Die Gemeinderäte werden in Baden-Württemberg alle fünf Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Dies sind alle Einwohner_innen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Staates.
Außerdem muss man, um wählen zu dürfen, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.