Nr: 13
Name: Die Kommune

Was ist kommunale Sozialpolitik?

Inhalt:

  • Soziale Grundversorgung
  • Arbeit und Wohnen
  • Jugendsozialhilfe
  • Freiwillige soziale Leistungen

Wolfgang van Vliet, Bürgermeister a.D.


Was ist kommunale Sozialpolitik?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So lautet es in Art. 20 des Grundgesetzes und daraus leitet sich das Sozialstaatsprinzip ab: d.h. die Verpflichtung der staatlichen Stellen, das Existenzminimum bei Hilfebedürftigkeit zu sichern. In Deutschland geschieht dies durch die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld 2 und die sogenannte Grundsicherung.

Zum Sozialstaatsprinzip gehört auch die Daseinsvorsorge. Dies ist die ureigenste staatliche Grundaufgabe den Bürgerinnen und Bürgern die Grundversorgung mit den als lebensnotwendig angesehenen Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten. Fast überwiegend geschieht das auf der Ebene der Kommunen, nämlich der kreisfreien Städte und der Landkreise sowie den Kreisgemeinden, die Träger dieser Grundversorgung sind.

Die größte Rolle bei der Daseinsvorsorge spielt mittlerweile die soziale Sicherung. Diese wird unabhängig davon, ob das Geld für die Leistungen vom Bund, vom Land oder der Kommune kommt, mit ganz wenigen Ausnahmen immer auf der Ebene der Kommunen bearbeitet und ausgezahlt.


Was gehört z.B. zur sozialen Sicherung bzw. Grundversorgung?

Grundlage dieser Leistungen sind die Sozialgesetzbücher 1 bis 12, die vor allem von den Sozial- und Jugendämtern und der Bundesagentur für Arbeit mit ihren Jobagenturen vor Ort angewandt werden. Folgende Unterstützung kann man z.B. erhalten:


Lebensunterhalt und Gesundheit

  • Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind zu arbeiten, erhalten Grundsicherung gemäß dem SGB XII.

  • Mit der Hilfe zum Lebensunterhalt wird der Bedarf zur Deckung des Existenzminimums für diejenigen geleistet, die sich nicht aus eigenem Vermögen selbst versorgen können. Die Höhe dieser Leistungen orientiert sich an sogenannten Bedarfstabellen.
  • Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine der wichtigsten Positionen der Grundsicherung. Im Vordergrund steht hier das Bemühen Menschen, welche nicht erwerbsfähig sind und darüber hinaus auch noch in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, angemessen zu unterstützen und in die Gesellschaft einzugliedern. Dazu gehört auch gegebenenfalls die Finanzierung von Hilfsmitteln, zum Beispiel zur Fortbewegung oder zur Kommunikation.
  • Ebenfalls zur Grundsicherung gehören die Hilfen zur Gesundheit. Diese sollen den nicht krankenversicherten Personen (z.B. Obdachlose) ärztliche Hilfe ermöglichen.
  • Die Grundsicherung im Alter hilft in den Fällen, in denen nicht ausreichende Rentenanwartschaften erworben worden sind.
  • Die Hilfe zur Pflege soll pflegebedürftige Menschen in ihrem täglichen Leben unterstützen.
  • Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird für Personengruppen geleistet, die eben auch eine besondere Unterstützung benötigen. Beispiele dafür sind die Starthilfen für entlassene Strafgefangene oder auch die Hilfe für Obdachlose.
  • Besonders erwähnt sind im SGB 12 noch die Altenhilfe, die ebenfalls eine Teilhabe ermöglichen soll, die Blindenhilfe und die Übernahme der Bestattungskosten für Personen, die entweder keine Angehörigen oder mittellose Angehörige haben.


Arbeit und Wohnen

Eine ebenfalls sehr große Rolle spielt das Arbeitslosengeld 2 und die Kosten der Unterkunft.

Diese Leistung wird entweder in Jobcentern von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam erbracht oder von den Kommunen alleine, sofern diese optiert haben, d.h. sich auch darum beworben haben die Leistungen der Agentur für Arbeit zu erbringen.

Für das Arbeitslosengeld 2 ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, für die Kosten der Unterkunft die Kommunen. Die Kommunen müssen auch die sogenannte Mietobergrenze festlegen, also bestimmen, wie hoch die angemessene Miete sein darf. Diese Festlegungen werden regelmäßig aufgrund von Klagen von den Sozialgerichten überprüft.


Jugendsozialhilfe

Von erheblicher Bedeutung für die Haushalte der Kommunen ist auch die so genannte Jugendhilfe. Die Gemeinden erbringen

  • die Jugendarbeit,

  • die Jugendsozialarbeit,

  • kümmern sich um den Kinder- und Jugendschutz,

  • fördern die Erziehung in der Familie (zum Beispiel bei Trennung und Scheidung),

  • fördern Kinder in Tageseinrichtungen oder in den Kindergärten und Kindertagesstätten,

  • sind zuständig für die Eingliederung seelisch beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher und

  • für die Heimerziehung und die Erziehungsberatung.


All dies sind soziale Aufgaben die den Kommunen entweder vom Bund oder vom Land übertragen worden sind (sog. Pflichtaufgaben –„Die Gemeinden und ihr Geld“).


Freiwillige Soziale Leistungen der Gemeinde

Darüber hinaus leisten viele Gemeinden aber in vielfältiger Form freiwillige Präventionsarbeit im sozialen Bereich:

  • in der Altenhilfe zum Beispiel durch Vorhalten von Seniorenwohnheimen mit betreutem Wohnen und Seniorentagesstätten,

  • durch Projekte der Kriminalprävention oder des Verbraucherschutzes,

  • durch Quartiersarbeit an Projekten wie der sozialen Stadt und Ähnliches mehr.


Dies fällt aber besonders den Oberzentren immer schwerer, da die Gemeindehaushalte schon seit langem nicht mehr ausgeglichen sind, auf absehbare Zeit auch nicht ausgeglichen sein werden und die kommunale Aufsichtsbehörde freiwillige Ausgaben häufig nicht mehr genehmigt.


Kooperationen bei den sozialpolitischen Aufgaben

In allen Kommunen wird auch sehr intensiv bei der Erfüllung der Sozialaufgaben die Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden gepflegt. Dazu zählen zum Beispiel

  • die Arbeiterwohlfahrt,
  • Caritas und Diakonie,
  • Deutsches Rotes Kreuz oder
  • der Paritätischen Wohlfahrtsverband.

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