Nr: 07
Name: Rathaus und Gemeinderat

Was macht eine Kommunalverwaltung?

Die Verwaltung in einer Kommune besteht immer aus dem/der gewählten Ersten Bürgermeister_in, (in kreisfreien und Großen Kreis-Städten besser als Oberbürgermeister_in bekannt), dem Gemeinderat als Hauptverwaltungsorgan sowie den Beamt_innen und Angestellten einer Kommune. Die Bayerische Gemeindeordnung verpflichtet alle Gebietskörperschaften - Städte, Kreise und Gemeinden - dazu, das Verwaltungspersonal einzustellen, das erforderlich ist, um den „ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte“ zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter_innen müssen über die Qualifikation verfügen, die notwendig ist, den Aufgaben gerecht zu werden, die in einem Stellenplan durch ausführliche Beschreibungen festgelegt sind. Sie erledigen alle laufenden Verwaltungsvorgänge und Arbeiten. Zusätzlich führen sie staatliche Aufträge im übertragenen Wirkungskreis aus.

Die Kommunalverwaltung erarbeitet die fachlichen Grundlagen zu den Themen, die in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse behandelt werden; sie erstellen dazu auch Beschlussvorlagen. Die Verwaltung hat ferner Fragen aus dem Kreis des ehrenamtlich tätigen Gemeinderates sachlich zu beantworten.

Als Grundsatz gilt: Die Politik entscheidet WAS zu tun ist und die Verwaltung kümmert sich darum, WIE diese Entscheidungen umgesetzt werden können. Ein Beispiel: Der Gemeinderat in X-Hausen beschließt den Bau einer neuen Kindertagesstätte und stellt die erforderlichen Finanzmittel dafür in den Haushalt ein. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss Schritt für Schritt um, von der Planung über die Ausschreibung, die Vergabe der Arbeiten, die Prüfung der Rechnungen bis hin zur Eröffnung der Kita.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

Text-Download