Nr: 05
Name: Kommunallandkarte

Wie finanzieren sich Städte und Gemeinden?

Städte und Gemeinden stehen für die Finanzierung von übertragenen Aufgaben, eigenen kommunalen Aktivitäten, Investitionen und anfallenden Arbeiten verschiedene Finanzquellen zur Verfügung. Die drei wichtigsten sind dabei die Entgelte, also die von den Bürger_innen an die Kommunen gezahlten Gebühren und Beiträge (bspw. für die Müllabfuhr oder das Abwasser), die Steuereinnahmen und die Finanzzuweisungen bzw. der kommunale Finanzausgleich. Darüber hinaus gibt es noch die Erwerbseinkünfte und andere laufende Erträge, sowie die Möglichkeit eigene Kredite zu beantragen.

Der kommunale Finanzausgleich folgt aus der Verpflichtung der Bundesländer, die notwendigen Regeln zu einer ausreichenden Finanzausstattung der Gemeinden zu treffen. Die Kommunen sind unterschiedlich groß und haben daher ganz unterschiedliche Kosten, was bspw. die Instandhaltung der Infrastruktur betrifft. Außerdem variiert die Anzahl der Einwohner_innen in den Kommunen und Gemeinden ebenso sehr wie ihre individuelle Steuerkraft. Hier greift daher der Finanzausgleich ein. Durch ihn werden die Kommunen so bezuschusst, dass diesen eine dem Umfang ihrer Arbeiten angemessene finanzielle Ausstattung zur Verfügung steht. So sorgt Niedersachsen gemäß Art. 106 Abs. 7 GG, Art. 58 LVerf dafür, dass Unterschiede zwischen wirtschaftlich schwachen und starken Kommunen ausgeglichen werden können, damit ein gleichmäßiger Zugang zu öffentlichen Leistungen im gesamten Bundesland gewährleistet wird. 

Die Steuern hingegen entfallen nur teilweise auf die Kommunen, da ein Großteil an den Bund fließt. Unter den Steuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer hervorzuheben, die mit einem kommunalen Hebesatzrecht versehen sind. Damit kann die Gemeinde ihr Steueraufkommen in gewissem Umfang selbst bestimmen, ebenso wie durch die von der Gemeinde autonom festgesetzte Höhe der Gebühren und Beiträge. Die Gewerbe- und Grundsteuern sind daher in besonderem Maße Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, wobei erstere in der Regel die Hauptquelle der Steuerfinanzierung darstellt. Daneben existieren als weitere Finanzquellen örtliche Aufwandssteuern wie die Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/landesbuero-niedersachsen/

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