuines Produkt der Moderne“. Die Einheit lasse sich in keinem Text vor dem 18. Jahrhundert nachweisen.[14]

Wer dem „Modell Medina“ folgt, der ist nicht bereit, in einem islamischen Staat Nicht-Muslimen die vollen Bürgerrechte zuzugestehen. Sie werden als „dhimmis“ (Schutzbefohlene) lediglich geduldet. Die Praxis in vielen islamischen Staaten der Gegenwart bestätigt die Wirksamkeit des „Medina-Modells“. Es darf darüber gestritten werden, ob derartige Entwicklungen darauf zurückzuführen sind, dass es im Machtbereich des Islam keine der europäischen Reformation, Aufklärung und Säkularisierung vergleichbare politische und gesellschaftliche Modernisierung, die zur Ausbildung säkularer Verfassungsstaaten nach westlichem Muster hätte führen können, gegeben habe, und welchen Anteil „der Westen“ daran hat.[15] Einzig die Türkei kam nach der kemalistischen Revolution 1924 dem Ideal eines säkularen Verfassungsstaates (wenn auch nicht einer pluralistischen Demokratie!) sehr nahe.

Trotz pragmatischer Politik in islamischen Staaten und dem Beispiel Türkei, blieb die orthodoxe, „theonom-kommunitäre“ Islam-Interpretation[16] die maßgebliche. Bis heute dominiert sie das islamische Staatsverständnis von Orthodoxie und Islamismus. Wer es wagte, gegen diese Interpretation aufzumucken, wurde mit dem Vorwurf der Häresie überzogen oder gleich per öffentlicher Erklärung des Abfalls vom Glauben bezichtigt. Besonders betrüblich ist das Schicksal von Nasr Hamid Abu Zaid, den die Islamisten 1995 aus Ägypten vertrieben, nachdem sie zuvor gerichtlich seine Zwangsscheidung durchgesetzt hatten. Im Iran setzt sich die Verfolgung kritischer Geister fort, wie die erbarmungslose Abstrafung iranischer Intellektueller belegt, die ihre „ketzerischen“ Reform-Positionen bei einem Kongress der Heinrich-Böll-Stiftung im April 2000 vortrugen.[17]

Auch in der Bundesrepublik werden Gegner von Islamisten und Orthodoxen, liberale Muslime sowie kleinere islamische Gemeinschaften (Ahmadis) bedroht und eingeschüchtert. Davon erfährt die bundesdeutsche Öffentlichkeit in der Regel nichts. Eine islamische Reformströmung, die die Ideen kritischer Intellektueller aufnähme, ist in der Bundesrepublik gegenwärtig nicht zu erkennen, wenn man einmal von der dialogorientierten Arbeit einiger Organisationen deutscher Muslime absieht. (z.B. Deutsche Muslim Liga) Die Antworten der islamischen Spitzenverbände sind eher im Fahrwasser der Orthodoxie zu orten. Sie erklärten wiederholt, sie stünden auf dem Boden des Grundgesetzes. Aber die Begründungen bleiben eigentümlich zurückhaltend und passiv, sie lassen eine aktive Abneigung und innere Bejahung der Grundprinzipien des säkularen Staates nicht deutlich genug erkennen. Man vermisst eine lebendige Auseinandersetzung um die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion im Lichte des Koran, der Tradition und den aktuellen Erfahrungen. Zwar sagt die Bundesregierung, „dass die Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime die grundgesetzliche Ordnung und damit die Trennung von weltlichem Recht und religiös begründeten Ordnungsvorstellungen akzeptiert und ihren Glauben im Rahmen des demokratischen Staatswesens ausüben will.“[18] Aber eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Kernproblem: Islam und säkularer Staat, Islam und freiheitliche Demokratie bleibt oft hinter einer Nebelwand freundlich-dialogischer Formeln verborgen.

