Inhalt:
Prof. Gunnar Schwarting, Verwaltungswissenschaftler
Jede Gemeinde verändert sich im Zeitablauf, auch wenn sie selbst keine aktive Entwicklungspolitik betreibt. Denn Aufgaben, Anforderungen aus der Bevölkerung, aber auch ökonomische, soziale oder rechtliche Rahmenbedingungen unterliegen dem Wandel.
So beeinflussen die Energiewende, der Klimawandel, eine Finanz- und Wirtschaftskrise, eine Gemeindefinanzreform oder die demographische Entwicklung das Leben in jeder Gemeinde.
All diese Entwicklungen sollten die Kommunalpolitiker_innen nicht einfach passiv hinnehmen; vielmehr ist vor allem die Kommunalpolitik gefordert, vorausschauend Ziele zu setzen, die man in den nächsten Jahren erreichen möchte.
Dabei geht es nicht nur um blumige Umschreibungen wie „erfolgreich“, „familienfreundlich“, „nachhaltig“, „integrativ“, „bürgernah“ und ähnliches. Vielmehr sollen Zielsetzungen so konkret formuliert sein, dass sich daraus auch Aktivitäten der Gemeinde ableiten lassen. So lässt sich „familienfreundlich“ z.B.
Manche Gemeinden haben umfassende Leitlinien für ihre künftige Entwicklung ausgearbeitet (Leitbilder).
Das betrifft vor allem größere Städte (z.B. Bad Kreuznach) und Landkreise (z.B. vor einigen Jahren der Landkreis Altenkirchen). Aber auch in kleineren Gemeinden wie in der Ortsgemeinde Pluwig finden sich schriftlich fixierte Vorstellungen, wie die Gemeinde aktuell dasteht und wie sie sich weiterentwickeln soll.
Über zwei Instrumente verfügt jede Gemeinde, in denen sie Zukunftsplanungen darstellen kann.
Besondere Bedeutung haben dabei die Investitionsvorhaben, die für den Umfang und die Qualität der kommunalen Leistungen von großer Bedeutung sind:
Eine Verknüpfung zum Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan ergibt sich insoweit, als für neue Einrichtungen oder Flächen die Standorte planerisch abgesichert sein müssen.
Daneben gibt es – je nach Größe und Funktion der Gemeinde – Spezial- oder Fachplanungen, z.B. für die Schulentwicklung, für Verkehrswege, für Grünflächen, für die Wohnraumversorgung und andere Aufgabenbereiche.
Ein besonders interessantes Instrument ist der Nahverkehrsplan für den Öffentlichen Personennahverkehr, den die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Landkreise aufstellen. Dieser beschreibt
Dieser Plan ist die Grundlage für die Nahverkehrskonzession, für die sich entsprechende private und öffentliche Bus- oder Bahn-Unternehmen bewerben können. Sie ist Voraussetzung für den Betrieb des ÖPNV in einer Stadt oder einem Landkreis.
Da der ÖPNV nicht kostendeckend zu betreiben ist, entscheiden die Anforderungen im Nahverkehrsplan darüber, ob und welche Zuschüsse aus der Stadt- oder Kreiskasse benötigt werden.
Gerade in den dünner besiedelten ländlichen Regionen ist das ein großes Problem, da die Busse weite Strecken für – abgesehen vom Schülerverkehr – relativ wenige Fahrgäste zurücklegen müssen.
Daher ist das Nahverkehrsangebot in vielen Kreisen recht schmal. Gerade außerhalb der Schulzeiten, vor allem im Abendverkehr sind kaum, bisweilen auch keine Angebote vorhanden. Das ist für jene, die noch nicht (Jugendliche) oder nicht mehr (Ältere) mit dem Auto fahren können, eine große Einschränkung ihrer Mobilität. Sie sind darauf angewiesen, dass sie bei anderen mitfahren können.
In einigen Gemeinden gibt es auch ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse (www.buergerbus-rlp.de)
Eine PDF zum Download des Textes ist in Bearbeitung und wird nachgereicht.