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Wolfgang van Vliet, Bürgermeister a.D.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So lautet es in Art. 20 des Grundgesetzes und daraus leitet sich das Sozialstaatsprinzip ab: d.h. die Verpflichtung der staatlichen Stellen, das Existenzminimum bei Hilfebedürftigkeit zu sichern. In Deutschland geschieht dies durch die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld 2 und die sogenannte Grundsicherung.
Zum Sozialstaatsprinzip gehört auch die Daseinsvorsorge. Dies ist die ureigenste staatliche Grundaufgabe den Bürgerinnen und Bürgern die Grundversorgung mit den als lebensnotwendig angesehenen Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten. Fast überwiegend geschieht das auf der Ebene der Kommunen, nämlich der kreisfreien Städte und der Landkreise sowie den Kreisgemeinden, die Träger dieser Grundversorgung sind.
Die größte Rolle bei der Daseinsvorsorge spielt mittlerweile die soziale Sicherung. Diese wird unabhängig davon, ob das Geld für die Leistungen vom Bund, vom Land oder der Kommune kommt, mit ganz wenigen Ausnahmen immer auf der Ebene der Kommunen bearbeitet und ausgezahlt.
Grundlage dieser Leistungen sind die Sozialgesetzbücher 1 bis 12, die vor allem von den Sozial- und Jugendämtern und der Bundesagentur für Arbeit mit ihren Jobagenturen vor Ort angewandt werden. Folgende Unterstützung kann man z.B. erhalten:
Lebensunterhalt und Gesundheit
Arbeit und Wohnen
Eine ebenfalls sehr große Rolle spielt das Arbeitslosengeld 2 und die Kosten der Unterkunft.
Diese Leistung wird entweder in Jobcentern von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam erbracht oder von den Kommunen alleine, sofern diese optiert haben, d.h. sich auch darum beworben haben die Leistungen der Agentur für Arbeit zu erbringen.
Für das Arbeitslosengeld 2 ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, für die Kosten der Unterkunft die Kommunen. Die Kommunen müssen auch die sogenannte Mietobergrenze festlegen, also bestimmen, wie hoch die angemessene Miete sein darf. Diese Festlegungen werden regelmäßig aufgrund von Klagen von den Sozialgerichten überprüft.
Jugendsozialhilfe
Von erheblicher Bedeutung für die Haushalte der Kommunen ist auch die so genannte Jugendhilfe. Die Gemeinden erbringen
All dies sind soziale Aufgaben die den Kommunen entweder vom Bund oder vom Land übertragen worden sind (sog. Pflichtaufgaben –„Die Gemeinden und ihr Geld“).
Freiwillige Soziale Leistungen der Gemeinde
Darüber hinaus leisten viele Gemeinden aber in vielfältiger Form freiwillige Präventionsarbeit im sozialen Bereich:
Dies fällt aber besonders den Oberzentren immer schwerer, da die Gemeindehaushalte schon seit langem nicht mehr ausgeglichen sind, auf absehbare Zeit auch nicht ausgeglichen sein werden und die kommunale Aufsichtsbehörde freiwillige Ausgaben häufig nicht mehr genehmigt.
Kooperationen bei den sozialpolitischen Aufgaben
In allen Kommunen wird auch sehr intensiv bei der Erfüllung der Sozialaufgaben die Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden gepflegt. Dazu zählen zum Beispiel
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