Säkularer Staat und Religionsfreiheit

Nun sollte man sich im christlichen Kontext vor Überheblichkeit gegenüber den Muslimen hüten. Die christlichen Kirchen in Europa haben erst nach einer langen und höchst unfriedlichen Lerngeschichte (Religionskriege) die Menschenrechte, den säkularen Staat und damit auch die Religionsfreiheit anerkannt.[19] Heute gilt aber als Konsens: Die Säkularität des Staates ist die Voraussetzung der Religionsfreiheit, die ein Menschenrecht  und ein Grundrecht ist. Religionsfreiheit gilt Individuen und Kollektiven gleichermaßen. Sie bietet die Chance, sich zu einem religiösen Glauben oder einer nicht-religiösen Weltanschauung in der Öffentlichkeit zu bekennen und seine Überzeugungen individuell und in der Gesellschaft umfassend zu pflegen (Kultusfreiheit). Religion ist zwar eine sehr persönliche Angelegenheit, aber verfassungspolitisch keine Privatsache. Der Staat des Grundgesetzes ist kein laizistischer Staat. Er verbannt das Religiöse nicht in die Privatsphäre, im Gegenteil, er bejaht den Einsatz von BürgerInnen für das Gemeinwesen aus religiösen und weltanschaulichen Motiven ausdrücklich, weil er, um es schlicht zu sagen, Menschen mit Ethik und Moral braucht. Der Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann (E. W. Böckenförde). Er ist weltanschaulich neutral, gleichwohl nicht wertneutral (Menschenrechte, Grundrechte, Demokratie). Es gilt das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, nicht aber eine scharfe Trennung von Religion und Politik. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollen sich nicht in ein kultisches Ghetto zurückziehen, sondern sie sind als Akteure in der Zivilgesellschaft aufgefordert, an der Ausgestaltung der pluralistischen Demokratie teilzunehmen. Der Staat setzt auf die Kooperation mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in seinem ureigensten Interesse. Der säkulare Staat mit seiner Bindung an Menschenrechte, Demokratie und Pluralismus eröffnet Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen sehr weiten gesellschaftlichen Freiraum für die Vertretung ihrer Wahrheitsansprüche. Er verlangt aber von ihnen, dass sie die fundamentalen Verfassungsprinzipien und Grundwerte des Grundgesetzes akzeptieren und im Dialog mit anderen Religionen und Kulturen diesen die gleichen Rechte einräumen. Wenn aus der Vertretung von Wahrheitsansprüchen monopolistische Gestaltungsansprüche an Staat und Politik werden, ist der Weg in die theokratische Herrschaft beschritten.

Das Angebot des Grundgesetzes gilt auch für die Muslime und ihre Gemeinschaften unter der Voraussetzung der „Rechtstreue“, d.h. dem Respekt vor den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die nach Artikel 79, Absatz III, des Grundgesetzes jeder Änderung entzogen sind, nämlich Menschenwürde und Demokratie.[20] Wenn Muslime mit dem Staat kooperieren wollen, etwa als Anbieter von Religionsunterricht, in welcher Rechtsform auch immer, dann muss das Bestreben erkennbar sein, die verfassungsmäßige Ordnung mitzutragen und für ihren Bestand einzutreten.

Grenzen der Religionsfreiheit – Grenzen der Integration?

In seiner Ausgabe am 20. Dezember 1999 brachte der SPIEGEL, eine Titelgeschichte zum Thema „Moral“ und illustrierte sie mit Bildern verschiedener „Moralapostel“.[21] Darunter war auch ein Gemälde des deutschen Malers Theodor Hosemann aus dem Jahre 1847, das den Propheten Mohammed zeigte. Daraufhin wurde der SPIEGEL von einem offensichtlich gut organisierten Protest von Muslimen aus ganz Europa überzogen. Es gab auch Morddrohungen. Nadeem Elyas, vom SPIEGEL befragt, konnte die „Aufregung“ der europäischen Muslime verstehen, er hielt sie gar für „repräsentativ“ wenn auch nicht die „Art der Reaktion“. Er erwarte, „dass die Nichtmuslime wissen, was die Gefühle der Muslime verletzt und dass sie diese respektieren.“ Im übrigen empfahl er dem SPIEGEL, dass, wenn er „notfalls“ Abbildungen des Propheten bringen müsse, dann wenigstens das Gesicht Mohammeds verborgen werden solle.[22] Diese Episode zeigt die Problematik der Grenzen der Religionsfreiheit und die Schwierigkeiten in der Abwägung zwischen Religionsfreiheit und dem Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit sehr deutlich. Die Bebilderung eines Presseerzeugnisses ist von dem Grundrecht auf Pressefreiheit ausdrücklich geschützt.

