Klimawandel, Energie und Umwelt

50 Jahre Atomwaffensperrvertrag – „Die Menschen wollen eine Welt ohne Kernwaffen“

Über die Bedeutung von Verbindlichkeit, Verantwortung und das Dogma nuklearer Abschreckung in der heutigen Zeit, spricht Alexander Kmentt.

Vor 50 Jahren, am 5. März 1970, trat der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in Kraft. Der als Atomwaffensperrvertrag oder Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV)  bekannte Vertrag ist ein Grundpfeiler der multilateralen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsdiplomatie.

Ein guter Zeitpunkt, um auf das letzte halbe Jahrhundert zu blicken und Folgerungen für die Gegenwart zu ziehen: Wir sprachen am Rande des FES-Fachgesprächs „Wege in eine atomwaffenfreie Welt“ am 24. Februar 2020 in Berlin mit Alexander Kmentt, österreichischer Karrierediplomat, Experte für internationale Sicherheitspolitik und Senior Visiting Research Fellow am King’s College, London.

Gemeinsam mit der FES Brüssel verantwortet er derzeit ein zweijähriges Projekt, in dem darüber nachgedacht wird, wie die scheinbar unüberwindbaren Gräben zwischen absoluten Atomwaffengegnern und Befürwortern einer begrenzten atomaren Bewaffnung überbrückt werden können. Die FES-Büros in Berlin, Genf, New York, Wien und London sind ebenfalls involviert. 

 

Das Interview führte Konstantin Bärwaldt, FES-Referent für Friedens- und Sicherheitspolitik.


Wie erfolgreich war der Vertrag bei der Nichtverbreitung von Atomwaffen und der nuklearen Abrüstung?

Der NVV ist ein erfolgreicher Vertrag, wenn man die Nichtverbreitung von Atomwaffen betrachtet. In den 1960er Jahren war man von einem Trend hin zu 20-25 Kernwaffenstaaten ausgegangen. Der NVV erkennt fünf Kernwaffenstaaten an:  China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Indien, Israel und Pakistan sind dem Vertrag bis heute nicht beigetreten. Nordkorea ist 2003 wieder ausgetreten. Dennoch konnte der NVV die Verbreitung von Atomwaffen eindeutig beschränken.

Deutlich schlechter ist die Erfolgsbilanz des NVV bei der nuklearen Abrüstung. Sicherlich ist die Zahl der nuklearen Sprengköpfe vom Niveau des Kalten Krieges deutlich reduziert worden – hauptsächlich durch Verschrottung alter Waffensysteme. Es gibt kaum Anzeichen, dass es die Kernwaffenstaaten mit dem Ziel der nuklearen Abrüstung und dem Erreichen einer nuklearwaffenfreien Welt ernst meinen. Dies ist ebenso eine vertragliche Verpflichtung aus dem NVV wie die Nichtverbreitung. Die Arsenale werden derzeit mit enormen Budgetmitteln modernisiert und es deutet nichts darauf hin, dass ernsthaft über eine Abkehr vom prekären Konzept der nuklearen Abschreckung nachgedacht wird.

Im Gegenteil, wir sehen zum Teil sehr riskante  Verhaltensmuster:  Die Gefahr eines Einsatzes von Nuklearwaffen, sei es mit Absicht  – zum Beispiel Präsident Trumps nukleare Drohungen vis-a-vis Nordkorea – oder durch eine Fehlkalkulation, Irrtum oder technischen Fehler, ist heute bei der Vielzahl der nuklearen Akteure und der globalen Konfliktherde viel größer, als es die meisten Menschen wahrhaben wollen. Nicht umsonst wurde die berühmte „Weltuntergangsuhr“, die die Gefahr eines Nuklearwaffeneinsatzes angibt, erst kürzlich auf 100 Sekunden vor Mitternacht vorgestellt; so kurz vor einem symbolischen Untergang der Welt waren wir nicht einmal im Kalten Krieg. Die dringend notwendigen nuklearen Abrüstungsschritte hat der NVV daher nicht erreicht. Da sind die Kernwaffenstaaten leider eindeutig im Verzug.

