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Entkriminalisierung im Abtreibungsrecht: Abschaffung des § 219a - muss § 218 folgen?

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Themenwoche der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Internationalen Frauentag

Wer ungewollt schwanger wird und sich über Hilfsangebote informieren will, hat es bisher oft schwer. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen, das zur Folge hat, dass Ärztinnen und Ärzte, die ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung stellen strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Nun soll der umstrittene § 219a ersatzlos gestrichen werden. Welche Bedeutung hat die Abschaffung für das Selbstbestimmungs- und Informationsrecht von Frauen? Muss als nächster Schritt die Streichung des § 218, der nach wie vor Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, folgen?

Es diskutieren:
Carmen Wegge, MdB
Leonie Kühn, , Doctors for choice (angefragt)
Dr. Eva Waldschütz, Mitglied im Netzwerk „Doctors for choice“, Expertin im Arbeitskreis Frauengesundheit

Moderation: Meredith Haaf, Süddeutsche Zeitung

In Kooperation mit FRAUENSTUDIEN MÜNCHEN E.V.



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Termin

Dienstag, 08.03.22
19:00-20:30 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

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