Soll oder muss der säkulare Staat des Grundgesetzes die kollektiven „Gefühle“ (d.h. die „kollektive religiöse Identität“) einer gläubigen Minderheit individuellen Grundrechten (Meinungsfreiheit) vorordnen? Die bundesdeutsche Rechtsprechung sieht sich seit Jahren in schwierige Güterabwägungen zwischen dem Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, den Grundrechten Dritter, Gemeinschaftsinteressen mit Verfassungsrang (etwa: Pressefreiheit, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und Forschung) und den Bestimmungen allgemeiner Gesetze (etwa: Baurecht, Immissionsgesetze, Verkehrsrecht) gedrängt. Sie muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob und in welchem Maße die Zugehörigkeit zu einer ethnisch-religiös-kulturellen Minderheit nicht nur individuelle, sondern auch kollektive Rechte begründet, die zu schützen, bzw. für die Ausnahmen innerhalb der für alle geltenden Rechtsordnung zuzulassen sind. Wollen wir das Modell einer „multikulturellen Gesellschaft“, in der kulturelle Differenz durch Anerkennung „kollektiver Rechte“ bestätigt und festgeschrieben wird? Der Entwurf der Verfassungskommission für eine neue deutsche Verfassung 1993 sah einen entsprechenden Artikel 20b vor: „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten.“ Bekanntlich erhielt dieser Vorschlag 1994 nicht die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit.

Die Bundesrepublik respektiert die im Artikel 27 des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ und anderen internationalen Vereinbarungen garantierten Minderheiten-Schutzrechte im Blick auf Sprache, Religion und Kultur. Es ist aber zu fragen: Sind alle kulturellen Praktiken und „kollektiven Gefühle“ - wenn plausibel gemacht werden kann, dass sie aus den fundamentalen Prinzipien einer Religion und religiösen Grundüberzeugungen folgen - durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt? Welche Relevanz hat das religiös-kulturelle Selbstverständnis einer islamischen Minderheits-Gemeinschaft in Konfliktfällen mit der Mehrheitsgesellschaft? Können und dürfen deutsche Gerichte überhaupt definieren, was „Religion“ und „Religionsgemeinschaft“ ist? Über die sehr schwierigen und oft nur im Einzelfall entscheidbaren Rechtsgüter-Abwägungen hinaus müssen Politiker doch fragen dürfen, ob und wenn ja welche religiös-kulturellen Praktiken, Rituale, Gebräuche, Speise- und Bekleidungsvorschriften das Zusammenleben von Muslimen und Mehrheitsgesellschaft vor Ort belasten können.

In den alltäglichen Lebenswelten, im unmittelbaren Nebeneinander von sehr verschiedenen Religionen und Kulturen, sind Toleranz und Akzeptanz oft deshalb schwer zu erreichen, weil hier ethnische, religiöse und kulturelle Identitäten berührt werden.. „Ick will ma im eijenen Kiez nich fühln‘ wie in Istanbul“, sagte mir ein Facharbeiter, seit dreißig Jahren Sozialdemokrat, kein Ausländerfeind. Und: „Jebetsruf is nich! Jeden Morjen vor Sonnenuffjang det Jeheule? Ham die keene Uhr?“ Gerade der Gebetsruf ist – wie eine Studie des Bielefelder Zentrums für Konflikt- und Gewaltforschung belegt - in der deutschen Öffentlichkeit „längst zum negativen Stereotyp für ‚Überfremdung‘ geworden.“[23] Die religiöse Praxis von Muslimen stößt, wo sie hörbar und sichtbar wird, auf sehr gemischte Reaktionen der Mehrheitsgesellschaft in der Bandbreite von Indifferenz, Toleranz, Akzeptanz, Befremden und ostentativer Ablehnung. Unter spezifischen gesellschaftlichen Konstellationen und regionalen Bedingungen kann es zur Politisierung religiös-kultureller Differenzen und Konfliktverdichtung kommen. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen im Blick auf den schon erwähnten Gebetsruf, Moscheebau, Kopftuch, Befreiung von Musliminnen vom Sport- , Schwimm- und Sexualkundeunterricht, Speisevorschriften, Schächten unbetäubter Tiere und Beerdigungsvorschriften, um nur die wichtigsten zu nennen.

