Klimawandel, Energie und Umwelt

UN Klimakonferenz in Bonn

Warum verirrt sich der Geist von Paris im alten Schema der geteilten Welt?

Bild: APA informal consultations von IISD

In der zweiten Arbeitswoche müssen historische Absprachen eingehalten und konkretisiert werden, damit sich das Ansinnen aus Paris in dem Vertragswerk des Paris Rulebook  wiederfinden kann.

Der steinige Weg von Paris nach Katowice

Nach Ende der ersten von zwei Arbeitswochen steht fest: Der Weg zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens ist steinig und lang – sehr lang. Obwohl sich die meisten beteiligten Verhandlungsgruppen auch weiterhin zum historischen Klimavertrag bekennen und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit bei der Sache sind, scheint es extrem schwierig, größere Fortschritte in der Erarbeitung des so genannten Paris Rulebook oder Pariser Regelwerk zu erreichen. Dabei wären konkrete Schritte nach vorn hier essentiell, denn das Regelwerk umfasst unter anderem so wichtige Punkte wie Klimafinanzierung oder die Umsetzung des Pariser Klimaabkommen in Bezug auf Berichterstattungsverfahren  für die nationalen Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions, NDCs) oder Transparenzregeln sowie die Frage nach einer ambitionierten Steigerung der Klimaschutzzusagen der einzelnen Länder und muss auf der COP24 in Polen verabschiedet werden.

Das zu überwindende Erbe der 90er Jahre: Die Zweiteilung der Welt

Mit Blick auf die zu bewältigenden Herausforderungen war zu erwarten, dass die Erarbeitung eines einzigen zusammenhängenden Verhandlungstextes ein schwieriges Unterfangen werden würde. Bereits in den ersten Tagen wurden außerdem alte Grabenkämpfe zwischen Industrie- und Entwicklungsländern deutlich, die einen nicht unwesentlichen Teil dazu beitragen, dass klarer Fortschritt verhindert wird. Aber wo liegt genau das Problem? In der Klimarahmenkonvention von 1992 wurden die Vertragsländer unter dem Schlagwort der „ Common but Differentiated Responsibilities“ (CBDR) in verschiedene Kategorien (genannten Annex I und Nicht-Annex I) unterteilt, aus denen sich unterschiedliche Pflichten und Rechte im globalen Klimaschutz ableiten. In die erste Kategorie der Annex I Staaten gehörten diejenigen, die als Industrieländer klassifiziert wurden, so genannte Entwicklungsländer wurden als Nicht-Annex I Staaten aufgeführt. Die Welt hat sich seitdem stark gewandelt und Staaten, die damals vielleicht noch zu Recht in die Kategorie der Entwicklungsländer passten und somit mehr Unterstützung benötigten und weniger Emissionen reduzieren mussten, werden heute anhand ihres wirtschaftlichen Status den Kriterien nicht mehr gerecht und wären sehr wohl in der Lage, sich in Bezug auf ihre Emissionsminderungsziele wie auch ihre Kapazitäten und ihre Finanzkraft stärker im globalen Klimaschutz zu engagieren. Gleichzeitig werden viele Industrieländer ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht und unterstützen die Länder des Globalen Südens, die oft massiv von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, nicht ausreichend in ihrem Kampf gegen die globale Erwärmung. So berechtigt die Teilung der Welt in den 90er Jahren vielleicht gewesen ist, um eine arbeitsfähige UN-Klimarahmenkonvention ins Leben rufen zu können, so hat sie doch einige Probleme mit sich gebracht, weil lange Zeit ein gemeinsames Agieren behindert und verlangsamt wurde. Das Pariser Klimaabkommen wollte diese Gegensätze überwinden und einer Zweiteilung der Welt und dem Denken in Annex-Kategorien entgegenwirken. Im Kern wurde aber auch hier das Prinzip der CBDR beibehalten, indem einerseits zwar betont wurde, dass der Klimawandel ein globales Problem ist, welches globaler und gemeinsamer Lösungsansätze bedarf. Andererseits wurde aber durchaus anerkannt, dass Entwicklungsländer mehr Unterstützung benötigen und beispielsweise nicht so schnell ihre Emissionen reduzieren können, wie Industrienationen. Für einige Zeit schien so eine stärkere Einheit zwischen den Staaten geschaffen worden zu sein.

In Bonn aber – wo es nun um die Klärung wirklich schwieriger Detailfragen wie beispielsweise zu Transparenz, Berichterstattung und Finanzierung geht – wurde deutlich, dass zumindest in den Köpfen vieler Vertragsnationen die Zweiteilung der Welt fortbesteht.

Die Zahlungsmoral der entwickelten Länder befremdet die restliche Welt – dabei gilt doch weiterhin abgemacht ist abgemacht

 

Besonders deutlich zeigt sich das bei den Diskussionen um Artikel 9.5 des Pariser Klimaabkommens, der sich mit der Informationsvermittlung über die voraussichtliche Höhe der Klimafinanzierungsmittel beschäftigt. Viele Nationen des Globalen Südens – allen voran die Verhandlungsgruppe der afrikanischen Staaten  -  fordert konkrete Zusagen und eine transparente Planung für einen Zeitraum von 2 Jahren und machen ihre Unterstützung auch in anderen Fragen der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens von einer ihren Vorstellungen entsprechenden Entscheidung im Punkt Klimafinanzierung abhängig. Viele Industrienationen wiederrum wollen Artikel 9.5 flexibler auslegen und führen Haushaltsbedenken und ähnliche Fragen als Begründung an.

Nur gemeinsam lässt sich der Klimawandel bekämpfen

Fakt ist: Eine Zweiteilung der Welt, wie sie in der Klimarahmenkonvention von 1992 festgehalten wurde, entspricht nicht mehr den heutigen Realitäten und muss überwunden werden. Dabei müssen die Länder des Globalen Nordens und die großen Emittenten ihrer historischen Verantwortung gerecht werden, ihre Anstrengungen zur Emissionsminderung erhöhen und ihre Zusagen in anderen Bereichen einhalten. Gleichzeitig muss auch anderen Staaten klar werden, dass eine Blockadehaltung zu wichtigen Fragen der Etablierung des Regelwerks zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen nicht zum Ziel führen wird. Es ist im Interesse aller, ein robustes Regelwerk als wichtige Voraussetzung der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu erstellen. Es ist im Interesse aller, den Klimawandel zu bekämpfen.


Ansprechpartnerin

Manuela Mattheß
Manuela Mattheß
+49 30 26935-7408

FES@COP28

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