Die nächste NVV-Überprüfungskonferenz findet vom 27.04. - 22.05.2020 in New York statt. Was sind Ihre Erwartungen an den Ausgang der Verhandlungen? Womit können wir im besten Fall rechnen?

Es wird sehr schwer sein, bei der NVV-Überprüfungskonferenz einen glaubwürdigen Konsens zu erzielen. Die Gräben innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft zum Thema Nuklearwaffen sind sehr tief. Die Kernwaffenstaaten sind sehr zerstritten, insbesondere streiten die USA mit China und mit Russland. Dann haben wir Divergenzen hinsichtlich der (Nicht-)Erfüllung der Abrüstungsverpflichtungen. Dazu kommt der Austritt der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran, sowie die im NVV Kontext sehr strittige Frage einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten.

Ein großes Risiko besteht auch darin, dass etwa die USA die Verbindlichkeit der vereinbarten Abrüstungsverpflichtungen in Frage stellen könnten. Wenn dies geschieht, sehe ich gar keine Chance auf eine Einigung. Die Ausgangsposition für die NVV-Überprüfungskonferenz ist daher ziemlich schlecht. Derzeit stellen einige Akteure das gesamte System multilateraler Verträge in Frage. Davon ist auch der NVV und das Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime betroffen. Eine Stärkung des NVV durch signifikante positive Entwicklungen wird es bei dieser Konferenz kaum geben.

Ich hoffe aber, dass zumindest weitere Rückschritte vermieden werden und die Bedeutung des NVV, des Multilateralismus und die Verbindlichkeit der in der Vergangenheit beschlossenen Abrüstungsmaßnahmen bekräftigt werden können.

Wenn es in New York zu keinem Konsens kommen sollte, könnte dann der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) eine diplomatische Alternative zum NVV sein, um die Vision einer kernwaffenfreien Welt zu erreichen?

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) ist und war nie als Alternative konzipiert, sondern er ist eine Ergänzung zum NVV. Ein Verbot von Kernwaffen ist ein wichtiger Beitrag und ein zentrales Element für die nukleare Abrüstung und das Erreichen einer Welt ohne Atomwaffen. Genauso, wie auch der Bereich der Nichtverbreitung zusätzliche Rechtsinstrumente zum NVV benötigt, ist dies auch bei der Abrüstung der Fall. Nur die Gegner des NVV sehen in ihm eine „Alternative“, was eher unterstreicht, dass sie weder die nukleare Abrüstung ernst meinen, noch diese in absehbarer Zeit mit Dringlichkeit verfolgen wollen. Denn sie sind nicht bereit, eine Abkehr von der nuklearen Abschreckung einzuleiten, oder auch nur in Betracht zu ziehen. 

Eine Ächtung und ein Verbot von Nuklearwaffen, wie es der TPNW beinhaltet, ist ein zentraler Schritt, um Abrüstung durch Abkehr von nuklearer Abschreckung zu ermöglichen. Kernwaffenstaaten  wollen oder können diesen Schritt offenbar nicht alleine treffen. Aufgrund der katastrophalen humanitären Auswirkungen, die jeder Einsatz dieser Waffen hätte und wegen der letztlich nicht kontrollierbaren Risiken, sind Nuklearwaffen nicht etwas, worauf verantwortungsvolle Staaten langfristig ein System kollektiver Sicherheit aufbauen sollten.

Ich bin überzeugt, dass diese Debatte auch in Deutschland, in der EU und der NATO an Bedeutung gewinnen wird. Ich hoffe jedenfalls auf eine offene und breite Diskussion über die Nachhaltigkeit des nuklearen Abschreckungssystems im 21. Jahrhundert und dass die Positionierung vis-a-vis den Argumenten des TPNW konstruktiver wird.