Deutsche Behörden und Gerichte entscheiden sehr verschieden und widersprüchlich. Das Kopftuch einer Lehrerin führte in Baden-Württemberg zur Verweigerung der Einstellung als Landesbeamtin („Verletzung der Neutralitätspflicht“). In anderen Bundesländern hätte sie ggf. mit Kopftuch unterrichten dürfen.[24] Nach dem deutschen Tierschutzgesetz kann eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Schächtens unbetäubter Tiere erteilt werden, wenn den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft das Schächten „zwingend“ vorgeschrieben oder der Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagt ist. Auch hier sind Verwaltungspraxis und Gerichtsentscheidungen uneinheitlich. Die Bestattung von Muslimen ohne Sarg ist nach islamischer Sitte geboten und wird ihnen in einigen Bundesländern und Kommunen zugestanden, in anderen verweigert. Schulen müssen Musliminnen vom Sport- und Schwimmunterricht befreien, wenn diese aus religiösen Gründen Sportbekleidung ablehnen. Deutsche Obergerichte haben hier durchgängig für die individuelle Religionsfreiheit und gegen den staatlichen Erziehungsauftrag entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber klargestellt, dass eine Teilnahme dann nicht verweigert werden kann, wenn die Schule einen nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht anbietet. Außerhalb des Sportunterrichts könne eine Befreiung ohnehin nicht in Frage kommen (Klassenfahrten, Projektunterricht, Theaterbesuche etc.). [25]

Islamischer Religionsunterricht in Deutschland ?

Der Streit um den Islamischen Religionsunterricht ist ein besonderes Kapitel. In keinem Bundesland gibt es Islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, obwohl von 750.000 muslimischen Kindern und Jugendlichen rund 400.000 im schulpflichtigen Alter sind und sechs Prozent der gesamten Schülerschaft stellen. Es ist davon auszugehen, dass sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden und ihre Zahl sich noch erhöhen wird. Viele muslimische Eltern wünschen sich eine religiöse Unterweisung, die mehr sein soll als religionskundlicher Unterricht, der „neutral“ über Religionen und Weltanschauungen informiert. Eine genaue Zahl der Befürworter lässt sich aufgrund mangelnder empirischer Belege nicht ermitteln. Eine nicht-repräsentative Befragung der Ausländerbeauftragten des Landes Berlin ergab im November 1999, dass 68 Prozent der befragten Türken sich einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern wünschen.[26] Aus der Shell-Jugendstudie 2000 geht hervor, dass 64 Prozent der befragten männlichen und 74 Prozent der weiblichen jungen Türken ihre Kinder auf jeden Fall oder wahrscheinlich religiös erziehen möchten.[27]

An den öffentlichen Schulen gibt es bislang kein ordentliches Lehrfach „Islamischer Religionsunterricht“ (IRU), obwohl die Kultusminister-Konferenz die Notwendigkeit einer Einführung schon 1984 ausgesprochen und sieben Modelle skizziert hat. In einigen Bundesländern findet islamische religiöse Unterweisung in der öffentlichen Schule nur im Rahmen eines freiwilligen muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts statt. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein liegt dieser Unterricht in der Verantwortung diplomatischer oder konsularischer Auslandsvertretungen (türkische Generalkonsulate). Etwas anders ist es in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hier hat der Staat islamische religiöse Unterweisung im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts eingerichtet.

Die Einführung eines IRU ist integrationspolitisch und von der Religionsfreiheit aus geboten: Er sollte auf deutsch, mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern und unter deutscher staatlicher Schulaufsicht erteilt werden können. Während auf religionspädagogischem Gebiet, vor allem in Nordrhein-Westfalen, erhebliche Fortschritte gemacht wurden (Curricula), klemmt es an anderer Stelle, nämlich der Frage, wer denn angesichts der ausgeprägten Binnenpluralität des Islam verbindlich die „Grundsätze“ des Islam definieren und als „Ansprechpartner“ für den Staat auftreten könne. Der Staat ist „Unternehmer“ des Religionsunterrichtes, er garantiert die Rahmenbedingungen und übt die Schulaufsicht, ansonsten wird der Unterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft“ erteilt.

