Nr: 06
Name: Kommunallandkarte

Was bedeutet und wie läuft die kommunale Wirtschaftsförderung ab?

Durchforscht man einmal die Wahlprogramme von Landrats-, Oberbürgermeister – oder Bürgermeisterkandidat_innen, so ist festzustellen, dass „Wirtschaftsförderung“ fast immer unter den als wichtig eingestuften kommunalen Aufgaben genannt wird. Warum? Ganz einfach: Obwohl Kommunen den kommunalverfassungsrechtlichen Auftrag haben, innerhalb ihrer Möglichkeiten Einrichtungen für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner zu schaffen, ist „Wirtschaftsförderung“ an sich keine Pflichtaufgabe der Kommune. Vielmehr wird sie als freie Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahrgenommen und gestaltet. Dies hat zur Folge, dass es kein einheitliches Bild davon gibt, welche Aufgaben und Maßnahmen der „Wirtschaftsförderung“ eigentlich genau zugerechnet werden.

Kommunale Wirtschaftsförderung ist also ein Themen- und Handlungsfeld, für das in jeder Gemeinde, in jeder Stadt und in jedem Kreis ein individueller Weg gefunden werden muss – auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Verwaltungs- und Finanzkraft. Deswegen ist „Wirtschaftsförderung“ auch (fast) überall ein in den Gemeinderäten politisch intensiv diskutiertes und wichtiges Thema! Und das zu Recht: Denn die Wirtschaftsförderung innerhalb der Kommunen kann beinahe in jeden Bereich des sozialen und politischen Miteinanders ausstrahlen - von der inneren Verwaltung der Kommunen über Schulträgeraufgaben, bis hin zur Raumplanung der Gemeinde. Bei der kommunalen Wirtschaftsförderung handelt es sich um eine echte Querschnittsaufgabe, welche nicht immer eindeutig in ihrem Handlungsraum abzugrenzen ist. Dennoch gibt es einige Aufgaben, die zu den „Dauerbrennern“ in der Debatte um kommunale Wirtschaftsförderung sind. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieanlagen, das Standortmarketing sowie die Förderung von Unternehmensgründungen. Auch die „Bestandspflege“, also Maßnahmen, um bereits in der jeweiligen Kommune angesiedelte Unternehmen in ihrer Entwicklung zu begleiten oder eine Verlagerung an einen anderen Standort zu vermeiden, ist ein häufiger Schwerpunkt der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Umsetzung der Wirtschaftsförderung gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. In kleinen Kommunen ist meistens der/die Bürgermeister_in die erste Anlaufstelle für Unternehmen der örtlichen Wirtschaft. Meist unterstützt auf Kreisebene eine Wirtschaftsfördereinrichtung den/die Bürgermeister_in und die Mitarbeiter_innen der Kommune bei diesen Prozessen. Größere Kommunen sowie die Kreise und kreisfreien Städte betreiben meistens ein Amt oder Dezernat für kommunalen Wirtschaftsförderung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/landesbuero-niedersachsen/

Text-Download