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Familienförderung durch Sozialrecht

Veranstaltungsnummer: 252151als .ics herunterladen

Der Schutz der Familien wird durch Art. 6 I GG gefordert. Dieser Auftrag ist seit jeher ein Anliegen des Sozialrechts. Denn der Sozialstaat bezog traditionell auch familiäres Leben in seine Regelungen ein. Dies geschah durch die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung, in der Hinterbliebenenversorgung von gesetzlicher Renten- und Unfallversicherung sowie sozialer Entschädigung, in den Familienkomponenten der Arbeitslosenversicherung und - noch stärker -bei Grundsicherung und Kindergeld.
Diese Regeln familienfördernden Sozialrechts entstanden vor dem Hintergrund des herkömmlichen Familien-Ernährer-Modells, welches auf der Arbeitsteilung der Geschlechter aufgebaut war und den Männern die entgoltene Erwerbsarbeit und den Frauen die unentgeltliche Sorgearbeit zugewiesen hatte.
Heute ist dieses Modell im Zeichen der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 II GG) überwunden. Das geltende Recht geht von der vollen Erwerbsbeteiligung beider Geschlechter aus. Diese Annahme ist inzwischen in Ost- wie Westdeutschland sozial und rechtlich als soziale Grundregel akzeptiert. Art. 33 II der Europäischen Grundrechtecharta formuliert als ein soziales Menschenrecht die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und gibt den Mitgliedstaaten auf, diese zu sichern und also zu ermöglichen.

Unsere Tagung wird von der Frage geleitet: Genügt das geltende Sozial- und Arbeitsrecht mit seinen zahlreichen Neuerungen aus den jüngsten Jahrzehnten den aus dem Anspruch auf die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Erwerbsleben folgenden Anforderungen? Sichert das Sozialrecht die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit durch seine Regeln und Mittel und ermöglicht damit selbstbestimmtes Familienleben?
Es sollen Unzulänglichkeiten des geltenden Rechts und Reformperspektiven für dieses artikuliert werden. Wir laden Sie herzlich ein, sich diesen Fragen mit uns zu widmen und an der Tagung des Netzwerks Sozialrecht teilzunehmen!

PROGRAMM
Tagungsmoderation: Prof. Dr. Dr. Eberhard Eichenhofer

14.00 Uhr BEGRÜSSUNG UND EINFÜHRUNG
Prof. Dr. Dr. Eberhard Eichenhofer, Universitätsprofessor i. R.

14.15 Uhr VORTRAG
FAMILIENFÖRDERUNG DURCH BEITRAGSGERECHTIGKEIT
Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt

KOMMENTAR
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Hannover

15.00 Uhr VORTRAG
HINTERBLIEBENENVERSORGUNG NEU AUSRICHTEN
Prof. Dr. Maria Wersig, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Hannover

KOMMENTAR
Ingo Schäfer, DGB-BV, Referatsleiter Altersversorgung

15.45 Uhr VORTRAG
EXISTENZSICHERUNG VON FAMILIEN (SGB II, KINDERZUSCHLAG)
Dr. Björn Harich, Richter am Bundessozialgericht

KOMMENTAR
Dr. Marie-Claire Senden, BMAS, Leiterin Referat IIc1 "Grundsatzfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

ANMELDUNG
Senden Sie uns Ihre Anmeldung bitte per E-Mail an: info.erfurt@fes.de oder tragen Sie sich in das Online-Formular ein.
Sie erhalten den Zugangslink für die Veranstaltung am Freitag, 9. April 2021. Auf Wunsch können Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden.

HINWEISE ZUM ABLAUF
Die Veranstaltung findet wegen der hygienischen Regelungen situationsbedingt als reine Video-Sitzung statt.
Die Referentinnen bringen jeweils 20-minütige Vorträge/Statements ein. Im Anschluss geben die sachkundigen Gäste ihre ca. 5-minütigen Kommentare ab.
Es besteht online die Möglichkeit, nachzufragen und Diskussionsbeiträge einzubringen. Alle anderen Teilnehmenden werden online zugeschaltet.

Eine Konferenz von DGB-Bundesvorstand und Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen.
Weitere Informationen vom und über das Netzwerk Sozialrecht: netzwerk-sozialrecht.net



Dateien

Termin

Dienstag, 13.04.21
14:00-16:30 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Online

Ansprechpartner_in

Harald Zintl

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Thüringen
Nonnengasse 11
99084 Erfurt
Tel. 0361-59802-0, Fax 0361-59802-10

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