Die Muslime bemühen sich, der deutschen Rechtsordnung zu entsprechen, ohne dabei die für sie fremde „Verkirchlichung“ ihrer Religion vollziehen zu müssen. Der Islam ist keine „Kirche“ im christlichen Sinne und kennt weder Synoden und Kirchenleitungen, noch ein oberstes Lehramt, das verbindlich in Fragen des Glaubens und der Lehre entscheidet. Organisierte Muslime treten dem Staat in der Rechtsform des Vereins gegenüber. Noch ist keine islamische Organisation als „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“ - analog zu den christlichen Kirchen - anerkannt worden, obwohl seit geraumer Zeit Anträge des „Islamrats“ und des „Verbandes Islamischer Kulturzentren“ vorliegen. Der Körperschaftsstatus bietet für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zwar allerlei Vorteile (Steuererhebung, Organisations- und Disziplinargewalt etc.) ist aber nicht zwingende Voraussetzung für die Erteilung von Religionsunterricht. Es reicht der privatrechtliche Status. Bislang ist erst ein islamischer Verein als privatrechtliche Religionsgemeinschaft und damit Träger des Religionsunterricht „anerkannt“ worden: die Islamische Föderation Berlin (ein Dachverband mit 25 Mitgliedsorganisationen). Dem ging ein zwanzigjähriger Rechtsstreit um Anerkennung und Zulassung der Islamischen Föderation zum freiwilligen Religionsunterricht voraus. Er hat das Verhältnis von Mehrheitsgesellschaft und muslimischer Minderheit nicht gerade gefördert. In dem Rechtsstreit ging es u.a. um die Verfassungstreue der Föderation, insbesondere im Blick auf die persönliche Gewissens- und Entscheidungsfreiheit im Unterricht und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Noch einmal sei festgehalten: Es ist im Sinne von Integration sicherlich besser, einen Islamischen Religionsunterricht in unserem Schulsystem unter staatlicher Schulaufsicht zu verankern, als die religiöse Unterweisung muslimischer Kinder und Jugendlicher allein eingeflogenen türkischen Geistlichen der „Türkisch-Islamischen Anstalt für Religion“ oder Imamen örtlicher Moscheegemeinden zu überlassen.

Plädoyer für einen offenen und kritischen Dialog

(Wenn sie dazu führt, individuelle Rechte immer stärker von zugeschriebenen ethnischen, religiösen und kulturellen Gruppenmerkmalen abhängig zu machen, kann eine „Politik der Anerkennung kultureller Differenz“ nicht akzeptiert werden.)

Die Mehrheitsgesellschaft schlägt sich mit der Frage herum, wie die „Integration“ von ethnischen, religiösen und kulturellen Minderheiten in Zeiten sozialer Desintegrationsprozesse „sozialverträglich“ und ohne politische Eruptionen zu bewerkstelligen sei. Insofern war die Leitkultur–Diskussion nicht nur eine christlich-demokratische Propaganda-Inszenierung, sondern auch ein konjunkturelles Indiz großer Verunsicherung und unklarer Integrationskonzepte. Der Zusammenhang von soziökonomischer Polarisierung, Desintegration, Entsolidarisierung und der Zunahme ethnisch-kultureller und religiöser Konflikte ist seit langem bekannt.[28] Integrationspolitik muss daher zu einer politischen Querschnittsaufgabe werden. Sie ist aber mehr noch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe.

