Nr: 11
Name: Die Gemeinden und ihr Geld

Was bedeutet interkommunale Zusammenarbeit?

Inhalt:

  • Formen der interkommunalen Zusammenarbeit (u.a. Zweckverbände)
  • Herausforderungen in der Zusammenarbeit
  • Kommunale Verbände

Prof. Gunnar Schwarting, Verwaltungswissenschaftler


Was bedeutet interkommunale Zusammenarbeit?


Nicht alle Aufgaben kann oder wird die Gemeinde selbst lösen wollen. Manchmal ist es sinnvoll, wenn mehrere Gemeinden in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten. Die Gründe dafür sind unterschiedlich.

So gibt es Kooperationen, die sich einfach aus der Beschaffenheit der natürlichen Ressourcen ergeben:

  • In der Abwasserentsorgung sind z.B. nicht die Gemeindegrenzen, sondern die Fließrichtung von Bächen und Flüssen bestimmend.

  • In der Wasserversorgung ist es die Lage von Wassergewinnungsgebieten.

  • Der öffentliche Nahverkehr kann nicht am Ortsschild enden, sondern die Mobilität der Menschen über diese Grenze hinweg sicherstellen.


Einige Aufgaben sind komplizierter Natur und benötigen viel Fachwissen:

  • z.B. die Berechnung der Beihilfeansprüche der Beamten. Daher bedienen sich viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz der Pfälzischen Pensionsanstalt für die Berechnung von Beihilfeansprüchen ihrer Beamten.

  • Die Anforderungen an die Sicherheit von Daten sind wg. der Datenschutzgesetzgebung sehr hoch, so dass gemeinsame Lösungen gesucht werden. Rheinland-Pfalz betreibt z.B. ein gemeinsames Unternehmen der Kommunen für das Melderegister.

  • Schließlich gibt es Themen, bei denen die einzelne Gemeinde möglicherweise kaum wahrgenommen wird. Ein typisches Beispiel ist die Tourismuswerbung. Sie wird in Kooperation mit den Gemeinden durch gemeinsame Tourismusorganisationen (z.B. Pfalztouristik) entwickelt und vermarktet.

Zweckverbände

In aller Regel entscheiden die Gemeinden frei über eine Zusammenarbeit mit anderen. Durch Gesetz verpflichtend festgeschriebene Zusammenarbeit ist in Rheinland-Pfalz sehr selten:

  • Eine Ausnahme sind die beiden Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr Nord und Süd. Ihnen gehören alle Landkreise und kreisfreien Städte im Gebiet des jeweiligen Regionalverkehrs an.


Für die Zusammenarbeit gibt es viele verschiedene Organisationsformen:

  • Am häufigsten ist der Zweckverband zu finden, der eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist.

  • Seit einiger Zeit wird manchmal auch die Form einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts gewählt.

  • Mit der Zweckvereinbarung beschließen mehrere Gemeinden, dass eine Aufgabe von einer dieser Gemeinden für alle anderen erledigt wird.

  • Aber auch die Gründung von privaten Betrieben sind möglich, so z.B. eine gemeinsame GmbH oder auch ein gemeinsam getragener Verein.

  • Schließlich gibt es auch informelle Arten der Zusammenarbeit, z.B. eine Regionalkonferenz oder "runde Tische" zwischen Stadt und Umland.

Herausforderungen der interkommunalen Zusammenarbeit

In allen Fällen sind neben den strukturellen Fragen (Gremien, Zuständigkeiten, Haushalt) vor allem die finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedsgemeinden festzulegen.

So oft die Zusammenarbeit als interessantes Instrument beschworen wird, so sind gerade die Finanzen ein schwerer Brocken, den es beiseite zu rollen gilt. Das ist in der Realität nicht leicht.

Differenzen können unter Umständen dazu führen, dass die Zusammenarbeit am Ende nicht zustande kommt.

Aber auch Uneinigkeit über den Standard der Aufgabenerfüllung kann Grund für ein Scheitern oder eine Verzögerung sein, bis der Zusammenschluss vollzogen werden kann.

Kommunale Verbände

Eine besondere Form der Zusammenarbeit sind die Kommunalen Spitzenverbände. In Rheinland-Pfalz gibt es drei solcher Interessenverbände:

  • den Gemeinde- und Städtebund, in dem z.B. alle Verbandsgemeinden organisiert sind,
  • den Städtetag, der z.B. alle kreisfreien Städte als Mitglieder hat, und
  • der Landkreistag für alle Landkreise.

Alle Verbände sind Vereine und werden von den Mitgliedskommunen getragen und finanziert.

Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die Interessen der Mitglieder zu bündeln und gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten. Daher sind sie berechtigt, für ihre Mitglieder zu Gesetz- oder Verordnungsentwürfen und anderen Initiativen der Landespolitik Stellungnahmen abzugeben und angehört zu werden.

Während eine einzelne Ortsgemeinde kaum die Chance hat Gehör zu finden, kann ein Spitzenverband weitaus mehr Aufmerksamkeit gewinnen und damit den Interessen der Ortsgemeinden Gehör verschaffen.

Keine interkommunale Zusammenarbeit stellen dagegen die Verbandsgemeinden dar, auch wenn sie Aufgaben für die Ortsgemeinden ihres Gebietes ausüben. Sie sind durch Gesetz definierte eigene Gebietskörperschaften; sie haben eigene Aufgaben (z.B. die Abwasserbeseitigung), erledigen aber vor allem die Amtsgeschäfte für die Ortsgemeinden. Sie sind sozusagen das "gebündelte" Rathaus der Ortsgemeinden.


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