Nr: 14
Name: Kommunallandkarte

Was sind Elemente direkter Demokratie und wie funktionieren sie?

Welche Elemente der direkt demokratischen Teilhabe auf kommunaler Ebene erlaubt sind und praktiziert werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und wird im jeweiligen Kommunalverfassungsrecht festgelegt. Die westdeutschen Länder, also auch Niedersachsen, erneuerten in den 1990er Jahren durchgängigen ihre diesbezüglichen Regelungen und führten fortan als zweistufige Verfahren „Bürgerbegehren“ und „Bürgerentscheide“ (gemäß §§ 32,33 NKomVG) als direkt-demokratische Elemente in das politische Leben ein.

Die dortigen Regelungen sind umfassend, ebenso wie die Anzahl politischer Themen, welche von direkt demokratischen Verfahren ausgeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem Beschlüsse bezüglich kommunaler Haushaltsfragen oder organisatorische Verwaltungsfragen. Kommt es zu letztlich nach erfolgreichem „Bürgerbegehren“ zu einem „Bürgerentscheid“, so muss die zur Abstimmung vorliegende Frage mit einem eindeutigen „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. Möchten Antragsteller_innen ein Anliegen vorlegen, so muss zunächst im ersten Schritt, dem „Bürgerbegehren“, eine bestimmte Anzahl an Unterschriften in der Gemeinde gesammelt worden sein. Dies soll gewährleisten, dass nur ernsthafte Anliegen, welche im Interesse der Bürger_innen liegen, vorgelegt werden und Partikularinteressen von „Bürgerentscheiden“ ausschließen. Je nach Größe einer Gemeinde müssen 5-10% der Einwohner_innen ein „Bürgerbegehren“ unterstützen, damit anschließend ein „Entscheid“ darüber stattfinden darf. Der „Bürgerentscheid“ ist wirksam bei einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das „Ja“, die zugleich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss.

Unterhalb der Schwelle des „Bürgerbegehrens“/“Bürgerentscheids“ kann im Wege des „Einwohnerantrags“ nach § 31 NKomVG angestrebt werden, dass der Gemeinderat über eine Angelegenheit berät bzw. beraten muss. Auch hier gelten für die Wirksamkeit je nach Gemeindegröße unterschiedlich hohe Hürden zu sammelnder Unterschriften, wobei sich jede_r Einwohner_in ab 14 Jahren bereits beteiligen darf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/landesbuero-niedersachsen/

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