Wir müssen uns fragen, welche Gesellschaft wir in der Zukunft wollen. Wir sollten uns von dem plakativen Kampfbegriff der „multikulturellen Gesellschaft“ verabschieden. Multikulturelle Gesellschaft nenne ich eine Gesellschaft, die ethnisch, religiös und kulturell segmentiert in abgeschlossenen Sozialräumen (Turkish-Town, Kurden-City, China-Town etc.) womöglich noch mit eigenen Verwaltungsinstitutionen, Vertretungskörperschaften und verfassungsmäßig abgesicherten Kollektivrechten nebeneinander lebt. Multikulturelle Gesellschaften sind höchst fragile und konfliktträchtige Gebilde. Es existiert keine multikulturelle oder multiethnische Gesellschaft, in der es nicht auch zu ethnischen Schichtungen und Abdrängungen käme.[29] Weder vermindern sich die interethnischen Konflikte noch die Friktionen innerhalb der voneinander abgeschlossenen Ethnien. Eine „Politik der Anerkennung kultureller Differenz“[30] ist, wenn sie auf universalistischen Normen gleicher Rechte jedes einzelnen Staatsbürgers, ungeachtet seiner ethnischen Herkunft, religiösen oder kulturellen Orientierung fußt, zu begrüßen. Wenn sie aber dazu führt, individuelle Rechte immer stärker von zugeschriebenen ethnischen, religiösen und kulturellen Gruppenmerkmalen abhängig zu machen, kann sie nicht mehr akzeptiert werden: „Die Einführung einer religiös orientierten Mehrrechtsordnung für Deutschland und die Mitgliedsstaaten der EU stellt .. keine realistische oder auch nur wünschenswerte Option dar (...)“ und wir sollten ein „interreligiöses Kollisionsrechtvermeiden.[31] Unser Modell sollte die ethnisch differenzierte, religiös und kulturell pluralistische Gesellschaft auf Basis der Werteordnung des Grundgesetzes sein. Bundespräsident Johannes Rau hat in seiner bekannten „Berliner Rede“ am 12. Mai 2000 sehr präzise gesagt, was unter „Integration“ zu verstehen ist: „Integration: Das bedeutet nicht Entwurzelung und gesichtslose Assimilation. Integration ist auch die Alternative zum beziehungslosen Nebeneinander unvereinbarer Kulturen. Integration: Das ist die immer wieder zu erneuernde Bindung aller an gemeinsame Werte. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, braucht seine Herkunft nicht zu verleugnen. Er muss aber bereit sein, eine offene Gesellschaft nach dem Leitbild des Grundgesetzes mitzugestalten. Das ist unser Angebot an alle. Wir können nur dann eine offene Gesellschaft sein und bleiben, wenn sich keine Inseln bilden, die außerhalb des gesellschaftlichen Grundkonsenses liegen.“[32]

Eine solche Gesellschaft ist eine anstrengende und konfliktreiche Lebensform. Kulturelle und religiöse Differenz kann in einer pluralistischen Gesellschaft zu einer großen Bereicherung werden, wenn damit nicht Rückzug, starre Abgrenzung, ethnische Kolonisierung und Ghettoisierung verbunden wird. Kulturen sind keine homogenen, unwandelbaren Gebilde, die wie in der „Herderschen Kugeltheorie der Kultur“ zwangsläufig aneinander stoßen oder im Huntington’schen „Clash of Civilizations“ in Konflikt geraten.[33] Aber der Wille zur Integration muss bei Mehrheit und Minderheit vorhanden sein. Der libanesische Romancier mit französischem Pass, Amin Maalouf, bringt es auf den Punkt: „Was gehört zum Grundbestand einer Landeskultur, von dem man erwartet, das sich ihm alle verpflichtet fühlen und was kann zu Recht kritisiert oder abgelehnt werden?“ Die gleiche Frage muss an die Ursprungskultur der Migranten gerichtet werden: „Welche Bestandteile dieser Kultur verdienen es, dem Gastland als wertvolle ‚Mitgift’ angetragen zu werden, und welche Gewohnheiten, welche Praktiken sollten in die ‚Rumpelkammer’ wandern?“[34]

