Nr: 08
Name: Rathaus und Gemeinderat

Welche Einnahmen hat die Kommune und wofür werden sie ausgegeben?

Alle Aufgaben, die eine Kommune erfüllt und alle Leistungen, die sie erbringt, kosten Geld. Personal- und Energiekosten, Ausgaben für Kultur und Bildung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Investitionen in Infrastruktur und vieles mehr – all das muss finanziert werden.

Dazu kommen die Ausgaben für den Bau und Unterhalt von Straßen, Kindergärten und Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, die Schaffung von Gewerbegebieten oder die Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen, um nur einige besonders aufwändige Maßnahmen zu nennen.

Generell lassen sich die Finanzierungsleistungen der Kommunen unterscheiden in verpflichtete und freiwillige Leistungen. Zu ersteren werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet. Die jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadträte können also nicht darüber entscheiden, OB sie diesen Verpflichtungen nachkommen, sondern lediglich WIE. Sie umfassen unter anderem Abwasser- und Abfallentsorgung, Straßenbau, Ortsplanung oder den Unterhalt von Schul- und Kindertagesstätten.

Neben den Pflichtaufgaben bieten Kommunen ihren Bürger_innen auch freiwillige Leistungen. Über sie kann vollkommen frei entschieden werden. Sie umfassen in erster Linie die Förderung kultureller Angebote, Vereine und einige soziale Leistungen. Die finanzielle Verantwortung liegt aber wie schon bei den Pflichtaufgaben vollkommen bei den Kommunen, weshalb in vielen Fällen zugunsten der verpflichtenden Leistungen abgewogen werden muss. (siehe hierzu auch Punkt zwei über die kommunalen Aufgaben)

Woher kommen die Einnahmen?

Die Kommune bezieht ihre finanziellen Mittel sowohl aus eigens erhobenen Steuern als auch aus Bundesmitteln. Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie örtliche Steuern, wie Hunde- und Zweitwohnungssteuer fallen unter ersteres. Hier können die Gemeinden die Höhe einzelner Steuern teilweise selber festlegen

Darüber hinaus werden Städte und Gemeinden prozentual am staatlichen Steueraufkommen beteiligt, der jeweilige Verteilungsschlüssel richtet sich dabei nach der jeweiligen Steuer und kann in manchen Fällen, wie bei der Umsatzsteuer, über die Jahre variieren. Anders verhält es sich hingegen bei der Verteilung der Lohn- und Einkommenssteuer, hier erhalten die Kommunen einen festen Satz von 15 Prozent.

Für öffentliche Dienstleistungen wie die Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten, die Versorgung mit Trinkwasser, die Sammlung und Klärung von  Abwasser und die Müllentsorgung zahlen die Bürger_innen außerdem Beiträge bzw. Gebühren an ihre Gemeinde. Hinzu kommen weitere Einnahmen aus Mieten, Pachten, Verkäufen und aus Eigenbetrieben.

Investitionen der Kommune können aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln in Form von Zuweisungen oder pauschal bezuschusst  werden. Dafür müssen sich Kommunen oft durch einen Wust von Anträgen arbeiten und eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Oft ist hier von einem „goldenen Zügel“ die Rede, mit dem die Kommunen in die Richtung gelenkt werden sollen, die Bund und Land vorgeben.

Zuletzt können Kommunen zur Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben Zuweisungen aus allgemeinen Steuermitteln erhalten, wenn die eigenen Finanzen dafür nicht reichen.

Das Prinzip der Öffentlichkeit

Alle Einnahmen dienen der „kommunalen Wirtschafts- und Haushaltsführung“. Die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen und zu verwalten, ist Pflicht der Kommune, um ihren Aufgaben nachzukommen. Ihre sparsame und wirtschaftliche  Verwendung ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um Gelder der Steuer-, Beitrags- und Gebührenzahler_innen handelt.

Auch deshalb unterliegt die kommunale Haushaltsführung dem Prinzip der Öffentlichkeit. Bayerische Gemeindeordnung und das kommunale Haushaltsrecht verpflichten jede Kommune jährlich eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan zu erstellen. Dieser Haushaltsplan gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Auch ein Doppelhaushalt für zwei Jahre ist zulässig, aber in der Praxis eher unüblich.

Der Haushalt wird in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beschlossen und ist damit verbindliche Grundlage für die Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres.

Der beschlossene Haushaltsplan ist öffentlich auszulegen. Die meisten bayerischen Kommunen veröffentlichen ihre verabschiedeten Haushalte auf ihrer Homepage. Grundsätzlich kann er auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wo bleibt der politische Gestaltungsraum?

Leider gibt es in vielen Kommunen nur noch geringe bis sehr geringe finanzielle Spielräume für freiwillige Leistungen, weil bereits für die Pflichtaufgaben der größte Teil der Haushaltsmittel aufgewendet werden muss. In der Folge erweisen sich die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der gewählten Vertreter_innen der Gemeinde oftmals als sehr eingeschränkt.

In der Folge fallen insbesondere Mittel für soziale und kulturelle Bereiche dem berüchtigten „Rotstift“ häufig zum Opfer. Gerade diese Leistungen machen eine Gemeinde aber lebens- und liebenswert. Das ist der Grund, warum die Ausgaben für Kultur und Soziales von politischer Seite nur höchst ungern gekürzt oder gar gestrichen werden.

Für die politischen Vertreter_innen ergibt sich daraus nicht selten eine Gratwanderung zwischen den Erwartungen der Bürger_innen auf der einen und den begrenzten finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten auf der anderen Seite.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

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