Müssen wir einfach damit leben, dass das Dogma der nuklearen Abschreckung auch zukünftig die internationale Sicherheitspolitik bestimmt?

Die Tatsache, dass der TPNW entstanden ist und dass zwei Drittel der UNO- Mitgliedstaaten für dieses Verbot sind, ist ein Zeichen, dass viele Staaten nicht bereit sind, mit dem Dogma der nuklearen Abschreckung „einfach zu leben“. Sie haben Recht, es als „Dogma“ zu bezeichnen. Genauso, wie wir viele Dogmen der Vergangenheit heute nicht mehr akzeptieren, muss auch dieses Dogma ernsthaft und dringend hinterfragt werden.

Ebenso bin ich überzeugt, dass die Bevölkerung in wohl allen Staaten der Welt eine Welt ohne Kernwaffen will. Nukleare Abschreckung ist, solange es funktioniert, ein attraktives Konzept. Die Menschen können nicht darauf vertrauen, dass sie „immer“ funktioniert, aber sie muss „immer“ funktionieren, da die Konsequenzen eines „nicht Funktionierens“ katastrophale Konsequenzen hätte. Das Problem ist, dass sinnvolle nukleare Abschreckung, die permanente, ernste Androhung eines Einsatzes notwendigerweise voraussetzt. Dass dies bei so vielen nuklearen Akteuren und zahlreichen Konfliktherden ein gewaltiges existenzielles Risiko für die gesamte Menschheit darstellt, liegt auf der Hand.

Wie könnten denn aus ihrer Sicht Alternativen zur nuklearen Abschreckung aussehen? Könnten diese auch attraktiv sein für Verteidigungsbündnisse wie die NATO?

Abschreckung per se ist ja nicht das Problem. Das Problem liegt in der nuklearen Abschreckung und der Androhung von Zerstörung mit dem Potential, die menschliche Zivilisation zu vernichten. Albert Einstein sagte, dass „er nicht weiß mit welchen Waffen der 3. Weltkrieg geführt wird, dass aber der 4. Weltkrieg wohl mit Stöcken geführt wird“. Ich möchte die Frage stellen, mit welchem „Recht“ Staaten die Nuklearwaffen besitzen, diese existentielle Bedrohung über den gesamten Planeten halten.

Kann nationale Sicherheit je diese Drohung rechtfertigen? Wenn zum Beispiel ein Nuklearkonflikt zwischen Indien und Pakistan zu einem nuklearen Winter und einer Hungersnot, etwa in Afrika führen kann, wirft das profunde ethische Fragen und Fragen des internationalen Rechts auf. In welchem Szenario wäre ein Einsatz von Nuklearwaffen denn tatsächlich zu rechtfertigen im Lichte dieser Konsequenzen? In der so eng verflochtenen Welt von heute kann Abschreckung neben der militärischen Abschreckung auch anders, etwa über Wirtschafts- und Finanzmaßnahmen erzielt werden.

Gewaltanwendung wird wohl immer ein Aspekt der Abschreckung sein. Dies kann aber auch durch Waffensysteme erzielt werden, die nicht zu einer globalen humanitären Katastrophe führen. Gerade die NATO ist wohl das Militärbündnis, das am ehesten nicht-nukleare Abschreckungspotentiale zur Verfügung hat. Die NATO braucht keine Nuklearwaffen, hat aber – zumindest derzeit - nicht den politischen Willen, die Bedeutung von Kernwaffen in ihrer Militärdoktrin zu reduzieren. Eine Ächtung von Nuklearwaffen, eben wegen dieser Auswirkungen und Risiken, ist ein wichtiger Schritt, um diese Entwicklung – hoffentlich – einzuläuten.    


Ansprechpartner

Konstantin Bärwaldt
Konstantin Bärwaldt
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