Lassen wir die Juristen nicht alleine mit ihren schwierigen Rechtsgüterabwägungen zwischen Religionsfreiheit, „kulturellen Identitäten“, Grundrechten und anderen Rechtsgütern. Auch diese Ermessens-Entscheidungen können nur so gut und „gerecht“ sein, wie sie Rückhalt und Akzeptanz im wirklichen Zusammenleben finden. Wir brauchen eine zivilgesellschaftliche Streitkultur, die vor „heißen Eisen“ nicht zurückschreckt. Die Polarisierung zwischen fremdenfeindlichen Alarmisten und naiv-romantischen Multikulturalisten muss aufhören. Ängste und Besorgnisse von BürgerInnen, die sich im Kiez von ihnen fremd anmutenden Religionen und Kulturen bedrängt fühlen, müssen genauso Ernst genommen werden, wie die Ansprüche der Muslime auf Anerkennung ihrer religiösen und kulturellen Identität(en). Das Verschweigen von Konflikten aus Furcht oder falsch verstandener „political correctness“ nützt nur den Feinden der Demokratie im islamistischen und rechtsextremistischen Lager. Wenn der Islam eine lebendige und wandlungsfähige Religion ist, die sich den wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Umbrüchen in der Moderne stellt, sollten Muslime auch zu pragmatischen Lösungen ihres Lebens in der Diaspora finden. Muslime haben einen Platz in unserer Gesellschaft, wenn sie mit zivilgesellschaftlichem Engagement an der Ausgestaltung eines säkularen, freiheitlich-demokratischen Staates arbeiten möchten.


[1]     ANNEMARIE SCHIMMEL, „Missverstandener Islam“. Stuttgarter Zeitung, 24. Mai 2001.

[2]    Islamische Zeitung, Nr. 49, Oktober 2001.

[3]    So der Vorsitzende des Islamrates Hasan Özdogan in der „Islamischen Zeitung“ Nr. 49, Oktober 2001.

[4]    z.B. in BASSAM TIBI, Die neue Weltunordnung. Westliche Dominanz und islamischer Fundamentalismus. Berlin. 1999.

[5]    Siehe als Überblick: Panorama der neuen Religiosität. Sinnsuche und Heilsversprechen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Hg. REINHARD HEMPELMANN u.a. Gütersloh, 2001.

[6]    HORST HIRSCHLER, „Wo war Gott am 11. September?“ In: Zeitzeichen 11/2001, S: 14.

[7]     Zusammenfassend vgl. THOMAS LEMMEN, Islamische Organisationen in Deutschland. Hg. Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn, 2000. URSULA SPULER-STEGEMANN, Muslime in Deutschland. Nebeneinander oder Miteinander? Freiburg/Basel/Wien, 1998. BASSAM TIBI, Der Islam und Deutschland. Muslime in Deutschland. Stuttgart/München, 2000.

 

[8]    Islam in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. BT-Drucksache 14/4530, S.2.

[9]    Der Islam als „Diskursfeld“. Vgl. WERNER SCHIFFAUER, Die Gottesmänner. Türkische Islamisten in Deutschland. Frankfurt/Main, 2000, S. 142 ff.

[10]  Islamische Zeitung, Oktober 2000.

[11]  KAI HAFEZ/UDO STEINBACH (Hg.), Juden und Muslime in Deutschland. Minderheitendialog als Zukunftsaufgabe. (= Deutsches Orientinstitut, Hamburg, 1999), S. 19.

[12] Siehe die ausgezeichnete Zusammenfassung und Präsentation der Problematik bei MATHIAS ROHE, Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven. Freiburg/Basel/Wien, 2001. S. 84 ff. und ADEL THEODOR KHOURY/PETER HEINE/JANBERND OEBBECKE, Handbuch Recht und Kultur des Islams in der deutschen Gesellschaft. Gütersloh, 2000. S. 276 ff. Siehe auch: SMAIL BALIC, Islam für Europa. Neue Perspektiven einer alten Religion. Köln/Weimar/Wien, 2001.

[13]      JOHANNES SCHWARTLÄNDER (Hg.), Modernes Freiheitsethos und christlicher Glaube. Beiträge zur Bestimmung der Menschenrechte. München, 1981. S. 37.

[14] NAVID KERMANI, „Islam in Europa – neue Konstellationen, alte Wahrnehmungen.“ In: THOMAS HARTMANN/ MARGRET KRANNICH (Hg.), Muslime im säkularen Rechtsstaat, Berlin, 2001. S. 14.

[15]      CHRISTIAN W. TROLL, „Der islamischen Welt fehlt die Aufklärung.“ In: Rheinische Zeitung, 29./30. September 2001.

