In Deutschland ist durch das Regionalisierungsgesetz geregelt, dass der ÖPNV eine Aufgabe der im Grundgesetz verankerten Daseinsvorsorge ist.
Das ÖPNV-Gesetz unterscheidet zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV).
Für den SPNV ist das Verkehrsministerium des Bundeslandes verantwortlich.
Zuständig für den ÖPSV sind hingegen die Landkreise und kreisfreien Städte.