Kommunale Sozialpolitik ist die Politik für alle sozialen Fragen in den Städten, Gemeinden, Kreisen und Verbänden.
Sie basiert auf Artikel 20 des Grundgesetzes: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“.
Kommunale Sozialpolitik soll vorbeugen und Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben ermöglichen, statt auf krisenhafte Situationen zu reagieren.
Es geht also um die Stärkung des eigenverantwortlichen Handels jeden Einzelnen und die Übernahme von Verantwortung für die Mitmenschen.