[16] DIETER SENGHAAS, Zivilisierung wider Willen. Der Konflikt der Kulturen mit sich selbst. Frankfurt/Main, 1998, S. 73 ff.

[17] Siehe dazu: Iran nach den Wahlen. Ein Kongress und seine Folgen. Hg. Heinrich-Böll-Stiftung. Münster, 2001. Ferner zur Entwicklung im Iran: NAVID KERMANI, Die Revolution der Kinder. München, 2001.

[18] BT-Drucksache 14/4530, S.73.

[19]  FRANZ WOLFINGER, Die Religionen und die Menschenrechte. München, 2000. S. 22 ff. WOLFGANG HUBER/HEINZ-EDUARD TÖDT, Menschenrechte. Perspektiven einer menschlichen Welt. Stuttgart/Berlin, 1977. S.38 ff. Religion und Menschenrechte. Genese und Geltung. Hg. GERHARD HÖVER. Baden-Baden, 2001. SCHWARTLÄNDER, Modernes Freiheitsethos und christlicher Glaube.

[20]  Siehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas. BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12. 2000.

[21] „Tanz ums Goldene Kalb“, DER SPIEGEL, Nr. 51, 20. Dezember 1999.

[22] DER SPIEGEL, Nr. 6, 7. Februar 2000.

[23] HELMUT SCHRÖDER, JUTTA CONRADS, ANKE TESTROT und MATTHIAS ULRICH-HERRMANN, „Ursachen interethnischer Konfliktpotentiale. Ergebnisse einer Bevölkerungsbefragung von deutscher Mehrheitsbevölkerung und türkischer Minderheit.“ In: WILHELM HEITMEYER/ REIMUND ANHUT (Hg.), Bedrohte Stadtgesellschaft. Soziale Desintegrationsprozesse und ethnisch-kulturelle Konfliktkonstellationen, München, 2000. S. 131.

[24] BT-Drucksache 14/4530, S. 27 ff.

[25] BVerwG-Urteil vom 25.8.1993, 6 C 8.91. Siehe zum Ganzen: THOMAS LEMMEN/MELANIE MIEHL, Islamisches Alltagsleben in Deutschland. Hg. Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Abteilung Arbeit und Sozialpolitik. Bonn, 2001.

[26] Türkische Berlinerinnen und Berliner. Pressemitteilung der Ausländerbeauftragen des Landes Berlin. November 1999. S.18.

[27] Deutsche Shell (Hg.), Jugend 2000. Bd.1, Opladen, 2000. S. 172.

[28]  Vgl. vor allem: HEINER BIELEFELDT/WILHELM HEITMEYER (Hg.), Politisierte Religion. Ursachen und Erscheinungsformen des modernen Fundamentalismus. Frankfurt/Main, 1998. WILHELM HEITMEYER/JOACHIM MÜLLER/HELMUT SCHRÖDER, Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland. Frankfurt/Main, 1997.

[29] HARTMUT ESSER, „Ist das Konzept der Integration gescheitert?“ In: FRANZ-JOSEF HUTTER/ANJA MIHR/CARSTEN TESSMER (Hg.) Menschen auf der Flucht. Opladen, 1999. S.209.

[30] Siehe grundsätzlich dazu: CHARLES TAYLOR, Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung. Frankfurt/Main, 1997.

[31] ROHE, Islam, S.70.

[32]     JOHANNES RAU, Ohne Angst und Träumereien. Gemeinsam in Deutschland leben. Die „Berliner Rede“ 2000 des Bundespräsidenten am 12. Mai 2000 im ‚Haus der Kulturen der Welt’. In: epd-Dokumentation, Nr. 22a, 22. Mai 2000.

[33] THOMAS MEYER, Identitätswahn. Die Politisierung kultureller Unterschiede. Berlin, 1998,² S.66.

[34] AMIN MAALOUF, Mörderische Identitäten. Frankfurt am Main, 2000. S.41.

Johannes Kandel

*1950; Politologe; Leiter des Referats Berliner Akademiegespräche/Interkultureller Dialog der Akademie der Politischen Bildung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin; kandelj@fes.de


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