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Lieferkettengesetz - Bedeutung und Konsequenzen für Brandenburg

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Schon lange haben verschiedene Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Teile der Wirtschaft auf ein Lieferkettengesetz gedrungen. Ein solches Gesetz verpflichtet Unternehmen, auch bei ihren Zulieferbetrieben dafür zu sorgen, dass diese keine Kinderarbeit nutzen und Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Ein entsprechendes Gesetz auf EU-Ebene steht bereits in den Startlöchern. In Deutschland hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der noch vor der Sommerpause vom deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Das Gesetz wäre ein wichtiger Schritt zu mehr globaler Gerechtigkeit. Bislang oblag es den Unternehmen, einen solchen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung freiwillig zu leisten (Stichwort Corporate Social Responsibility oder Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung).
Kontroversen um das Gesetz gibt es hinsichtlich des Umfangs der Lieferkette, die abgesichert werden soll, und die Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen durch Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Ebenso umstritten ist die Frage für welche Unternehmen genau das Gesetz Anwendung finden soll. Umweltverbände plädieren für einen höheren Stellenwert der Nachhaltigkeit.
Was beinhaltet das Gesetz genau? Wie kann es wirksam gestaltet und umgesetzt werden? Was bedeutet es für Unternehmen in Brandenburg? Welche Unternehmen werden von dem Gesetz betroffen sein?


Wir laden Sie herzlich ein, mit uns über dieses aktuelle Thema zu diskutieren.

Anne Seyfferth,
Leiterin FES-Landesbüro Brandenburg


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Termin

Mittwoch, 23.06.21
17:30-19:00 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Online

Ansprechpartner_in

Anne Seyfferth

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Brandenburg
Hermann-Elflein-Str. 30/31
14467 Potsdam
Tel. 0331-292555, 275880 und 297619
Fax 0331-2803356

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