Nr: 04
Name: Rathaus und Gemeinderat

Was sind die Aufgaben des/der Bürgermeister_in?

Die Bürgermeister_innen vertreten die Gemeinden juristisch nach außen, beispielsweise bei Verhandlungen mit Ämtern und Behörden, mit Firmen, bei Vertragsabschlüssen und weiteren Rechtsgeschäften. Sie führen die Dienstaufsicht über alle Beamt_innen und Arbeitnehmer_innen, die in der Verwaltung einer Gemeinde beschäftigt sind. Sie sind „Chef_in“ der Verwaltung.

Bürgermeister_innen repräsentieren die Gemeinden bei Vereinen und Verbänden, bei offiziellen Anlässen genauso wie z.B. bei runden Geburtstagen und Jubiläen von Bürger_innen und vielem mehr. Bei zahlreichen Themen sind sie erste Ansprechpartner_innen.

Ihre Arbeit üben sie auch als „Schnittstelle“ zwischen Bevölkerung, Gemeinderat, Verwaltung und allen öffentlichen Einrichtungen einer Kommune aus. Wie sie ihr Amt führen, prägt ganz wesentlich das „politische Klima“ in einer Kommune, im Gemeinderat und in der Verwaltung.

Ferner haben Bürgermeister_innen den Vorsitz im Gemeinderat inne, leiten also Sitzungen des Plenums wie einzelner Ausschüsse und vollziehen die dort mehrheitlich gefassten Beschlüsse. Bei Abstimmungen haben sie genauso eine Stimme wie alle anderen Mitglieder des Rates.

Selbstverständlich müssen sie auch Beschlüsse vollziehen, die gegen ihre Überzeugung gefasst wurden. Sollten diese jedoch rechtlich zu beanstanden sein, müssen sie erst der Rechts- bzw. Kommunalaufsicht zur Beurteilung bzw. Entscheidung vorgelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

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