Nr: 14
Name: Die Kommune

Was bedeutet Gemeindeentwicklung?

Inhalt: 

  • Leitlinien
  • Flächennutzungsplan / Finanzplanung
  • Beispiel: Öffentlicher Nahverkehr

Prof. Gunnar Schwarting, Verwaltungswissenschaftler

Was bedeutet Gemeindeentwicklung?


Jede Gemeinde verändert sich im Zeitablauf, auch wenn sie selbst keine aktive Entwicklungspolitik betreibt. Denn Aufgaben, Anforderungen aus der Bevölkerung, aber auch ökonomische, soziale oder rechtliche Rahmenbedingungen unterliegen dem Wandel.

So beeinflussen die Energiewende, der Klimawandel, eine Finanz- und Wirtschaftskrise, eine Gemeindefinanzreform oder die demographische Entwicklung das Leben in jeder Gemeinde.

Leitlinien entwickeln für die Gemeinde

All diese Entwicklungen sollten die Kommunalpolitiker_innen nicht einfach passiv hinnehmen; vielmehr ist vor allem die Kommunalpolitik gefordert, vorausschauend Ziele zu setzen, die man in den nächsten Jahren erreichen möchte.

Dabei geht es nicht nur um blumige Umschreibungen wie „erfolgreich“, „familienfreundlich“, „nachhaltig“, „integrativ“, „bürgernah“ und ähnliches. Vielmehr sollen Zielsetzungen so konkret formuliert sein, dass sich daraus auch Aktivitäten der Gemeinde ableiten lassen. So lässt sich „familienfreundlich“ z.B.

  • mit Zahl und Qualität der Kindertagesstätten,
  • Angeboten für Kinder und Jugendliche,
  • Hilfen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
  • vielen anderen Maßnahmen konkretisieren.


Manche Gemeinden haben umfassende Leitlinien für ihre künftige Entwicklung ausgearbeitet (Leitbilder).

Das betrifft vor allem größere Städte (z.B. Bad Kreuznach) und Landkreise (z.B. vor einigen Jahren der Landkreis Altenkirchen). Aber auch in kleineren Gemeinden wie in der Ortsgemeinde Pluwig finden sich schriftlich fixierte Vorstellungen, wie die Gemeinde aktuell dasteht und wie sie sich weiterentwickeln soll.
 

Flächennutzungsplan und Finanzplanung

Über zwei Instrumente verfügt jede Gemeinde, in denen sie Zukunftsplanungen darstellen kann.

  • Das ist zum einen für die räumliche Entwicklung der Flächennutzungsplan, der in Rheinland-Pfalz für die Ortsgemeinden von der Verbandsgemeinde entwickelt wird. Darin wird festgelegt, welche Flächen für Natur, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe und Verkehr vorgesehen sind. Konkretisiert wird dieser Plan durch die einzelnen Bebauungspläne der Ortsgemeinden.

  • Das zweite Instrument ist die mehrjährige Finanzplanung. In ihr wird dargestellt, wie sich die Finanzwirtschaft aktuell und in den kommenden Jahren entwickeln wird und soll.


Besondere Bedeutung haben dabei die Investitionsvorhaben, die für den Umfang und die Qualität der kommunalen Leistungen von großer Bedeutung sind:

  • Werden Schulen saniert oder gebaut?
  • Gibt es eine neue Sporthalle?
  • Was ist für die Entsorgung von Abwasser und Abfall vorgesehen?
  • Welche Baugebiete sollen entwickelt werden?


Eine Verknüpfung zum Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan ergibt sich insoweit, als für neue Einrichtungen oder Flächen die Standorte planerisch abgesichert sein müssen.


Besondere Aufgabe: Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV)

Daneben gibt es – je nach Größe und Funktion der Gemeinde – Spezial- oder Fachplanungen, z.B. für die Schulentwicklung, für Verkehrswege, für Grünflächen, für die Wohnraumversorgung und andere Aufgabenbereiche.

Ein besonders interessantes Instrument ist der Nahverkehrsplan für den Öffentlichen Personennahverkehr, den die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Landkreise aufstellen. Dieser beschreibt

  • die vorgesehene Linienführung,
  • die Entfernung zwischen Haltestellen,
  • den Bedienungstakt und Anforderungen an das „rollende Material“ (in Rheinland-Pfalz ganz überwiegend Busse),
  • aber auch an Informationen, Ausstattung der Haltstellen und anderes mehr.

Dieser Plan ist die Grundlage für die Nahverkehrskonzession, für die sich entsprechende private und öffentliche Bus- oder Bahn-Unternehmen bewerben können. Sie ist Voraussetzung für den Betrieb des ÖPNV in einer Stadt oder einem Landkreis.

Herausforderung: Kosten des ÖPNV

Da der ÖPNV nicht kostendeckend zu betreiben ist, entscheiden die Anforderungen im Nahverkehrsplan darüber, ob und welche Zuschüsse aus der Stadt- oder Kreiskasse benötigt werden.

Gerade in den dünner besiedelten ländlichen Regionen ist das ein großes Problem, da die Busse weite Strecken für – abgesehen vom Schülerverkehr – relativ wenige Fahrgäste zurücklegen müssen.

Daher ist das Nahverkehrsangebot in vielen Kreisen recht schmal. Gerade außerhalb der Schulzeiten, vor allem im Abendverkehr sind kaum, bisweilen auch keine Angebote vorhanden. Das ist für jene, die noch nicht (Jugendliche) oder nicht mehr (Ältere) mit dem Auto fahren können, eine große Einschränkung ihrer Mobilität. Sie sind darauf angewiesen, dass sie bei anderen mitfahren können.

In einigen Gemeinden gibt es auch ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse (www.buergerbus-rlp.de



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