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Name: Kommunallandkarte

Was bedeutet eigentlich "Kommunalpolitik" und welche Aufgaben haben die Kommunen?

Sprechen wir von Kommunen, so meinen wir die Gesamtheit der niedersächsischen Städte und Gemeinden. Ihre Selbstverwaltung ist im Grundgesetz garantiert, s. Art. 28 Abs. 2 GG.  Oftmals werden sie als Keimzelle der Demokratie bezeichnet, denn innerhalb der Gemeinde ist Demokratie am leichtesten erfahrbar und vor allem erlernbar. Kommunalpolitiker_innen praktizieren Tag für Tag lebendige Demokratie und sorgen so dafür, dass politische Teilhabe und Wirksamkeit nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch von den Bürger_innen erlebt werden können. Auf kommunaler Ebene können Bürgerinnen und Bürger am leichtesten und direktesten mit den von ihnen gewählten politischen Vertreter_innen in Kontakt treten, eigene Ideen einbringen und so das kommunale Leben mitgestalten (Verweis Frage 13/14).  All dies ist Ausdruck von Kommunalpolitik. Die kommunale Ebene bildet daher einen integralen Bestandteil für eine lebendige und funktionierende Demokratie.

Die Kommunalpolitik gestaltet viele verschiedene Bereiche unseres alltäglichen Miteinanders. Grundsätzlich jedoch werden die Aufgaben, welchen die Kommunalpolitik nachkommt, in drei Kategorien unterschieden:

  1. Im Bereich der (freiwilligen) Selbstverwaltungsangelegenheiten kann die Kommune selbst entscheiden ob und inwiefern sie diesen Aufgaben nachkommen möchte. Dazu zählen u.a. die Unterhaltung von Sportanlagen (bspw. Freibäder, Sportplätze), kulturellen Einrichtungen (bspw. Theater Museen, Volkshochschulen), Vereinsförderungen, oder Patenschaft mit ausländischen Gemeinden.
  2. Darüber hinaus gibt es die sogenannten Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Die Kommunalpolitik ist verpflichtet sich um diese Angelegenheiten zu kümmern und ihnen nachzukommen, kann aber selbst darüber entscheiden, wie sie diese Aufgaben im Rahmen des Gesetzes umsetzen will. Die Pflichtaufgaben umfassen beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Feuerwehren, Schulen und Kindergärten, Straßenreinigung oder Abwasserbeseitigung.
  3. Während die Aufgaben in 1 und 2 innerhalb des eigenen Wirkungskreises der Kommunen liegen, liegt die letzte Kategorie der Pflichtaufgaben innerhalb des übertragenen Wirkungskreises. Dies bedeutet, dass die Kommunen sowohl hinsichtlich der Aufgaben, als auch der Art und Weise ihrer Umsetzung an die Weisungen der staatlichen Behörden gebunden sind. In diesen Bereich fällt u.a. das Pass- und Meldewesen, das Personenstandwesen oder die Bauaufsicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/landesbuero-niedersachsen/

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