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Name: Themen und Perspektiven

Was bedeutet interkommunale Zusammenarbeit?

Gemeinsam gelingt Vieles besser, effektiver, kostengünstiger. Diese Erkenntnis veranlasst auch Kommunen, bei ihren vielfältigen Aufgaben mit anderen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten. Viele Bereiche der Daseinsvorsorge sind für Kooperationen geradezu prädestiniert.

Nicht nur, aber vor allem kleine Gemeinden nutzen die „interkommunale Zusammenarbeit“, weil die Erfüllung der Pflichtaufgaben ihre Kapazitäten überfordert oder über die Maßen in Anspruch nimmt. Immerhin haben 1.487 Gemeinden, also fast drei Viertel der aktuell 2.051 Kommunen im Freistaat Bayern weniger als 5.000 Einwohner_innen; 741 sogar weniger als 2.000. Viele von ihnen nutzen daher eine oder mehrere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, diese lassen sich in verschiedene Gemeinschaftsformen gliedern:

Verwaltungsgemeinschaften

Verwaltungsgemeinschaften (VG) sind im Zuge der Gebietsreform der frühen 1970er Jahre in Bayern entstanden. Ihre rechtliche Grundlage haben sie in der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VwGemO)..

Benachbarte selbstständige Gemeinden nutzen eine  gemeinsame Verwaltungsstelle „unter einem Dach“. Die Beamt_innen und anderen Mitarbeiter_innen arbeiten für alle an der VG beteiligten Gemeinden. Diese bleiben aber politisch autonom und die Entscheidungen fällt nach wie vor der gewählte Gemeinderat.

Arbeitsgemeinschaften

In Arbeitsgemeinschaften (AG) kooperieren nicht nur Kommunen, sondern es können  darin auch ehrenamtlich tätige Gruppen, Vereine, Verbände und Organisationen, sogar engagierte Einzelpersonen tätig werden.

AG sind oft zeitlich begrenzt aktiv und widmen sich einzelnen Projekten.

Exemplarische Tätigkeitsfelder sind der gemeindeübergreifende Ausbau eines Radwegenetzes, eine gemeinsame Ehrenamtsbörse, Aufgaben in der Jugendarbeit, Integration und Inklusion oder Kooperationen mit Kunst- und Kulturschaffenden.

Zweckverbände

Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufgaben, Struktur, Rechte und Pflichten sind in einer Verbandssatzung (Art. 17 f. VwGemO) festgeschrieben.

Kommunen können Zweckverbänden die Erfüllung von Pflichtaufgaben übertragen, oft die Wasserversorgung, den Betrieb von Kläranlagen, Müllabfuhr bzw. Abfallwirtschaft, aber auch der Betrieb und Unterhalt von Schulen und Sportstätten. Somit können vor allem Gemeinden in ländlichen Regionen und kleinere Zentren Dienstleistungen verlässlich, kompetent und effizient zur Verfügung stellen.

Metropolregion

Eine relativ neue Form der kommunalen Zusammenarbeit ist die Metropolregion. In ihnen schließen sich verschiedene Gebietskörperschaften, also kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise über die Grenzen von Regierungsbezirken, Bundesländern und sogar Staatsgrenzen hinaus zusammen. In Bayern gibt es zwei große Metropolregionen: München und Nürnberg. Sie umfassen nicht nur die sogenannten „Speckgürtel“, bestehend aus Vororten und dem suburbanen Raum sondern erstrecken sich über großflächige Gebiete. Die Metropolregion Nürnberg umschließt beispielsweise die ganzen Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken, Teile der Oberpfalz und reicht im Norden sogar bis über die Thüringische Grenze.

Diese Kooperation lebt von der Bereitschaft und Ideenvielfalt, die die Kommunen für gemeinsam definierte Ziele einbringen, um damit die Metropolregion insgesamt zu bereichern. Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und umfassen unter anderem wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Sport, Kultur, Tourismus oder Bildung. Ergebnisoffene Gespräche werden in Gremien und Arbeitskreisen geführt. Dort treffen die beteiligten Akteur_innen anstehende Entscheidungen oder initiieren zukünftige Kooperationen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik

Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich gerne an die KommunalAkademie Bayern:

https://www.fes.de/regionalbuero-regensburg

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